Nutzungänderung Garage zum Hobby- Kunstwerkstatt

  • Hallo,

    Ich habe aus meine Garage 6m x 6m eine schöne Hobby- Kunstlerwerkstatt mit mini Küche und mini Bad vor 5jahren gemacht.

    Nun macht mein nachbarn stress. Ich möchte mich vorher informieren was ich jetzt am besten mache, und fals fragen von der bauamt kommen was ich antworten soll.


    Ich habe das richtig schön eingerichtet

    Die rechte seite 4x6m ist als Garage genehmigt, die linke Seite 2x6 als Abstellraum. Da habe ich Küchezele 3m und 3mx1,2m Badezimmer mit Klo, Waschbecken und Ebenerdige Dusche

    Das ganze Bodem ist Gefliesst, Die Tor ist dürch ein großes 2.20 breit x 2.10m hoch Doppelverglassten Tarassentür ersetzt die nach aussen öffnet. mann kann dadurch mit ein Auto reinfahren.


    Die Nebeneingangtür zum Abstellbereich ist durch ein Doppelverglassten 1mx2m Balkontür mit Zilinderschloss Ersetzt


    Hinten habe ich noch ein Garagenfenster ebenso Doppelverglasst.


    Die bodem habe ich mit 10cm styropor gedämmt, die Seitenwände unterkonstruktion, zwischen 3cm steinwolle drauf Gibsplatten, decke mit 20cm Steinwolle gedämmt drauf Gipsplatten.

    Es sind 2 Heizkorper eingebaut, Bad und die Grosse raum, die sind an das Haus angeschlossen.


    Dass Haus ist 80jahre alt, die garage steht zum nachbarngrenze.


    Wie soll ich mich vorvereiten falls das Bauamt ein besichtigungs termin machen will? Auto rein, alle Möbel Raus? Was mit Bad? Teoretisch ist das in dem Abstellraum seite gebaut, müssen die Trännwände und die Badezimmertür eingetragen werden? Soll ich das voll mit Alte Sachen reinstellen so das es nix von zu sehen ist? Ich denke wenn ich das voll mit alte Baumaterialen stelle dann die werden das nicht ausräumen um zu sehen was hinter steckt.


    Kann ich noch ein Nutzungänderung Antrag stellen? Alls was soll ich das genehmigen?

    Ich weiss das Bekannte von mir hat eine Kfz-Werkstatt mit Bad und Küche und das ging.


    Wegen larm kann es schwierig mit dem Kfz-Werkstatt in wohngebitt werden. Wohnraum kann es auch schwierig wegen grenzen und Wärmeschutz werden.

    Gibt so was wie Kobby Kunstlerwerkstatt? Maller Werkstatt, so was änliches was keine Lärm macht?


    hal Habt ihr noch Ideen?

    X/

  • Wenn Deine Garage eine grenzständige Garage ist, kann sie nur eine Garage oder ein Abstellraum, aber kein "Wohnraum" sein. Und das Amt vergageiern zu wollen, ist eine sehr blöde Idee. Die reagieren darauf nämlich sehr angefressen. Und sie haben mehr als nur die Baumschule besucht.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Erforderlich wäre ein Antrag auf Nutzungsänderung. Die dürfte aber nur mit Baulast auf dem Nachbargrundstück erreichbar sein und da der Nachbar jetzt schon Stress macht, sind die Erfolgsaussichten nicht rosig.


    Anleitungen, wie man das Bauamt austricksen kann, wird es hier nicht geben.

    Da das Ganze vom angefressenen Nachbar ausgeht, dürfte es eh kaum möglich sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • danke für die antworten, der nachbarn macht nur stress weil er diesesmal kein geld von mir bekommen hat.


    Eigentlich stört dem das nicht, also wie sieht das aus mit dem last? Da gibt noch 2 weiterenachbarn, ich denke mit bissien geld kann ich das mit dem nachbarn regeln.


    Kann ich dann eine Nutzungsänderung als Kunstler-Werkstatt Antrag stellen? Wie muss ich es vorgehen?

    Es soll nicht zum Wohnzwecken genutzt, sondern nur als Werkstatt mit Bad und Kuchenzelle.

    Ich hätte gerne das das legal ist und keiner mich epressen wird.


    Welche möglichkeiten habe ich da noch?

  • Du brauchst einen bauvorlageberechtigten planer (Architekt / Ingenieur). Den kannst Du über die Architektenkammer bzw. die Ingenieurkammer finden.

    Der weiß dann auch, was alles benötigt wird.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Wie muss ich es vorgehen?

    1. Klären, ob eine Baulast ÜBERHAUPT auf dem Nachbargrundstück möglich ist.

    2. Klären, ob andere rechtliche Hindernisse dem Vorhaben im Weg stehen (z.B. B-Plan)

    3. Erfolgsaussichten klären (lassen)

    4. Baulast einholen (und damit wieder "erpressbar" sein)

    5. Antrag stellen (lassen)

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  • ok, dann ist es deutlich mehr aufwand mit dem Arhitekt.

    Das der nachbarn hat die Bauamt angerufen, hat mich ein weitere nachbarn erzählt mit dem ich gut lebe, nun habe ich noch mit noch weiterem gutem Nachbarn gesprochen er meint die Bauamt macht erst mal nicht so viel stress, nur wenn der Nachbarn weiter stress macht dann kommen die erst gucken.

    Ich fülle mich zurzeit etwas erpresst von dem, ich möchte dem aber nicht die macht mich zu epressen geben.


    Ich habe noch ein plan B.

    Teoretisch in paar stunden kann ich die Waschbecken und Klo so wie Küchenzeile abschrauben und in der mitte stellen, das eine kleineteil ist als Abstelraum genehmigt.
    mit Auto kann ich auch Reinfahren, nunn weiss ich nicht ob ich die Fiessen dabei kaputt mache?

    Und vor dem garage in Einfahrt ca 12m lang habe ich ein schöner Grüner Blumengarten die müsste ich ebenso kaputtmachen.

    Kann ich noch die andere teil Nutzungsänderung zum Abstellraum Beantragen? So das ganze Garage als Abstellraum genehmigt wird?


    Ich hoffe das es nicht so grosse aufwand ist? So bleiben zumindest meine Fliesen und Garten sicher.


    Der Nachbar lasse ich so wie so nicht mehr auf meine grunstück, dann weisst er auch nicht was ich da habe und mache.


    Kommt der Bauamt auch beim Nutzungsänderung so wie beim Bauabname gucken? Oder nicht?


    Kann ein Abstelraum beheitzt werden?

    Muss ich die Heizkorper auch abbauen oder reicht es wenn ich die zu mache?


    So lange keiner kommen wird würde ich dann auch nicht das extra arbeit mich machen und das alles Abbauen.


    Vor dem Haus habe ich 3 Stellplätze gemacht.

  • :lach::lach: Glaubst Du das ernsthaft?

    Das Amt weiß Bescheid, also weiß man nicht, was die wann machen. Jedenfalls ist ein "Gucken" nicht ausgeschlossen

    Ja aber die Bauamt lass mich vorher bescheit mit ein Besichtigungstermin wissen, ich muss dann auch zuhause sein, und nicht in Urlaub oder Arbeiten zb.


    Von der Straße können die nur dem 2m Mauer und drüber dem Innenhof sehen.


    Mein Nachbarn sieht ja von fenster die Überdachung und mein Gartenbusch.

    Alle meine Garagenverglassung haben ein Milchglassfolie

    Geräusche wegen die entfernung kann mann auch nicht hören, einzige was er kann dann auf sein 15m lange garage und dann drüber Klettern. Der hat da auch alle Spermül sachen drin stehen, und parkt in sein Einfahrt, also er ist auch nicht ohne.

    Ich denke der hat auch kein bock die garage ausräumen, er hat nämlich in die grundriss nur als garage (ohne Abstelraum genehmigt)

  • Ja aber die Bauamt lass mich vorher bescheit mit ein Besichtigungstermin wissen, ich muss dann auch zuhause sein, und nicht in Urlaub oder Arbeiten zb.

    Das glaubst Du nicht im Ernst, oder?

    Wenn das Amt dem Anfangsverdacht der unberechtigten Nutzung nachgehen will oder wegen des Nutzungsänderungsantrags "gucken" kommt, dann sehen die, was los ist/war. Egal, was da irgendwelche Nachbarn reden. Nochmal. Auch Bauamtsmitarbeiter haben nicht (nur) die Baumschule besucht oder schlafen auf dem Baum. Und wenn die merken, dass sie verarscht werden sollen, dann ist bei denen ganz fix das Letzte zuerst. :motz2::teufel:Da hilft auch keine Michglasfolie.


    Auch wenn ein Künstler vielleicht eine andere Lebensauffassung hat.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe noch ein plan B.

    Teoretisch in paar stunden kann ich die Waschbecken und Klo so wie Küchenzeile abschrauben und in der mitte stellen, das eine kleineteil ist als Abstelraum genehmigt.

    Das klingt aber schon recht unentspannt, wenn man jederzeit startklar sein muss um den Raum schnell mal "umzubauen".


    Und: Wenn das Bauamt sieht, dass dort in der "Garage" diverse abgeschraubte Installationsgegenstände von der Küche über die WC-Schüssel, zum Waschtisch und zum Heizkörper herumliegen und gleichzeitig in dieser "Garage" (ganz zufällig) für all diese Gegenstände Anschlussmöglichkeiten vorhanden sind, dann wird der Bauamtsmitarbeiter sehr sicher von einer artfremden Nutzung, also keine Garagennutzung, ausgehen.


    Manche Dinge gehen (baurechtlich) einfach nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu braucht man in einer "Garage" bzw. "Werkstatt" ein Badezimmer und eine Küche? Das passt doch nicht zu einer Garage.

    Besteht der Verdacht der Zweckentfremdung, beispielsweise wegen vorhandener Anschlüsse, dann müssen diese dauerhaft unbrauchbar gemacht werden (Rückbau, verschweißen oder was auch immer). Das kennt man doch wenn eine Tankanlage, Heizung oder Schornstein stillgelegt werden. Da kann man auch nicht sagen, die Heizung ist stillgelegt, nur weil der Stecker nicht in der Steckdose steckt.

  • jetzt mal ernst, wenn ich die Nutzunganderung zum Abstelraum mache dann darf doch alles drin stehen oder?

    Und wenn der Abstellraum bis die decke voll mit möbel, sanitär, und andere geräten steht dann ist das doch egal, oder?

    Werden die das alles nach drausen bringen um zu schauen ob da hinter anschlusse sind?

  • Und Garage/Abstellraum darf doch beheizt werden, oder? Der ist zussamen mit dem Hausanbau vor 50jahren gebaut, damals gabs diese wärmedämmung vorrausetzung nicht. Die Haus und Anbau waren auch nicht gedämmt.

    Durfte mann damals nicht frostgeschutzt Wasserhahn für Garten in Garage haben?

  • ok, wir wissen, dass die aktuelle Nutzung nicht genehmigt ist.

    Zu klären wäre jetzt, ob diese genehmigungsfähig ist. Es ist, wie so oft: es kommt drauf an.


    In der Regel muss in Deutschland ein Grenzabstand eingehalten werden. Nur besonders privilegierte Gebäude können ohne Grenzabstand, also auf der Grenze, errichtet werden. Hierzu gehören oft Garagen, in der Regel aber nicht Abstellräume, Wohnräume, Werkstätten.


    Daher habe ich aktuell wenig Hoffnung, das eure Nutzung als Künstlerwerkstatt genehmigungsfähig ist.


    Der erste Schritt wäre es, erst einmal in den Bebauungsplan zu schauen. Dort werden Regelungen zur Bebaubarkeit des Grundstücks definiert. insbesondere auch das sogenannte Baufenster und Möglichkeiten zur Errichtung von Nebengebäuden.


    Ich will ehrlich sein: ich kenne aktuell keinen Bebauungsplan mit sogenannter offener Bebauung in typischem Siedlingscharakter, bei dem eine solche Nutzung genehmigungsfähig wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Die rechte seite 4x6m ist als Garage genehmigt, die linke Seite 2x6 als Abstellraum.

    d.h. Du hast vor x Jahren eine Nutzungsänderung beantragt, und man hat Dir offiziell die Aufteilung der Doppelgarage in 1 Garage + Abstellraum genehmigt. Richtig?


    War da schon von einer Terrassentür, Badezimmer, Heizung und Küche die Rede?


    Ein Abstellraum an einer Garage dient normalerweise der Lagerung von Teilen für das Fahrzeug (Reifen etc.), evtl. noch der Unterbringung von Gartengeräten. Dafür ist eine Beheizug nicht erforderlich. Das ist ähnlich wie mit einer Gartenhütte, die ist normalerweise auch nicht beheizt, denn ein Rasenmäher oder Spaten braucht keine Beheizung.


    In Deinem Fall spricht alles gegen die genehmigte Nutzung. Auch die Schwelle einer Terrassentür ist an sich nicht zum Überfahren geeignet. Das spricht eher dafür, dass man diesen Raum nicht mehr als Garage nutzt bzw. nutzen kann.


    Es geht auch nicht darum, was theoretisch möglich wäre, theoretisch könnte ich mein Auto zerlegen, in den Keller transportieren, und dort wieder zusammenbauen. Dadurch wird mein Keller aber noch lange nicht zu einer Garage.


    Achtung, entfällt für diesen Raum (ehemalige Doppelgarage) durch die Nutzungänderung die Nutzung als Garage, dann brauchst Du auf dem Grundstück Alternativen (Stellpplätze o.ä.).


    Nun macht mein nachbarn stress.

    Dieser "Stress" ist anscheinend begründet. Das hat weniger mit dem Nachbarn zu tun, als vielmehr mit Deiner Interpretation von Vorschriften. Du hast aus einer Doppelgarage eine Art "Wohnung" gemacht, auch wenn Du das als Künstlerwerkstatt bezeichnest, ohne dass diese Nutzungsänderung (anscheinend) genehmigt wurde. Ich würde an Deiner Stelle die Genehmigung schnellstmöglich nachholen, dann ist der Stress automatisch vorbei. Es wäre natürlich möglich, dass Dein bereits umgesetztes Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, dann hast Du ein Problem.

  • Durfte mann damals nicht frostgeschutzt Wasserhahn für Garten in Garage haben?

    Ich zitier mich mal selbst


    Und wenn die merken, dass sie verarscht werden sollen, dann ist bei denen ganz fix das Letzte zuerst. :motz2::teufel:

    Deine "bauernschlauen" Versuche, die Schwarznutzung zu verbrämen, sind so durchsichtig wie Klarglas. Da hilft auch keine Michglasfolie!

    Und Deinen Nachbarn hast Du vermutlich mit irgendwelchem Verhalten verärgert. Allein schon, ihm erpesserische Absicht zu unterstellen, zeigt doch, wie vergiftet die Atmosphäre ist. Nicht (nur) von seiner Seite her.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn die Garage und der Abstellraum vorher unbeheizt waren, müsstest du im Zuge der Nutzungsänderung die aktuellen Wärmedämmstandards (guck ins GEG) einhalten. Mit so ein bisschen Dämmung, die im übrigen bauphysikalisch als kritisch zu bezeichnen ist, kommst du nicht weit.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, da habe ich zu kurz geschrieben. Ich dachte wenn er vor x Jahren tatsächlich so genehmigt bekommen hätte wie er gebaut hat (Bad etc.).

    Man kann aber wohl davon ausgehen, dass er einfach nur großzügig interpretiert und dann losgelegt hat.


    Wenn er jetzt eine Nutzungsänderung benötigt, dann gehört GEG dazu. Ob das Ding genehmigungsfähig ist, das steht sowieso in den Sternen, die Liste der Kriterien ist lang.


    Was der TE bisher noch gar nicht auf dem Schirm hat, wenn er dort eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, wird die Liste mit den Anforderungen noch länger. Keine Ahnung ob er dort "nur" Bilder malt, Schweißarbeiten ausführt, oder was auch immer. Eine "künstlerische" Tätigkeit wäre an sich freiberuflich einzuordnen, sie kann aber auch gewerblich, und/oder Handwerk sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn er aber jetzt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellt, greift das GEG.

    GEG, EnEV, ...alles ganz egal.


    Zum einen ist der tatsächliche Aufwand so einen Raum zu ertüchtigen erheblich (= kaum rentabel), zum anderen geht es doch hier erst einmal um die baurechtliche Zulässigkeit. Eine Privilegierung für Grenzbebauungen gibt es idR nur für Nicht-Wohnräume (zB Garagen) oder wenn auch der Nachbar an die Grenze bauen muss (DHH, RH,...). Wenn also diese Privilegierung aus der Nutzung erwächst (hier Garage), kann es m.E. gar keine Umnutzung zum Wohnraum geben. Außer der B-Plan sieht hier irgend etwas Exotisches vor, so es denn einen gibt.


    Aber der TE scheint sich ja selber schon im Klaren darüber zu sein, dass es rechtlich wohl nicht geht und sinniert über Auswege aus dem Dilemma, in dem zB im Falle einer Kontrolle durch die Baubehörde WC und Heizung demontiert werden könnten.


    Nun kenne ich die bauliche Situation beim TE nicht. Aber warum versucht man nicht eine andere, rechtlich zulässige bauliche Lösung. Man könnte zB einen Kellerraum zum Atelier umnutzen. Oder den nicht ausgebauten Dachboden. Oder man gönnt sich einen Anbau/ eine Erweiterung.


    Aber darum geht es jetzt natürlich nicht, denn der jetzige Zustand ist ja schon vorhanden:

    Da habe ich Küchenzeile 3m und 3mx1,2m Badezimmer mit Klo, Waschbecken und Ebenerdige Dusche

    Das ganze Boden ist gefliest, Die Tor ist durch ein großes 2.20 breit x 2.10m hoch Doppelverglasten Terrassentür ersetzt die nach außen öffnet.

    Letztendlich sehe ich hier tatsächlich nur den Rückbau oder man hofft darauf, dass es eben keiner merkt bzw. sich nicht daran stört.

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum versucht man nicht eine andere, rechtlich zulässige bauliche Lösung.

    Weil man schon Geld und Aufwand in den bisherigen Umbau investiert hat. ;)

  • Sorry - absolute Laienmeinung meinerseits - das bekommst Du nie genehmigt. Aber das ist ein Bauchgefuehl und keine Expertenmeinung.


    Es handelt sich klassisch, wie der Laie sagen wuerde, um einen Schwarzbau bzw. nicht genehmigter Innenausbau / Umwidmung. Und der ist gar nicht so klein - 36 m2 Flaeche ist schon ordentlich. Da wird das Bauamt eine ordentliche Meinung zu haben, verarschen lassen die sich nicht. Wenn sie denn kommen...


    Was ich gar nicht verstehe. Du schreibst:


    "danke für die antworten, der nachbarn macht nur stress weil er diesesmal kein geld von mir bekommen hat."


    Wofuer hat er denn Geld bekommen? Fuer's Wegschauen?


    vg

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe als einzig erfolgsversprechende Maßnahme sich irgendwie mit dem Nachbarn zu einigen und zu hoffen, dass das Bauamt noch die Füße stillhält.


    Manchmal gibt es auch so Pattsituationen, wo beide Nachbarn Verstöße gegen das Baurecht realisiert haben und somit beide stillhalten müssen weil beschwert sich der eine kommt die Retourkutsche...

  • Ich sehe als einzig erfolgsversprechende Maßnahme sich irgendwie mit dem Nachbarn zu einigen und zu hoffen, dass das Bauamt noch die Füße stillhält.


    Manchmal gibt es auch so Pattsituationen, wo beide Nachbarn Verstöße gegen das Baurecht realisiert haben und somit beide stillhalten müssen weil beschwert sich der eine kommt die Retourkutsche...

    Das halte ich für eine denkbar schlechte Alternative. Spätestens beim nächsten Zoff wird die alte Suppe wieder aufgekocht, oder jemand anders kocht es auf oder das Bauamt kommt irgendwie von alleine drauf .....

    Man kann versuchen, die Sache nachträglich genehmigen zu lassen, dafür müßte aber der Nachbar in Form einer Baulast mitspielen (sofern das aufgrund baulicher Situationen bei diesem überhaupt möglich ist).


    Gruß

  • Genau das wird aber der Nachbar in diesem Fall nicht machen. Also bleibt als Alternative nur es zu vergessen. Garage bleibt Garage und gut ist.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...