Sehr geehter Damen und Herren,
Ich hab eine Frage bezüglich eines Scheunenumbaus (ist mein Erster).
Wie im Titel beschrieben soll ein Teil einer Scheune, im Zuge eines Dorfsanierungsprogramms, zur Wohnung umgebaut werden. Die Situation sieht wie folgt aus (Siehe Anhang Teil 1).
Da wir leider nach Art. 28 Baybo ("3In den Fällen des Abs. 2 Nr. 4 sind an Stelle von Brandwänden feuerbeständige Wände zulässig, wenn der Brutto-Rauminhalt des land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils nicht größer als 2 000 m3 ist.") die 2000m³ Volumen der landwirtschaftlich genutzten Fläche überschreiten, ist denk ich eine Brandwand erforderlich mit 5 m Abstand vom "Kickpunkt" des Gebäudes (Siehe Anhang Teil 2)erforderlich.
Nun bleibt aber nicht mehr viel zum Umnutzen übrig wenn ich die Brandwand wie in dem Schaubild beschrieben ausführe bzw. wird der Umbau meiner Meinung nach hinfällig.
Variante f im Schaubild wäre praktikabel, jedoch verstehe ich den Verweis " mit geneigten Dächern nur schwer zu realisieren" nicht ganz.
Muss hier die Dachkonstruktion in diesem Teil mit Brandwandanforderungen hergestellt werden?
Hat jemand einen Tipp wie man sowas regeln kann? Hat eine Abweichung vom Brandschutz in so einem Fall Erfolgschancen?
Ich Bedanke mich schonmal für eure Mühen