Hallo zusammen,
ich plane aktuell die Sanierung einer Doppelhaushälfte (1964) zum Effizienzhaus 70 EE Standard und habe dort einige Detaillfragen zur BEG-Förderung die mir mein Energieberater leider nur unzureichend beantworten konnte:
1) Treppe und Innentüren als Umfeldmaßnahmen
In der offiziellen Bekanntmachung zum BEG WG (Stand 20.05.21) steht unter 8.2.b:
"Förderfähige Kosten sind bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzhaus-Stufe [...] die Kosten der energetisch Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßahmen"
Eine Konkretiesierung der Umfeldmaßnahmen erfolgt hierdurch das BAFA.
Mein Haus:
Die Treppe wurde damals fälschlicherweise direkt auf den Estrich gestellt. Im Rahmen der Sanierung wird der bestehende Estrich allerdings komplett entfernt und mit einer FBH neu gelegt. Außerdem wurden diverse nicht-tragende Wände im Laufe der Jahre direkt auf den Estrich gestellt. Einige dieser Wände werden nun abgerissen und umgesetzt wodurch neue Innentüren eingebaut werden müssen.
Können der Einbau einer neuen Treppe und von Innentüren als Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden?
Hat hier jemand Infos oder Erfahrungen wie diese Fälle zu bewerten sind?
2) Berechnung des hydraulischen Abgleichs überhaupt notwendig bei neuen Heizkreisverteilern?
Neue Heizkreisverteiler (z.B.von Homematic) haben in Kombination mit Raumthermostaten und Aktoren für die einzelnen Heizkreise ja inzwischen die Möglichkeit das Heizungssystem permanent automatisch hydraulisch abzugleichen.
Laut Technischen Mindestanforderungen des BEG ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs allerdings eine Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit:
"Für ein Effizienzhaus mit wassergeführter Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich [...] durchzuführen und zu dokumentieren."
Ist das Gesetz hier einfach nicht auf Höhe der technischen Möglichkeiten? Kann ich z.B. über Herstellernachweise gegenüber der BAFA den hydraulischen Abgleich nachweisen?
3) Höhe des zu beantragenden Zuschusses
Ich bin mir aktuell unsicher über die Höhe des zu beantragenden Zuschusses. Aufgrund des ohnehin engen Handwerkermarktes und den nun anstehenden Arbeiten nach der Flutkatastrophe (mein Haus steht in Erftstadt) bekomme ich nur ganz schleppend Angebote über die verschiedenen Gewerke.
Daher werde ich die Kostenschätzung für die Bank nun auf Basis statistische Daten (Baukostenindex) vornehmen.
Wie verhält sich das aber bei der Förderung? Kann ich einfach die Höchstsumme (150.000€ für EH 70 EE) beantragen und dann ggf. nur 100.000€ abrufen oder wirkt sich das für mich förderschädlich aus?
Ich würde mich über Antworten, Infos und Erfahrungen sehr freuen.
Beste Grüße aus Erftstadt