Hallo zusammen,
wir besitzen Mietshaus. Im Keller (voll im Erdreich) gibt es u.a. einen Raum in welchem durch Holzgitterabtrennungen Kellerabteile für die Mieter geschaffen wurden.
Dieser Raum hat zwei Kellerfenster (ganz einfache mit Lochblechgitter und eingeschobeber Glasscheibe) mit Lichtschacht.
Diese zwei LS sind durch verschiedene Faktoren (Hanglage, Drainage zu klein/defekt, Boden nahezu wasserundurchlässig) überflutungsgefährdet.
Bei den letzten Starkregen ist es dann auch gut reingelaufen.
Wir haben nun ein Angebot vorliegen zu Kelleraussschachtung, neue Drainage und u.a das Verfüllen der Ausschachtung fast vollständig mit Kies.
Soweit, so gut. Der Unternehmer hat nun noch vorgeschlagen die Kellerfenster zuzumauern. Dann wäre dieser Raum nicht mehr belüftet.
Ist dies überhaupt zulässig? Kann das aufgewocgen werden über eine/zwei Lüftungsöffnungen (evtl. mit Brandschutzklappen) zum Kellerflur?
Zu Situation im Keller:
Treppenhaus und Kellerflur sind durch FH-Tür getrennt. Vom Kellerflur gehen folgende Räume ab:
- besagter Keller/Lagerraum, FH-Tür
- Waschküche, Fenster, FH-Tür
- Gas-Thermen Raum, Fenster, FH-Tür
- Gas-Zähler Raum, FH-Tür
- Einlieger-Wohnung, Fenster, ?-Tür
Vielen Dank für eure Hilfestellung, Ciao