Grenzbebauung Garage Hessen

  • Moin,


    ich habe vor, eine Garage von 6x7 m an, bzw. 1,2m von der Grenze zum Nachbarhaus zu bauen. Das Grundstück liegt am Hang.

    Das Gelände steigt zur Garagenwand an und fällt zur deren Rückseite ab. Die mittlere Höhe von 3m nach Vorgabe vom Bauamt halte ich ein, da die Geländeoberfläche bei 1,2m um 43cm zur Garage hin steigt.

    Frage:

    Was passiert, wenn man einen Weg zwischen Garage und Grenze anlegen möchte?


    Der sollte ja nahezu gerade verlaufen. Jetzt vergrößert sich die mittlere Höhe jedoch um die 43cm? Oder gilt die ehemalige Höhe des natürlichen Verlaufs? Man sieht natürlich dann das (entsprechend tiefe) Fundament.

    Zählt dieses dann zur Wandfläche?