Festlegung Gebäudehöhe B-Plan

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe einen Bauantrag in einem B-Plan-Gebiet eingereicht.


    Zur zulässigen Gebäudehöhe steht im B-Plan:


    In der Begründung:


    Eine genauere Festsetzung gibt es nicht.


    Nun ist die Fahrbahn geneigt.:


    Die Bauaufsicht schreibt:

    "Ausgehend von der mittleren Höhe der angrenzenden Verkehrsfläche wird die zulässige Traufhöhe überschritten."


    Ich habe als Bezugspunkt (natürlich) den höchsten Punkt angenommen.


    Was stimmt?

  • Eigentlich ist das WO des Messens im B-Plan festzulegen, also x,xx ü. NN, mitte Fahrbahn an der Grundstücksgrenze, nördlicher Grenzpunkt des Baugrundstücks o.ä.


    Hier will die Gemeinde wohl ihr eigenes Versäumnis kaschieren. Frag doch mal im Amt schriftlich nach, WO Du die Angabe dazu findest. Mal sehen wie die dann rumeiern

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  • Rein vom Gefühl, hätte ich die mittlere Straßenhöhe angesetzt.

    Da die regelung aber mehr als unklar ist, dürfte die Unklarheit zu Lasten der Gemeinde gehen --> alles richtig gemacht.


    Ist die Änderung auf die mittlere Höhe denn probemlos möglich?

    In dem Fall würde ich den "einfachen" Weg wählen. Mann muss ja vermutlich noch des öfteren Bauunterlagen einreichen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ich hätte vom Gefühl her auch immer die mittlere Höhe genommen, allein weil das schon mal irgend wo mal festgeschrieben war (BayBO, VolBO? Keine Ahnung mehr).

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Rein vom Gefühl, hätte ich die mittlere Straßenhöhe angesetzt.

    Ich hätte vom Gefühl her auch immer die mittlere Höhe genommen

    Gefühlte Höhen - super! :yeah:


    Zur Einhaltung der mittleren Höhe müsste ich das Dach ca. 30 cm tieferlegen. Damit würde ich mir die Mindesthöhen für Arbeitsräume ruinieren. Alternativ müsste das ganze Gebäude tiefergelegt werden, was auch nicht so der Bringer ist.

    Frag doch mal im Amt schriftlich nach, WO Du die Angabe dazu findest.

    Hab ich, kam aber 4 Wochen lang keine Antwort. Telefonisch besteht die Bauaufsicht auf der mittleren Höhe.


    Mal sehen, wieviel Zeit der Bauherr hat. Der Quatsch zieht das ganze Verfahren natürlich in die Länge.

  • Telefonisch besteht die Bauaufsicht auf der mittleren Höhe.

    Mündlich ist leicht schlauschwätzen. Deswegen schrieb ich ja schriftlich


    Bei bau.de gabs mal ne Kollegin irgendwo aus den östlichen Bundesländern, die sich einen "Spass" draus machte, über genau so etwas B-Pläne zu kippen.

    Heissa, das gibt Arbeit auf den Ämtern =o

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  • Das Problem ist nur, dass man sich meistens mehrmals sieht.

    Es muss also eine Lösung gefunden werden, mit der die Bauaufsicht Ihr Gesicht wahren und Du einen vernünftigen Entwurf abliefern kannst.


    Selbst zur Ermittlung der mittleen Höhe kann man ja auf die verschiedenste Art und Weise rechnen/schätzen.

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    5.Mose 27:18

  • Man muss ja nicht gleich bis zur letzten Konsequenz gehen, aber freundlich mit dem Zaunpfahl winken, weil man eine Ausnahme/Befreiung beantragen will und dafür wissen müsste, worauf man sich beziehen soll. Da wird so mancher Himalaya zum Maulwurfshügel.

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