Hallo ihr Lieben,
ich schon wieder, wir halten unseren Bauträger weiterhin ganz schön auf Trab mit gewünschten Änderungen (alle von unserem Anwalt empfohlen)
Nun wollte ich gerne eine Entschädigung haben, wenn die Wofl um die im Vertrag von 2% überschritten wird. Wir würden später 140,44 ²m haben
Nun kam diese Antwort vom Bauträger:
Einen Entschädigungsbetrag können wir aufnehmen, wenn vereinbart wird, dass nach Fertigstellung des Innenputzes ein gemeinsames Aufmaß durchgeführt wird. Sofern dabei keine Einigkeit über das Aufmaß erzielt werden kann, muss ein unabhängiger Gutachter das Aufmaß erstellen. Hinsichtlich der Übernahme der Kosten des Gutachters wäre eine Regelung nach Obsiegen / Obliegen des Aufmaß-Ergebnisses sinnvoll.
Der Entschädigungsbetrag für den Fall, dass eine höhere Abweichung als vertraglich definiert festgestellt wird, kann 2.250,00 €/m² Wohnfläche betragen. Die Verrechnung muss dann über die noch offenen Raten erfolgen.
Fairerweise müsste der Entschädigungsbeitrag in beide Richtungen, d.h. wenn es Mehr-Wohnfläche gibt, vereinbart werden.
Was meint ihr würdet ihr das Ganze eingehen. Versteht ihr wie dieses gemeinsame Aufmaß gemacht wird und wie man sich dabei einigen soll? Ein Gutachter würde zwischen 150-200€ kosten, das wäre es mir wert.
Bin mal gespannt auf eure Meinungen.
LG