Guten Abend,
auf unserem Grundstück läuft unter der geplanten Einfahrt ein Schmutzwasserleitung. Es ist ein Schutzstreifen von 5m im Grundbuch eingetragen. Meine Frage nun zu folgendem Absatz im Grundbuch:
"Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Bestand oder Betrieb der Leitung oder des Zubehörs beeinträchtigen oder gefährden könnten. Insbesondere wird dem Grundstückseigentümer den Schutzstreifen nicht überbauen und auf ihm nichts lagern und keine Bodenbearbeitung vornehmen, die über die übliche landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes hinausgeht."
Wie ist denn die "übliche landwirtschaftliche Nutzung" zu verstehen?
Es ist ja ein reines Wohngebiet mit einem geplanten EFH. Wir würden gerne Pflastern und evtl. auch ein Carport mit Punktfundamenten bauen.
Danke und Gruß
Ole