Hallo alle,
ich hätte eine Frage bezüglich eines Bestandsgebäudes das zumindest augenscheinlich außerhalb des Bauraumes des Nachbargrundstückes liegt.
Anbei eine einfache Skizze, ich hoffe das ist ausreichend um die Situation zu erklären.
Es handelt sich um ein Gebiet ohne Bebauungsplan, aber mit einem Baulinienplan. Das bedeutet der Baulinienplan und der §34 sind maßgeblich.
Im unteren Bereich sind Wohngebäude, bebaut zwischen Baulinie und Baugrenze mit einem Abstand zu den Grundstücksgrenzen von 3m. Alles im grünen Bereich.
Oben ist ein Grundstück an einer großen Straße mit einem Tankstellengebäude an der Grundstücksgrenze außerhalb des Bauraumes. Diese Tankstelle existiert mindestens schon seit 30 Jahren, wahrscheinlich noch ein paar Jahre länger in ähnlicher Form. Soweit ich weiß müssen Abstandsflächenübernahmen in Bayern nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Ich würde gern herausfinden wie diese Situation zu Stande gekommen ist:
Erst einmal würde ich gern wissen ob der Grundstückseigentümer des Nachbargrundstückes Anspruch auf Auskunft hat ob eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vorhanden ist?
Diese müsste ja dann beim Bauamt zu bekommen sein.
Sollte keine Übernahmeerklärung vorliegen, was hätte das dann für rechtliche Konsequenzen?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.