Guten Morgen,
ich habe eine rechtliche Frage, in der es auch geht, wie wir uns weiter verhalten sollen.
Es geht um einen Anbau EG an einen Altbau. Jetzt kam raus, dass an der Seite wo angebaut wird die Altpläne falsch sind und dort eine tragende Wand anders gesetzt ist, als im den Altplänen kenntlich gemacht. Sprich der Keller wurde anders nach außen gesetzt. Da wir darüber im Stockwerk (EG) einen Stahlträger in die Decke einsetzen, weil es dort einen Wanddruchbruch gibt und dann die Wand drüber nicht mehr zur Wand im Keller aus den Altplänen passt, muss jetzt im Keller einiges passieren, (Aufmachen, eventuell 2 Stahlstützen oder Mauern) was natürlich mit Folgekosten (Statiker und Bau) verbunden ist. Meine Frage ist hier. Wer haftet und überimmt die Kosten.
Im Architekten Vertrag steht unter Position 1. Bestandspläne und Aufmaß: (Besondere Leistungen) Bestandsplänge digitalisieren und, Pläne anhand eines Aufmaßes prüfen als Grundlange für den Bauantrag.
Damit sollten wir doch als Bauherr raus sein? Bitte mal um eine fachkundige Meinung.