Vorläufige Vollstreckung und Aufrechnung nach Urteil im Baumängelprozess

    • Offizieller Beitrag

    Es ist soweit: nach nunmehr fast sieben Jahren haben wir in unserem Baumängelprozess das Urteil erhalten.

    Nach außerordentlicher Kündigung wegen erheblicher Baumängel wurde dem GÜ ein Restwerklohnanspruch über eine Summe X zugesprochen.

    Im Gegenzug wurde uns ein Vorschuss für die Mängelbeseitigung in Höhe Y zugesprochen. Wir bekommen mehr als dreimal so viel wie der GÜ.


    Meine Frage ist jetzt: wie hoch muss die Sicherheitsleistung sein?

    Im Urteilstenor steht als letzter Punkt "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


    Kann ich jetzt gleich aufrechnen und die Sicherheitsleistung entsprechend vermindern?


    Vielleicht kann mir jemand dazu einen Tipp geben - besonders würde ich natürlich auf Eric hoffen.


    Wir rechnen fest damit, dass der GÜ in die Berufung geht und möchten durch die Vollstreckung herausfinden, ob er überhaupt noch solvent ist. Der Betrag, zu dem er (nach Aufrechnung) verurteilt wurde, bewegt sich im hohen fünfstelligen Bereich.


    Wie es dann weitergeht werden wir mit unserem Anwalt besprechen. Leider ist er diese Woche genau wie ich noch im Urlaub. Ich hätte gerne die verbleibenden zwei Tage meines Urlaubs noch einen Termin mit der Bank gemacht wegen der Sicherheitsleistung, müsste dazu aber wissen ob ich den vollen Betrag oder den Betrag nach Aufrechnung mit der Gegenforderung einsetzen muss.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!