Ich habe einen Bauantrag in einem B-Plan-Gebiet eingereicht.
Zur zulässigen Gebäudehöhe steht im B-Plan:
In der Begründung:
Eine genauere Festsetzung gibt es nicht.
Nun ist die Fahrbahn geneigt.:
Die Bauaufsicht schreibt:
"Ausgehend von der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche wird die zulässige Traufhöhe überschritten."
Ich habe als Bezugspunkt (natürlich) den höchsten Punkt angenommen.
Was stimmt?