Förderung BEG - Umfeldmaßnahmen, Hydraulischer Abgleich FBH, Höhe beantragter Zuschuss

  • Hallo zusammen,


    ich plane aktuell die Sanierung einer Doppelhaushälfte (1964) zum Effizienzhaus 70 EE Standard und habe dort einige Detaillfragen zur BEG-Förderung die mir mein Energieberater leider nur unzureichend beantworten konnte:


    1) Treppe und Innentüren als Umfeldmaßnahmen

    In der offiziellen Bekanntmachung zum BEG WG (Stand 20.05.21) steht unter 8.2.b:

    "Förderfähige Kosten sind bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzhaus-Stufe [...] die Kosten der energetisch Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßahmen"

    Eine Konkretiesierung der Umfeldmaßnahmen erfolgt hierdurch das BAFA.

    Mein Haus:

    Die Treppe wurde damals fälschlicherweise direkt auf den Estrich gestellt. Im Rahmen der Sanierung wird der bestehende Estrich allerdings komplett entfernt und mit einer FBH neu gelegt. Außerdem wurden diverse nicht-tragende Wände im Laufe der Jahre direkt auf den Estrich gestellt. Einige dieser Wände werden nun abgerissen und umgesetzt wodurch neue Innentüren eingebaut werden müssen.

    Können der Einbau einer neuen Treppe und von Innentüren als Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden?

    Hat hier jemand Infos oder Erfahrungen wie diese Fälle zu bewerten sind?


    2) Berechnung des hydraulischen Abgleichs überhaupt notwendig bei neuen Heizkreisverteilern?

    Neue Heizkreisverteiler (z.B.von Homematic) haben in Kombination mit Raumthermostaten und Aktoren für die einzelnen Heizkreise ja inzwischen die Möglichkeit das Heizungssystem permanent automatisch hydraulisch abzugleichen.

    Laut Technischen Mindestanforderungen des BEG ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs allerdings eine Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit:

    "Für ein Effizienzhaus mit wassergeführter Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich [...] durchzuführen und zu dokumentieren."

    Ist das Gesetz hier einfach nicht auf Höhe der technischen Möglichkeiten? Kann ich z.B. über Herstellernachweise gegenüber der BAFA den hydraulischen Abgleich nachweisen?


    3) Höhe des zu beantragenden Zuschusses

    Ich bin mir aktuell unsicher über die Höhe des zu beantragenden Zuschusses. Aufgrund des ohnehin engen Handwerkermarktes und den nun anstehenden Arbeiten nach der Flutkatastrophe (mein Haus steht in Erftstadt) bekomme ich nur ganz schleppend Angebote über die verschiedenen Gewerke.

    Daher werde ich die Kostenschätzung für die Bank nun auf Basis statistische Daten (Baukostenindex) vornehmen.

    Wie verhält sich das aber bei der Förderung? Kann ich einfach die Höchstsumme (150.000€ für EH 70 EE) beantragen und dann ggf. nur 100.000€ abrufen oder wirkt sich das für mich förderschädlich aus?


    Ich würde mich über Antworten, Infos und Erfahrungen sehr freuen.

    Beste Grüße aus Erftstadt



  • Skeptiker

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • zu 1 )

    das ist ein weites Feld welches man nicht so ganz genau abgrenzen kann

    Grundsätzlich entscheidet erstmal der zuständige Energieberater welche Kosten förderfähig sind.


    zu 2 )

    nun der hyd. Abgleich ist Pflicht.

    Sicherlich gibt es verschiedene Möglichkeiten den durchzuführen.

    Am Ende muss es eine Bestätigung eines Fachunternehmers geben welcher den hyd. Abgleich bestätigt


    zu 3 )

    ja man beantragt die Höchstsumme.

    In der Regel liegen die tatsächlichen Kosten ja eh wesentlich darüber bei einer KFW70 Sanierung

    Abgerechnet wird dann zum Schluss nach den tatsächlichen Kosten und dem erreichten Niveau

    Es kann ja auch passieren, dass man am Ende nur KFW 85 erreicht ... au da reduzieren sich dann einfach die Zuschüsse

    Also beim Antrag auf das Maximum gehen

    • Offizieller Beitrag

    zu 1)

    Ich glaube, ein Problem ist, dass die Bafa so schwer einschätzbar ist und dass es massiv schwierig ist, von denen eine Antwort zu erhalten. Bei der KfW hat man deutlich leichter Antworten erhalten.


    zu 2) Siehe 1) Und stimme KlausJ zu: Du brauchst halt einen Zettel, wo der hydraulische Abgleich bestätigt ist. Das ist die sicherste Variante.

    • Offizieller Beitrag

    "Für ein Effizienzhaus mit wassergeführter Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich [...] durchzuführen und zu dokumentieren."

    Ist das Gesetz hier einfach nicht auf Höhe der technischen Möglichkeiten? Kann ich z.B. über Herstellernachweise gegenüber der BAFA den hydraulischen Abgleich nachweisen?

    Wo ist das Problem? Der notwendige Volumenstrom wird berechnet und dokumentiert, und die "Durchführung" ergibt sich aus der technischen Umsetzung, in diesem Fall durch Auswahl der Ventile/Stellantriebe und Regelung.

    So lange die Mindestanforderungen nicht unterschritten werden, also fixer Abgleich über Ventileinstellung, wüsste ich nicht, warum das förderschädlich sein sollte.

    Zur Erinnerung, es gibt ja Ventile die den Abgleich unterstützen (Eclipse, Dynamic Valve, AQ Serie) und den Volumenstrom dynamisch anpassen. Oft werden die als Ventile mit "automatischem Abgleich" bezeichnet, was genau betrachtet nicht ganz richtig ist, aber über solche Feinheiten kann man hinwegsehen.


    Das Ziel des hydraulischen Abgleichs ist doch, den Räumen nur so viel Energie zuzuführen wie diese zum Erreichen/bzw. Halten der Solltemperatur benötigen. das wird üblicherweise durch einen "konstanten" Volumenstrom bei variabler Heizwassertemperatur sichergestellt. Diese Variante hat naturgemäß Schwächen, weil die Außentemperatur als Führungsgröße nur bedingt hilfreich ist, so dass dann zusätzlich noch über einen Raumthermostat begrenzt wird. Diese Betriebsweise kommt dann an ihre Grenzen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern (Sonneneinstrahlung, Wind), oder wenn die Raumtemperatur nicht immer konstant gehalten werden soll (Aufheizverhalten).


    Hier greift dann die Raumtemperatur als Führungsgröße, was letztendlich den Komfort steigert und die Effizienz der Anlage verbessert. Der Fachmann der so eine Anlage einbaut sollte an sich kein Problem damit haben, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs zu bestätigen, und darauf kommt es für die Förderung ja an.