Umnutzung Landwirtschaftlichte Nutzfläche zur Wohnfläche, Brandwand an Gebäudeknickpunkt

  • Sehr geehter Damen und Herren,

    Ich hab eine Frage bezüglich eines Scheunenumbaus (ist mein Erster).


    Wie im Titel beschrieben soll ein Teil einer Scheune, im Zuge eines Dorfsanierungsprogramms, zur Wohnung umgebaut werden. Die Situation sieht wie folgt aus (Siehe Anhang Teil 1).

    Da wir leider nach Art. 28 Baybo ("3In den Fällen des Abs. 2 Nr. 4 sind an Stelle von Brandwänden feuerbeständige Wände zulässig, wenn der Brutto-Rauminhalt des land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils nicht größer als 2 000 m3 ist.") die 2000m³ Volumen der landwirtschaftlich genutzten Fläche überschreiten, ist denk ich eine Brandwand erforderlich mit 5 m Abstand vom "Kickpunkt" des Gebäudes (Siehe Anhang Teil 2)erforderlich.

    Nun bleibt aber nicht mehr viel zum Umnutzen übrig wenn ich die Brandwand wie in dem Schaubild beschrieben ausführe bzw. wird der Umbau meiner Meinung nach hinfällig.


    Variante f im Schaubild wäre praktikabel, jedoch verstehe ich den Verweis " mit geneigten Dächern nur schwer zu realisieren" nicht ganz.

    Muss hier die Dachkonstruktion in diesem Teil mit Brandwandanforderungen hergestellt werden?


    Hat jemand einen Tipp wie man sowas regeln kann? Hat eine Abweichung vom Brandschutz in so einem Fall Erfolgschancen?


    Ich Bedanke mich schonmal für eure Mühen

    • Offizieller Beitrag

    Das geneigte Dach selbst muss dann als Brandwand ausgeführt werden. Das ist nur mit Stahlbeton oder speziellen zugelassenen Bausystemen (Trockenbau) möglich. Beides ist technisch möglich, aber aufwändig und teuer.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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    • Offizieller Beitrag

    Hmm ja das hab ich mir gedacht. Sind denn für Wände "Bauart Brandwand" auch 5m Abstand nötig?

    „Bauart Brandwand“ ist bautechnisch / konstruktiv mit „Brandwand“ identisch, muß aber die Abstände einer Brandwand nicht einhalten. Brandwände sind Brandwände. „Feuerbeständige Wände“ sind einfacher zu bauen.


    Abweichungen sind im Bereich des Brandschutzes i.d.R. dann möglich, wenn über ein Gutachten das Erreichen des Schutzziels der BauO mit anderen Mitteln nachgewiesen werden kann. Das können Fachplanerinnen für Brandschutz - wenn es möglich ist.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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