Umnutzung Doppelgarage unterm Haus als Wohnraum

  • Kann ich eine Garage, die direkt an der Grenze gebaut wurde, aber sich unter der Erde (Kellergeschoss) befindet als Wohnraum umbauen.

    Gibt es überhaupt einen „Grenzabstand“ unter der Erde? Die Deckenhöhe passt 2,3m und die Fensterflächen 10% in BW würden auch passen. (Altes Garagentor)





    • Offizieller Beitrag

    Bei Umnutzung einer Garage zu Aufenthaltsräumen geht im Allgemeinen deren abstandsrechtliche Privilegierung verlorenen. Die Bebauung wäre dann als Grenzbebauung nicht mehr zulässig. Die BauO BaWü ist mir hierzu aber aus dem Gedächtnis nicht erinnerlich.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Da die beigefügten "Bilder" nicht in Zusammenhang zu bringen sind, wird dies wohl nur vor Ort zu klären sein.

    Neben der LBO können auch B-Pläne oder ndere örtliche Satzungen gelten.


    Sofern es sich um die angebaute Garage auf 4399/27 handelt, könnte es genehmigungsfähig sein.

    Bei den beiden anderen eher nicht.

    Verfahrensfrei dürfte es in keinem Fall sein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • aber sich unter der Erde (Kellergeschoss) befindet als Wohnraum umbauen.

    Unterirdische Aufenthaltsräume stellen baurechtlich wie auch bauphysikalisch besondere Anforderungen. (Rettungsweg, Dämmung, Feuchte, Belichtung, Entwässerung, usw) Sind die alle einzuhalten?

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