Optischer Mangel- Fliesen- und Fugenbild?

  • Guten Tag,

    wir haben bei einem Bauunternehmer eine Wohnung gekauft und mit dem Fliesenleger die Verlegung unserer 60x60cm Fliesen besprochen. Uns war ein symmetrisches Fugenbild, sprich einheitliche Übergänge von den Wand- und Bodenfugen wichtig.
    Leider sieht das Ergebnis nicht so aus wie gewünscht (siehe Fotos). Wir haben mit dem Fliesenleger gesprochen, der darauf besteht, dass alles Dach- und fachgerecht verlegt wurde. Uns stört das Fliesenbild sehr. Er begründete die Verlegung damit, dass die Bodenfliesen eine kleine Größendifferenz zu den Wandfliesen aufweisen würden. Dies wurde uns aber im Vorgespräch nicht mitgeteilt. Meine Frage: Besteht hier gemäß irgendwelcher Normen Anspruch auf Nachbesserung?
    Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
    Herzliche Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Uns war ein symmetrisches Fugenbild, sprich einheitliche Übergänge von den Wand- und Bodenfugen wichtig.

    Symmetrie meint etwas anderes. Dir geht es vermutlich um durchlaufende Fugen / Fugenschnitte.

    Leider sieht das Ergebnis nicht so aus wie gewünscht (siehe Fotos). Wir haben mit dem Fliesenleger gesprochen, der darauf besteht, dass alles Dach- und fachgerecht verlegt wurde. Uns stört das Fliesenbild sehr. Er begründete die Verlegung damit, dass die Bodenfliesen eine kleine Größendifferenz zu den Wandfliesen aufweisen würden. Dies wurde uns aber im Vorgespräch nicht mitgeteilt.

    War die Verlegung im Fugenschnitt belegbar vereinbart?

    Besteht hier gemäß irgendwelcher Normen Anspruch auf Nachbesserung?

    nein.


    Um dieses Problem zu vermeiden ist es sinnvoll:

    1. einen Fliesenplan zeichnen zu lassen (-> "Planung")
    2. die Ausführung von Fliesen arbeiten täglich zu kontrollieren / kontrollieren zu lassen (-> "Objektüberwachung" / "Bauleitung")

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


    Der Betreiberverein dieses Forums freut sich über Spenden von Fragenden, denen hier kostenlos geholfen wurde. Kurze Wege führen über Paypal oder eine Banküberweisung.

  • Wenn Fugenschnitt vereinbart war, ist die Leistung allein schon deshalb mangelhaft. Hier hätte der Fliesenleger vor der Verlegung auf das Problem hinweisen müssen, zumal es ein relativ häufig auftretendes Problemchen und entweder durch die Auswahl anderer Fliesen oder ein anderes Fugenbild leicht vermeidbar ist.

    Aber auch ohne die Vereinbarung von Fugenschnitt ist das Fugenbild nicht gerade meisterhaft.


    Da man deshalb aber kaum den Bodenbelag tauschen lassen kann (Verhältnismäßigkeit) wird es auf einen kleinen Nachlass hinaus laufen.

    Die Höhe bemisst sich dabei eben gerade wegen der Unverhältnism#ßigkeit nicht an den Mangelbeseitigungskosten sondern am Minderwert.


    Beeinträchtigt ist nur die Optig und die auch nur teilweise.

    Nimmt man an, dass die Optik 20 % von Gesamtwert ausmacht und die dann zu 15 % beeinträchtigt ist würden 3 % Nachlass für die Bodenfliesen rauskommen.

    (Die Zahlenwerte sind jetzt nur Beispiele und schon relativ hoch angesetzt. Da kommt vermutlich jeder Gutachter auf andere Werte. )

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Danke für die Rückmeldung. Leider waren wir zu der Zeit nicht vor Ort, dies war mit dem Bauträger allerdings abgesprochen. Wir wurden leider nicht darauf aufmerksam gemacht, dass dies schriftlich fixiert werden muss.

  • Haben Sie eine Idee wie wir vorgehen sollen? Bauträger als auch Fliesenleger sagen, dass alles ordnungsgemäß verlegt wurde.
    Muss der Gutachter von uns bezahlt werden? Entschuldigung für die vielen Nachfragen, aber wir sind Laien auf dem Gebiet. Leider!

  • aber wir sind Laien auf dem Gebiet.

    Das ist nicht das Problem. Nur warum wird die größte Investition die jemand in seinem Leben macht, ohne eigene fachkundige Unterstützung angegangen.

    Muss der Gutachter von uns bezahlt werden?

    Wenn Sie einen einschalten, ja klar. Der Gutachter wird vermutlich mehr kosten als Sie als Minderung rausbekommen können. Zudem muss das Gutachten vom Bauträger nicht anerkannt werden. Deshalb einfach als mahnendes Lehrgeld abbuchen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Wir wollten einen befreundeten Fliesenleger die Fliesen verlegen lassen, dies wurde uns aber nicht gestattet, da der Bauunternehmer mit dem besagten Fliesenleger zusammenarbeitet.