Hallo liebe Community,
als Neuling freue ich mich, auf dieses tolle Forum gestoßen zu sein und danke vorab allen, die sich mit meinem Anliegen beschäftigen wollen.
Es geht um die Bedingungen für Befahrbarkeit einer Grundstückszufahrt. Der Zuweg von der öffentlichen Straße führt über einen rd. 4m breiten Weg. Dieser ist abschüssig und zweigt nahezu im rechten Winkel auf das Grundstück (ohne Wendemöglichkeit) ab. Ein Weg muss immer rückwärts befahren werden. Nun stellt sich die Frage, welche Breite dieser Abzweig und der Weg (grün schraffierte Fläche auf der - nicht maßstabsgerechten - Skizze) aufweisen müssen, um mit Fahrzeugen aller Art (im Zweifel also auch Feuerwehr oder Krankenwagen) auf das Grundstück gelangen zu können.
Allgemeine Vorschriften helfen hier leider nicht weiter, da sie u.a. das abschüssige Gelände und die deutlich eingeschränkten Sichtmöglichkeiten beim Fahren nicht berücksichtigen. Inzwischen weigern sich Zulieferer mit „Sprinter“-Fahrzeugen, das Grundstück zu beliefern. Da die Auseinandersetzung leider juristische Züge annimmt, benötige ich vielleicht auch ein entsprechendes Gutachten.
Unter welcher Fachrichtung kann ich einen Experte finden, der ein solches Gutachten (Schleppkurven-?) erstellen kann?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Meinungen und Auskünfte.
Viele Grüße aus dem Bergischen