Macht eine spätere Bauvoranfrage (für einen Imbiss) die frühere Bauvoranfrage (für ein Ladenlokal) automatisch nichtig?

  • Hallo,


    ein Bauherr hat vor einigen Jahren eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ladenlokals auf ca. 100 m² auf einem teilweise bebauten Grundstück in Baden-Württemberg bewilligt bekommen.

    Dieses Bauprojekt hat er bislang allerdings nicht weiterverfolgt.


    ca. 2 Jahre später reichte er beim Bauamt ein Formular zu einem Imbiss (ca. 11 m² Fläche) auf demselben Grundstücksteil ein. (ohne Bau-Unterlagen und ohne Angabe, ob es sich dabei um einen Anfrag auf Baubewilligung oder um eine Bauvoranfrage handelt)


    Nun möchte er das Projekt zu dem Ladenlokal weiterverfolgen.


    Frage:

    Macht die Einreichung des Formulars zum Imbiss die vorher bewilligte Bauvoranfrage nichtig (unabhängig davon, ob das Formular als Bauvoranfrage oder als Bauantrag behandelt wurde?


    Gibt es hierzu eine klare Regelung? Seiner Meinung nach dürfte dies nicht der Fall sein, unter anderem weil es sich dem Wesensgehalt nach um zwei sehr unterschiedliche Bauprojekte handelt. Beim Ladenlokal ging es z.B. um die Grundflächenzahl, beim Imbiss ging es eher darum, ob ein Imbiss das Gewerbe auf der anderen Straßenseite stören würde oder nicht. (nähere Details kann ich auf Nachfrage angeben)

  • Bauvoranfragen sind gemäß den meisten LBO (BW kenne ich nicht) in der Gültigkeit des Bescheid begrenzt. Meist 3 Jahre. Ist also egal, ob da später noch was anderes nachkam. Die erste dürfte durch Zeitlauf nichtig geworden sein.

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • es ging hier nicht um nichtig. ich hatte es falsch formuliert.

    gemeint war:


    kann so eine olle, nichtmal vollständig ausgefüllte Anfrage zu einem Imbiss das größere Projekt (Ladenlokal) behindern bzw. vernichten?

  • Ob Projekt 1 genehmigt war oderdie Anfrage positiv beschieden war - Zeitlauf dürfte beides überholt haben.


    Und damit werden die Karten neu gemischt. Egal, ob es ein Projekt 2 gab. Das vermutlich zeitlich auch um ist

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    kann so eine olle, nichtmal vollständig ausgefüllte Anfrage zu einem Imbiss das größere Projekt (Ladenlokal) behindern bzw. vernichten?

    Nein. Solange der Vorbescheid gültig ist hat er auch Bindungswirkung, unabhängig davon wie viele und was für andere Anträge gestellt werden.

    Gefährlich ist's, wenn Dumme fleißig werden!