Schadensersatzanspruch wegen verspätetem Einzug

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    - Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger in 7/2020

    - Übergabe/Fertigstellung der Immobilie laut Werkvertrag in 8/2021. In 7/201 abgestimmter Übergabetermin in erster oder zweiter Woche im August 2021.

    - Wasserschaden im Nachbarhaus Ende 7/2021. Konkret: Hauptwasseranschluss im Nachbarhaus durch die Stadtwerke nicht richtig angeschlossen. Dadurch Wassereintritt auch in benachbarten Häusern.

    - Schuldeingeständnis der Stadtwerke liegt vor. Einzug in 8/2021 nicht möglich.

    - Erneuerung Estrich im UG wird laut Aussage des Bauträgers in 9/2021 abgeschlossen sein. Es müssen aber immer wieder noch Handwerker ins Haus (Maler, Boden, Sanitär...).

    Frage:

    - Welche Schadensersatzansprüche ergeben sich für den Erwerber?

    Überlegungen:

    - Folgekosten der Unterbringung ab 8/2021 (Miete o.ä.)

    - Bereitstellungszinsen aus Finanzierung der in 7/2020 erworbenen Immobilie

    - Neben den Folgekosten der Unterbringung stellt sich mir die Frage: Angenommen die gemietete Wohnung hat 3 Zimmer auf 100qm, die Immobilie hätte 5 Zimmer auf 140qm, liegt für den Erwerber der Immobilie in der Überbrückungsphase ja ein geringerer Gegenwert vor. Ergibt sich aus der Differenz der Werte ein Anspruch des Erwerbers?

    Vielleicht kennt sich diesbzgl. hier ja jmd. aus oder es gibt andere Ansprüche?!?

    Viele Grüße

    Gallier2021

    Einmal editiert, zuletzt von Anda () aus folgendem Grund: Mod: link entfernt, da nicht relevant für die Frage

  • Anda

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • - Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger in 7/2020
    -
    Übergabe/Fertigstellung der Immobilie laut Werkvertrag in 8/2021.
    - Erneuerung Estrich im UG wird laut Aussage des Bauträgers in 9/2021 abgeschlossen sein.

    Du redest hier also von sage und schreibe EINEM Monat Verzögerung?

  • Du redest hier also von sage und schreibe EINEM Monat Verzögerung?

    Ja klar,

    1. (und nachvollziehbar) wurde die alte Wohnung vermutlich zum Termin gekündigt und MUSS geräumt werden

    2. (nicht wirklich nachvolziehbar) braucht man eine Drittfinazierung


    Die Fragestellung hört sich sehr nach Drittfinanzierung an.

    Rein rechtlich könnte auch die zulässig sein - hier bitte den eigenen Fachanwalt (gegen Geld) fragen ;)

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Angenommen die gemietete Wohnung hat 3 Zimmer auf 100qm, die Immobilie hätte 5 Zimmer auf 140qm, liegt für den Erwerber der Immobilie in der Überbrückungsphase ja ein geringerer Gegenwert vor. Ergibt sich aus der Differenz der Werte ein Anspruch des Erwerbers?

    Du hast eine Schadenminderungspflicht, Du wirst Dir wohl eine Minderung oder Ansprüche in die Haare schmieren können.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Naja, wieso kann eine Immobilie nicht bezogen werden, wenn im Keller Feuchtigkeit ist?

    Eigentlich ist sie, zu 2/3 bzw (EG/OG) nutzbar. Sofern die Haustechnik nicht davon betroffen ist. (Heizung/ Strom/Wasser).


    Man kann sagen, man kan nden Keller nicht nutzen und muss zwischenlagern und hat andersweitige Problematiken, aber einen Verweigerungsgrund des nitznutzens der Haupträume seh ich jetzt nicht so konkret.


    SO kann man es dem Themenersteller auch auslegen..früher oder später...

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    • Offizieller Beitrag

    - Welche Schadensersatzansprüche ergeben sich für den Erwerber?

    Wenn ich Dich richtig verstehe, dann ist im Kaufvertrag mit dem BT keine Vertragsstrafe bei verspäteter Übergabe festgelegt. Diese Zahlen hätte man ansonsten heranziehen können, auch wenn die Immobilie termingerecht übergeben, und der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde.


    Mangels Vereinbarung kannst Du auch den Dir tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Dafür wird der Schaden konkret berechnet. Alle Belege in diesem Zusammenhang solltest Du aufbewahren, denn ich würde nicht davon ausgehen, dass die Stadt bzw. deren Versicherung, jeden Betrag klaglos akzeptiert.


    Beispiele für Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen könnten:


    1. Unterbringung:

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Du beispielsweise die Miete für den Zeitraum geltend machen kannst, nicht aber die Neben-/Verbrauchskosten, wie Strom, Wasser etc. Konntest Du nicht länger in der Wohnung bleiben, dann ersatzweise die Kosten für die Unterbringungen in einem Hotel o.ä. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten verhältnismäßig sein müssen. (also nicht mit der Familie nach New York in ein Luxushotel fliegen).


    2. Umzugskosten

    Kannst Du nicht in der Wohnung bleiben, dann müssen die Möbel ja irgendwo eingelagert werden. Weiterhin können dadurch erhöhte Umzugskosten entstehen, weil die Möbel erst einmal in das "Zwischenlager" transport werden müssen, und dann erst in das neue Haus.

    Hier kannst Du die Mehrkosten ansetzen die gegenüber einem "normalen" Umzug anfallen.


    3. Beratungskosten

    Du kannst (solltest) Dich anwaltlich beraten lassen, auch um so Dinge wie Schadenersatzansprüche zu klären. Die Kosten hierfür kannst Du ebenso ansetzen, denn sie stehen ja eindeutig im Zusammenhang mit dem Schaden.


    4. Gutachterkosten

    Bedarf es zur Ermittlung des Schadens eines Gutachters, dann sind auch dessen Kosten ansetzbar.


    5. Finanzierungskosten

    Auch hier gilt, tatsächlich anfallende Mehrkosten, beispielsweise durch Bereitstellungszinsen weil ein Darlehens(teil)betrag später ausgezahlt wird, sind ansetzbar. Der dadurch entstandene Schaden lässt sich ja einfach berechnen. Wichtig dabei ist, es muss sich um tatsächlich angefallene "Mehr"kosten handeln. Man kann nicht igendeinen fiktiven Betrag ansetzen, und wenn die Bank für die 4 Wochen gar nichts zusätzlich verrechnet, dann ist der Schaden bei den Finanzierungskosten halt Null.


    6. Sonstige Kosten

    Neben der Nutzungsausfallentschädigung, die ich im nächsten Punkt noch betrachte, gibt es vielleicht Kosten die nur dadurch entstehen (entstanden sind) weil der Umzug nicht termingerecht stattfinden konnte. Das könnten beispielsweise Kosten für ein Mietfahrzeug (Transporter) sein, weil man den Mietvertrag nicht mehr umstellen/kündigen konnte, oder höhere Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, usw.


    7. Nutzungsausfallentschädigung

    Der Nutzungsausfall kann einen erheblichen Schaden verursachen, beispielsweise wenn ein Betrieb stillsteht. Hier handelt es sich aber um Wohnen (privat), und da wird es schon viel schwieriger einen Schaden zu beziffern. Einfach mal folgenden link als Beispiel lesen.


    BGH Bauträger Schadensersatz verspätete Fertigstellung


    Wie man sieht, reicht es nicht aus zu argumentieren, dass die "neue" Wohnung ja größer ist als die bisherige. War man tatsächlich darauf angewiesen, dass das neue Haus zum Datum x zur Verfügung steht? Welcher Schaden konnte in diesem kurzen Zeitrum überhaupt entstehen?

    Das läuft in meinen Augen auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, und alleine schon deswegen würde ich den o.g. Punkt 3.) beachten.


    Fazit:

    Der entstandene Schaden ist in meinen Augen überschaubar. Der größte Brocken dürfte die Kaltmiete sein, die für 1 Monat zusätzlich gezahlt werden muss, die anderen Punkte sind aufgrund des kurzen Zeitraums eher geringfügig.

    Nehmen wir mal die Bereitstellungszinsen für eine Abschlusszahlung. Abgesehen davon, dass nicht bekannt ist, wann diese Abschlusszahlung erfolgt (ist), gehe ich davon aus, dass es auch hier nur zu einer Verzögerung von vielleicht 4 Wochen kommt. Sollte die Bank tatsächlich bereits ab dem ersten Tag Bereitstellungszinsen verrechnen, dann ist das bei den derzeit niedrigen Zinsen und dem kurzen Zeitraum auch nur ein vielleicht hoher zweistelliger Betrag.


    Die Hoffnung, dass der Nutzungsausfall entprechend hoch vergütet wird, hätte ich in diesem Fall nicht. Mir fällt auch kein Argument ein, warum die kurze Zeit zu einem erheblichen Schaden geführt hätte bzw. führen wird, aber dazu müsste man die Umstände vor Ort besser kennen.

  • dass Du beispielsweise die Miete für den Zeitraum geltend machen kannst

    Das ist schon fraglich, weil der Anspruch wg. z.B. wegen 20 nicht nutzbaren m² bei einer Gesamtfläche von (ebenfalls z.B.) 400 m² eine Ersatzwohnung oder gar ein Hotel zu beziehen, doch überzogen sein dürfte.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht noch als Ergänzung:

    In 7/201 abgestimmter Übergabetermin in erster oder zweiter Woche im August 2021.

    Wurde das Haus nun in der 2. Augustwoche bezogen oder nicht? Wenn ja, dann wurde ja der vereinbarte Bezugstermin (08/2021) eingehalten.

    Ist das komplette UG unbrauchbar oder nur ein einzelner Raum?


    Wie oben bereits geschrieben, kann man tatsächlich entstandene Kosten geltend machen. Läuft der Stromanschluss bereits auf Euren Namen, dann wären die Stromkosten für die Trocknung ansetzbar. Wichtig, Zählerstand bei Bezug dokumentieren. Zwischenzähler für die Trockner wären empfehlenswert.


    Geht es am Ende nur um einen einzelnen Kellerraum, der für vielleicht 2 oder 4 Wochen nicht genutzt werden kann, dann ist auch der Nutzungsausfall überschaubar.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist schon fraglich, weil der Anspruch wg. z.B. wegen 20 nicht nutzbaren m² bei einer Gesamtfläche von (ebenfalls z.B.) 400 m² eine Ersatzwohnung oder gar ein Hotel zu beziehen, doch überzogen sein dürfte.

    Das ist richtig. An sich wollte ich 2 grundsätzliche Fälle betrachten, dann wurde aber der Beitrag etwas lang, und der zweite Fall fiel etwas unter den Tisch.


    Es stellt sich natürlich die Frage, ob tatsächlich ein Schaden (für den TE) entstanden ist, und ob er bei Verweigerung das Haus in Benutzung zu nehmen, Schadenersatzansprüche, oder zumindest einen Teil davon, verwirkt. Weigert er sich wegen geringfügiger Mängel das Haus zu beziehen, dann darf er nicht nur das Luxushotel in New York selbst bezahlen.


    Damit das nicht zu Missverständnissen führt:


    Mein Beitrag #6 betrachtet den Fall wenn der TE das Haus begründet nicht bzw. nicht termingerecht in Benutzung nehmen konnte. Gründe könnten sein, dass der BT die Übergabe verweigert (hier nicht der Fall), oder wenn Zustand oder ein Mangel/Schaden eine Nutzung unmöglich (oder zumindest unzumutbar) macht. Im Zweifelsfall muss geklärt werden, ob die Verweigerung berechtigt war.


    Hat der TE das Haus trotz (geringfügigem) Mangel/Schaden bezogen, dann steht ihm Ersatz für die Mehrkosten zu, die ihm im Zusammenhang mit dem Schaden bzw dessen Beseitigung entstanden sind (s.o. Beispiel Stromkosten für Trocknung). Weiterhin kann er fordern, dass die eingeschränkte Nutzbarkeit kompensiert wird, sprich der Nutzungsausfall entschädigt wird. Wie hoch die Entschädigung ist, das hängt unter anderem davon ab, in wieweit die Nutzbarkeit eingeschränkt oder unmöglich ist, und wie "wichtig" dieser Raum für den TE ist. Bei einem kompletten Haus spielt ein einzelner Kellerraum sicherlich kaum eine Rolle, das Wohnzimmer oder Badezimmer wäre schon ein anderes Kaliber.


    Bei einem "Wasserschaden" denke ich wie der chieff zuerst mal an den Hausanschluss-/Technikraum. Unterstellt man, dass die Technik keinen Schaden davongetragen hat, oder dieser bereits beseitigt wurde (sonst wäre das Haus nicht bewohnbar), dann dürfte das auf die Nutzbarkeit des Gebäudes keinen nennenswerten Einfluss haben. Wenn die Technik funktioniert, dann ist die Nutzung auch nur geringfügig eingeschränkt, schließlich erfüllt der Raum bereits seinen Hauptzweck.


    Eine Entschädigung für den (teilweisen) Nutzungsausfall wird somit sehr gering ausfallen.


    Das lässt sich nun auch auf weitere Räume im UG übertragen, sofern diese überhaupt betroffen sein sollten. Befinden sich im UG beispielsweise Wohnräume, dann ist die Nutzbarkeit mehr "wert" als wenn es sich um einen einfachen Lagerraum handelt.


    Es wäre schön wenn der TE noch ein paar Details liefern könnte.

  • Der einfachste Weg wäre, den bisherigen Vermieter fragen, ob man wegen der Probleme noch nen Monat bleiben kann. Die Wohnung kann ja erst wirklich vermarktet werden, wenn sie frei ist und besichtigt werden kann. Dem Vermieter entstehen damit keine zusätzlichen Kosten.


    Wo lebt ihr denn derzeit?


    Ich lese es so, dass also nur der Estrich im UG erneuert wird. Die Technik scheint also zu funktionieren und das Haus ist bezugsbereit. Lediglich das UG kann einen Monat lang nicht genutzt werden. Es gibt also keinen Grund nicht einzuziehen, wie oben schon erwähnt wurde. Man muss halt nur in der Früh den Handwerken die Tür aufmachen und hat den ganzen Tag Handwerker im Keller.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Es gibt also keinen Grund nicht einzuziehen

    Was glaubst Du, wie oft ich als Versicherungsgutachter wegen eines Bierfilz-grossen Wasserflecks an der Decke die Forderung nach einer Totalrenovierung incl. Hotelaufenthalt gehört habe. Selbst bei total abgerockten Buden.

    Ich habs dann immer brav aufgenommen und mit einem Standard Verslein an den Schadensachbearbeiter weitergeleitet :rulez:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    Der einfachste Weg wäre, den bisherigen Vermieter fragen, ob man wegen der Probleme noch nen Monat bleiben kann.

    und wer zahlt die Miete?

    Natürlich kann sich jeder auch mehrere Wohnungen mieten, oder neben einem Haus auch noch ein weiteres haben, aber für die Kosten muss er selbst aufkommen. Der BT bzw. die Stadt die den Schaden verursacht hat, wird sich weigern die Miete zu zahlen wenn das Haus bezugsbereit ist. Wenn sich die Stadt nicht weigert, dann wird spätestens deren Versicherung ganz genau hinschauen und eine Kostenübernahme ablehnen.


    Ich würde mir zumindest die Kostenübernahme zusichern lassen, ansonsten bleibt man auf den Kosten sitzen, oder muss die Kostenübernahme in einem langwierigen Verfahren erstreiten, mit dem Risiko, dass ein Richter der Versicherung zustimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger in 7/2020

    Übergabe/Fertigstellung der Immobilie laut Werkvertrag in 8/2021

    was jetzt? Bauträgervertrag oder Werkvertrag?


    Gründe könnten sein, dass der BT die Übergabe verweigert (hier nicht der Fall), oder wenn Zustand oder ein Mangel/Schaden eine Nutzung unmöglich (oder zumindest unzumutbar) macht. Im Zweifelsfall muss geklärt werden, ob die Verweigerung berechtigt war.

    woher weißt du, dass der BT die Übergabe nicht verweigert ?

  • Vlt. habe ich den Sachverhalt nicht vollständig dargestellt, aber seit Wassereinbruch ist bis auf die Trocknung und dem Rausreißen des Estrichs im UG nichts mehr passiert.


    Offen wären damit noch (auch im EG und OHG:


    - Verputzung der Wände

    - Anschluss Sanitäranlagen

    - Abschlussarbeiten Elektro

    - komplett Böden


    -> Immobilie ist definitiv nicht nutzbar!

  • Ergo 5-6 Wochen vor einzug war der Wandputz noch nicht fertig? keine Böden gelegt? und keine Sanitär-Fertiginstallation gemacht?.

    War da zumindest der Estrich schon trocken und die Bäder gefliest?


    Naja, ich sag mal, der BT oder was auch immer, kam das dann nicht ganz ungelegen. ;) (Möglich dass das gerade noch so geklaptt hätte. aber ein fixer Umzugstermin für Ende August hätte ich nicht geplant.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

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  • Was glaubst Du, wie oft ich als Versicherungsgutachter wegen eines Bierfilz-grossen Wasserflecks an der Decke die Forderung nach einer Totalrenovierung incl. Hotelaufenthalt gehört habe. Selbst bei total abgerockten Buden.

    Ich habs dann immer brav aufgenommen und mit einem Standard Verslein an den Schadensachbearbeiter weitergeleitet :rulez:

    Gefällt mir, sehr gut Ihr Beitrag! Einfach mal zwischen den Zeilen unterstellen, dass man die Versicherung Betrügen will.


    Wir sitzen hier mit zwei kleinen Kindern (3 und 1), wissen, dass wir in drei Wochen aus unserer Wohnung müssen und müssen jetzt schauen wohin die Reise geht.


    Mir geht es um mein gutes Recht! Wir haben bereits 80% des Kaufpreises gezahlt, der in Baden Württemberg nicht gerade wenig ist und wenn es nur um eine Woche ginge, haben wir bei den Summen, die man da los wird, nichts zu verschenken. Genauso, wie uns auch nichts geschenkt wird!

    • Offizieller Beitrag

    Im EG und OG hat nichts davon mit in den Keller eingedrungenem Wasser zu tun. Dafür liegt die Verantwortung ohne weitere Informationen beim Bauträger oder GU (was denn nun? Werkvertrag und BT schließen sich gegenseitig aus!).

    -> Immobilie ist definitiv nicht nutzbar!

    Aber was hat das mit den Stadtwerken zu tun? Die führen doch keine einzige der genannten Arbeiten aus!?

  • Der einfachste Weg wäre, den bisherigen Vermieter fragen, ob man wegen der Probleme noch nen Monat bleiben kann. Die Wohnung kann ja erst wirklich vermarktet werden, wenn sie frei ist und besichtigt werden kann. Dem Vermieter entstehen damit keine zusätzlichen Kosten.


    Wo lebt ihr denn derzeit?


    Ich lese es so, dass also nur der Estrich im UG erneuert wird. Die Technik scheint also zu funktionieren und das Haus ist bezugsbereit. Lediglich das UG kann einen Monat lang nicht genutzt werden. Es gibt also keinen Grund nicht einzuziehen, wie oben schon erwähnt wurde. Man muss halt nur in der Früh den Handwerken die Tür aufmachen und hat den ganzen Tag Handwerker im Keller.

    Es gibt keinen Vermieter, wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die auf den 31.8. verkauft ist.


    Zum Zeitpunkt des Verkaufs, hieß es, dass wir im Juli einziehen können. Dann kam kurz vor knapp der Wasserschaden…

  • Ergo 5-6 Wochen vor einzug war der Wandputz noch nicht fertig? keine Böden gelegt? und keine Sanitär-Fertiginstallation gemacht?.

    War da zumindest der Estrich schon trocken und die Bäder gefliest?


    Naja, ich sag mal, der BT oder was auch immer, kam das dann nicht ganz ungelegen. ;) (Möglich dass das gerade noch so geklaptt hätte. aber ein fixer Umzugstermin für Ende August hätte ich nicht geplant.

    Mit dem Bauträger war im Juli ein fixer Umzugstermin im August mit vorheriger Abnahme in der ersten oder zweiten Augustwoche abgestimmt.


    Estrich ist (jetzt mit Ausnahme UG) drin. Bäder sind gefliest. Böden haben in den anderen Häusern, die schon bewohnt sind, 1-2 Tage gebraucht. Wand verputzen geht zur Not wahrscheinlich auch fix.

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem Bauträger war im Juli ein fixer Umzugstermin im August mit vorheriger Abnahme in der ersten oder zweiten Augustwoche abgestimmt.

    Kauf einer Immobilie bei einem Bauträger in 7/2020

    Übergabe/Fertigstellung der Immobilie laut Werkvertrag in 8/2021.

    1. Das widerspricht sich, nur eines davon ist möglich, BT oder GU? Was ist es denn nun, BT oder GU?

    2. Welche Termine stehen im Vertrag?

    Estrich ist (jetzt mit Ausnahme UG) drin. Bäder sind gefliest. Böden haben in den anderen Häusern, die schon bewohnt sind, 1-2 Tage gebraucht. Wand verputzen geht zur Not wahrscheinlich auch fix.

    Und was ist dann das Problem?

  • Gefällt mir, sehr gut Ihr Beitrag! Einfach mal zwischen den Zeilen unterstellen, dass man die Versicherung Betrügen will

    ihr vielleicht nicht direkt, aber gemeinschaftlich mit dem BT klingt es schon ein wenig danach.

    Die Verzögerung scheint nichts oder nur sehr wenig mit Wasserschaden zu tun zu haben. Aber wenn natürlich ein dritter für den Schaden aufkommt, kommt das dem BT und letztlich auch euch nicht ungelegen.


    Und welche verbindlichen Termine in eurem Kaufvertrag drinstehen hast du immer noch nicht verraten.

  • 1. Das widerspricht sich, nur eines davon ist möglich, BT oder GU? Was ist es denn nun, BT oder GU?

    2. Welche Termine stehen im Vertrag?

    Und was ist dann das Problem?

    Es handelt sich um einen Werkvertrag.


    Im Vertrag steht, dass der Auftragnehmer die Übergabe zum 1.8. zusichert.


    Schadensersatzansprüche bei späterer Übergabe sind im Vertrag nicht definiert.

  • ihr vielleicht nicht direkt, aber gemeinschaftlich mit dem BT klingt es schon ein wenig danach.

    Die Verzögerung scheint nichts oder nur sehr wenig mit Wasserschaden zu tun zu haben. Aber wenn natürlich ein dritter für den Schaden aufkommt, kommt das dem BT und letztlich auch euch nicht ungelegen.


    Und welche verbindlichen Termine in eurem Kaufvertrag drinstehen hast du immer noch nicht verraten.

    Hatte ich irgendwo geschrieben, dass wir Ansprüche gegen die Versicherung haben? Ggf. haben wir die halt gegen den Auftragnehmer (bei einem Werkvertrag wird der wohl nicht Bauträger genannt)…

  • Schadensersatzansprüche bei späterer Übergabe sind im Vertrag nicht definiert.

    Was ICH machen würde bzw. gemacht hätte: mich mit dem Käufer der eigenen ETW einigen über eine spätere Übergabe.

    Und mich tierisch freuen, dass ich mit nur einem Monat Verzögerung in mein neues Haus einziehen kann.


    Ob ihr die gleiche Freude vor Gericht beim Streit um den Schadenersatz genießen könnt? Ich könnte es nicht.

  • Was ICH machen würde bzw. gemacht hätte: mich mit dem Käufer der eigenen ETW einigen über eine spätere Übergabe.

    Und mich tierisch freuen, dass ich mit nur einem Monat Verzögerung in mein neues Haus einziehen kann.


    Ob ihr die gleiche Freude vor Gericht beim Streit um den Schadenersatz genießen könnt? Ich könnte es nicht.

    Der / Die Käufer haben ihre Wohnung auf 30.9. gekündigt…

  • Der / Die Käufer haben ihre Wohnung auf 30.9. gekündigt…

    Na also, passt doch.


    Mit anderen Worten:

    Ich würde meine Energie dafür einsetzen, das Problem zu lösen und nicht dafür, den aus den nicht gelösten Problemen entstandenen Schaden kompensiert zu bekommen.

  • Na also, passt doch.


    Mit anderen Worten:

    Ich würde meine Energie dafür einsetzen, das Problem zu lösen und nicht dafür, den aus den nicht gelösten Problemen entstandenen Schaden kompensiert zu bekommen.

    was heißt passt doch? Die wollen ja logischerweise auch nicht erst am 30.9. einziehen. Wir haben uns mit denen jetzt auf 15.9. geeinigt.


    ob da dann in unserem Haus soweit alles fertig ist, werden wir sehen.


    Klar kostet das alles Energie, aber im Leben gibt es wenig geschenkt

  • was heißt passt doch? Wir haben uns mit denen jetzt auf 15.9. geeinigt.

    Der Weg das Problem zu lösen ist also schon begonnen, aber wird sicher nicht durch den Streit um Schadenersatz beschleunigt.

    Klar kostet das alles Energie, aber im Leben gibt es wenig geschenkt

    Doch, man muss nur erkennen, welche Geschenke einem wie viel Wert sind.

    Für mich hätte zB der Stress einer Schadenersatzklage einen hohen negativen Wert - höher als alle Kosten die man damit wieder in Form von Geld wieder einfahren kann.

    Andere mögen eine hohe Befriedigung alleine dadurch erfahren, dass sie "ihr Recht" erfolgreich eingeklagt haben.

    Wenn das für euch so ist, dann ab zum Anwalt.

  • Gefällt mir, sehr gut Ihr Beitrag! Einfach mal zwischen den Zeilen unterstellen, dass man die Versicherung Betrügen will.

    Wenn Du nicht zwingende Gründe fürs maulen suchen würdest, hättest Du bemerkt, dass ich mich auf einen Betrag von Frau Maier bezog!


    Aber ich wünsche dem GÜ und den Anwälten viel "Vergnügen" mit Dir und Deiner Art der Kommunikation. =o

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag
    Off-Topic:

    Das jetzt zu unterstellen - naja.


    Wie wissen doch, dass Kommunikation ( nicht nur mündlich, sich vor allem schriftlich schnell mal missverständlich ist