Hallo,
es handelt sich um einen Vertrag auf der Grundlage der VOB.
Beteiligt sind neben dem Bauuntenehmen ein Sanierungsträger als Auftraggeber, eine Kommune und ein Planer.
Der Planer hat zwar sinen HOAI-Vertrag aber keine Vertretungsvollmacht für den Bauherren.
Zur Rechnungsprüfung läuft die Rechnung vom Unternehmer über den Planer, an die Kommune und dan an den Sanierungsträger.
Da sind die 21 bzw. 30 Tage schon fast auf Grund der Postwege ausgeschöpft.
Die Frage ist nun, wann die Zahlungsfrist zu laufen beginnt
a) wen der Unternehmer die Rechnung nur an den Planer schickt und
b) wenn der Unternehmer die Rechnung parallel auch an den Sanierungsträger (Auftraggeber) schickt.