Hallo,
ein Bauherr hat vor einigen Jahren eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ladenlokals auf ca. 100 m² auf einem teilweise bebauten Grundstück in Baden-Württemberg bewilligt bekommen.
Dieses Bauprojekt hat er bislang allerdings nicht weiterverfolgt.
ca. 2 Jahre später reichte er beim Bauamt ein Formular zu einem Imbiss (ca. 11 m² Fläche) auf demselben Grundstücksteil ein. (ohne Bau-Unterlagen und ohne Angabe, ob es sich dabei um einen Anfrag auf Baubewilligung oder um eine Bauvoranfrage handelt)
Nun möchte er das Projekt zu dem Ladenlokal weiterverfolgen.
Frage:
Macht die Einreichung des Formulars zum Imbiss die vorher bewilligte Bauvoranfrage nichtig (unabhängig davon, ob das Formular als Bauvoranfrage oder als Bauantrag behandelt wurde?
Gibt es hierzu eine klare Regelung? Seiner Meinung nach dürfte dies nicht der Fall sein, unter anderem weil es sich dem Wesensgehalt nach um zwei sehr unterschiedliche Bauprojekte handelt. Beim Ladenlokal ging es z.B. um die Grundflächenzahl, beim Imbiss ging es eher darum, ob ein Imbiss das Gewerbe auf der anderen Straßenseite stören würde oder nicht. (nähere Details kann ich auf Nachfrage angeben)