Liebes Forum! Hallo erstmal:)
Ein Bauherr möchte in seinem Garten ein kleines Häuschen (etwa 22qm) mit Bestandsschutz zum dauerhaften Wohnen abreißen. Am selben Ort wünscht er einen Neubau in gleicher Größe.
Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, das sein Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Er möchte ohne ein "Fass aufzumachen" das Projekt Neubau einfach Umsetzen und hat sich von den Nachbarn bestätigen lassen, das Sie nichts gegen den "Austausch" des Gebäudes haben.
Ich soll Ihm jetzt ein Angebot machen und möchte selbstverständlich nur Leistungen anbieten, welche mich in dieser Situation nicht in eine ungewollte Haftung bringen. In diesem Fall werde ich keinen klassischen Architektenvertrag anbieten können (durch die HOAI bin ich meines Erachtens ab LP2 in der öffentlich-Rechtlichen Verantwortung).
Als Bautechniker sollte ich allerdings ein eigenes Angebot mit diversen Leistungen machen können und habe folgende Fragen:
1) Welche Leistungen können angeboten werden ohne sich rechtlich in Schwierigkeiten zu bringen?
1.1 - Planungsleistungen bis hin zur Ausführungsplanung
1.2 - Kostenschätzung und Kostenberechnung
1.3 - Terminplan / Bauzeitenplan
1.4 - Angebote einholen (Da kleines Projekt ohne LV und Vertragsschluss direkt zwischen Bauherr und AN)
1.5 - Wäre dieser Hinweis eine rechtliche Absicherung: "Die Angebotenen Leistungen werden nicht auf öffentlich-rechtliche Belange wie eine Genehmigungsfähigkeit der Planungsleistung geprüft und der Bauherr hat dies zu veranlassen..."
2) Ist das Ausüben von Bauleiterischen-Tätigkeiten in diesem Fall grundsätzlich nicht ohne rechtliche Konsequenzen möglich und vom Bauherren selbst zu übernehmen?
3) Gibt es Gewerke welche beim Ausführen von Leistungen in diesem Fall ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben?
Das waren jetzt doch ein paar mehr und sicherlich nicht alltägliche Fragen, hoffe aber auf eine sachliche Diskussion!
Vielen Dank und beste Grüße!