Hallo liebe Forengemeinde,
da unser örtliches Bauamt hinsichtlich telefonischer Anfragen überlastet scheint und persönliches Vorsprechen dort aufgrund von Corona nach wie vor nicht möglich ist, hoffe ich, dass ihr mir hier mit ein paar Informationen weiterhelfen könnt - oder mir sagen könnt, wo ich mich informieren kann.
Ich blicke nämlich überhaupt nicht mehr durch.
Ich möchte in dem Mehrfamilienhaus, in dem ich auch lebe, einen Raum zukünftig als Bestellpraxis nutzen.
Stadtplanung und Gesundheitsamt haben bereits ihr Okay gegeben, bauliche Änderungen sind nicht nötig.
Das Haus befindet sich im Innebereich ohne Bebauungsplan. Die Größe des Raums, der zukünftig für meine freiberufliche Tätigkeit (Existenzgründung) genutzt werden soll, beträgt weniger als 10% der Gesamtwohnfläche des Hauses.
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 62 (Genehmigungsfreie Vorhaben) sagt:
(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
[...]
5.
Nutzungsänderungen von
[...]
b)
Gebäuden und Räumen, die nicht im Außenbereich liegen, bei einer teilweisen, untergeordneten gewerblichen oder geschäftlichen Mitbenutzung von Wohnraum ohne Änderung der Bausubstanz durch freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende. Dies gilt insbesondere für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Unbeschadet dessen kann für solche Nutzungsänderungen eine Genehmigung nach § 66 Abs. 1 beantragt werden. Anforderungen nach anderen Vorschriften sowie Rechte und Pflichten aufgrund privatrechtlicher Verträge bleiben unberührt, insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzungsänderung keine der Eigenart des Baugebietes widersprechende Belästigungen oder Störungen zu erwarten sind,
Daraus schließe ich, dass es sich in meinem Fall um ein genehmigunsfreies Vorhaben handelt, aber andere Pflichten, wie zB die Stellplatzpflicht, davon unberührt bleiben.
Der Mann von Bauamt sagte mir aber, die Genehmigungspflicht würde sich alleine schon daraus ergeben, dass eine Stellplatzpflicht vorliegt.
Da die aber doch bei jeglicher gewerblichen Nutzung vorliegt, wäre dann doch der ganze Absatz überflüssig, weil hinfällig?
Ich gehe daher davon aus, dass es sich um ein Missverständnis handelt - oder irre ich da?
So wie es sich bisher dastellt, soll über die Angelegenheit vom Bauausschuss entschieden werden, der aber erst Ende September wieder zusammenkommt, und auch dann ist nicht sicher, dass für meinen Fall Platz ist. Ist das üblich? Wäre die Sachlage anders, falls es sich wirklich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handelt?
Außerdem bin ich verunsichert, wie es jetzt weitergeht, was ich jetzt tun muss.
Auch falls tatsächlich genehmigungsfrei, muss ich mein Vorhaben aber doch sicher dem Bauamt melden?
Sind dafür Unterlagen vorzulegen? Die gleichen, wie für ein genehmigungspflichtiges Vorhaben? Wo erfahre ich, welche Unterlagen ich vorlegen muss? Welche Gebühren ggf auf mich zukommen?
Auch dazu habe ich leider nur eine sehr knappe telefonische Auskunft bekommen ("Legen Sie die nötigen Unterlagen vor") und auf schriftliche Rückfrage bisher keine Antwort. Ich vermute, es liegt an der Urlaubszeit und würde aber ungern noch weitere Wochen untätig ausharren, wenn ich vielleicht schon einiges an notwendigen Unterlagen besorgen könnte.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?
Viele Grüße
Frau D.