was bedeutet Grundstücksgrenze im konkreten Fall:
Zitat von BayBo Art 6. (7)(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
1. Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei
was bedeutet das?
Wenn ich drei Nachbarn habe, darf ich 3x 9m bauen?
sofern eine meiner Grundstückgrenzen also an zwei nachbargrundstücke angrenzt, könnte man ein 18m Gebäude bauen?