Mal ein anderes Thema...
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Herr Dipl.-Ing. ... möchte es nicht unerwähnt lassen, dass die Variante der Ertüchtigung, d. h. eine zusätzliche Aufbringung einer Bitumenschweißbahn, nicht den Regelwerken entspricht, auch wenn er diese Variante als langlebige und zielführende Sanierung ansieht. Persönlich empfehlen möchte er daher aus technischer und wirtschaftlicher Sicht die Variante der Ertüchtigung.
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Beschlussfassung 9.2: Die Gemeinschaft beschließt die Ausführungsplanung und Ausschreibung durch den Dipl.-Ing. ... für die Dachsanierung, Variante „Ertüchtigung der Abdichtung“. Für die notwendigen Planungs- und Ausschreibungsarbeiten wird der Dipl.-Ing. ... mit den Leistungsphasen 1 bis 9 i. H. v. gesamt 41.963,07 € beauftragt. Die Kosten werden der Erhaltungsrücklage entnommen. Die Ausschreibungsergebnisse werden zur
weiteren Beschlussfassung (= Sanierung) in der nächsten Eigentümerversammlung vorgelegt.
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TOP 10
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Wie bereits in den letzten Eigentümerversammlungen besprochen, wurden im Sommer 2019 Beprobungen in beiden Tiefgaragen durchführt. Die Ergebnisse ergaben, dass die Stützen von Chloridschäden betroffen sind und eine Sanierung damit unumgänglich ist.
Bei der Sanierung handelt es sich im Wesentlichen um eine Betonsanierung der Stützen inkl. Stützenfundament, dabei werden Stützen besonders im unteren Bereich abgetragen, die Eisenarmierung, soweit notwendig, behandelt und ergänzt und die Stützen neu aufgebaut. Der Sockelbereich der Stützen wird um ca. 3 cm vergrößert um eine fachgerechte Überdeckung der Eisen zu gewährleisten.
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Erst vermurkst der Pfuscher das Dach und dann geht der mit dem Abbruchhammer an die Stützsäulen der TG damit er sein Chillisalz entfernt bekommt - das ist doch nicht normal, oder?