Wir sind seit einigen Wochen glückliche Besitzer eines Grundstücks am Hang in einem Neubaugebiet in Much / NRW, auf das wir ein Einfamilienhaus bauen möchten. Das Grundstück verläuft unterhalb der angrenzenden Straße am Rand des Gebietes mit weitem Blick nach Norden. Die Anforderungen:
- Möglichst viele Räume sollen nach Norden weit blicken.
- Licht von Süden soll ins Haus, wenn möglich bis ins Wohnzimmer fallen.
- Das Wohnzimmer soll auf Gartenniveau liegen.
- Der Essbereich + Küche sollen auf Straßenniveau liegen, aber ebenfalls nach Norden blicken, und per Galerie /Luftraum mit dem Wohnzimmer verbunden werden.
- Raumplan: Elternbereich, 2 Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Essbereich/Küche und Wohnzimmer, 2 Bäder und Gästebad, Eingangsbereich, Haustechnikraum und Haushalts/ Lagerraum.
- Das Baufenster ist asymmetrisch, öffnet sich nach unten. Also kann das Haus zum Garten breiter werden als nach oben zur Straße.
- Der Garten im Norden soll so wenig wie möglich vom Haus abgeschattet oder dominiert werden.
- Das Haus soll zur Straße so klein wie möglich wirken.
Idee von Architekt und uns nach ein paar Beratungsrunden: Flachdachhaus, Gartengeschoss als asymetrisches Vollgeschoss, Straßengeschoss als Staffelgeschoss obenauf, Flachdach mit Glaselementen für Lichteinfall durch Luftraum zwischen Essbereich und Wohnzimmer bis nach unten. Wunderbar.
Antwort Gemeinde: Guckt mal in den Bplan. 23_-_B-Plan_201008.pdf
Da steht: Flachdach nur für ein Geschoss plus Staffelgeschoss oder zwei plus Staffel.
Wir: Aber das haben wir doch.
Gemeinde: Nein, habt ihr nicht, Bezugspunkt ist die Straße, von da aus sieht es aus wie ein Bungalow.
Wir: Und nun?
Idee ist nun: Pultdach mit Lichtband nach Süden, um eben ein Dach anstatt Flach zu haben, ohne aber den Entwurf völlig neu anzufangen. Aber bevor wir uns nun die nächste Schlappe abholen: Wie würdet ihr den BPlan interpretieren, ist das so im Sinne des Verfassers?