Wir haben eine recht schlichte Bauvoranfrage für ein Grundstück in Sachsen gestellt. Wir möchten dieses GS verkaufen und seinen Wert ermitteln. Ein Bauträger interessiert sich vage dafür und es taucht die Frage auf, wie viele Häuser drauf gebaut werden können. Das GS ist 2765m² groß. Wir wollten 3 Häuser drauf stellen - von alle Medienlieferanten haben wir das ok und Skizzen für's Bauamt dazu angefertigt und versendet.
Jetzt habe ich als Antwort, dass keine Auskunft möglich ist, solange wir nicht den Eingriff in die Natur und die Ausgleichsmaßnahmen mit schicken. Das hat mich jetzt doch etwas verwirrt. Ich dachte, so konkret würde es erst beim Bauantrag. Darauf hab ich da angerufen und der Kollege meinte etwas verschlafen, das GS läge im Außenbereich nach §35. Das haut mich jetzt doch etwas aus den Socken.
Wie kommen die da drauf und wer legt das fest? Rings um das GS ist alles bebaut.