Obwohl seit Jahrhunderten eine gemeinsame Hofeinfahrt genutzt wurde besteht der Nachbar nun auf Einhaltung der Grundstücksgrenzen; d.h. Bewohner meines Hauses sollen nicht mehr über "sein" Grundstück gehen oder fahren.
Kann man das Gewohnheitsrecht als Baulast eintragan lassen und wenn ja, was muss ich tun?