Boden ausgleichen / spachteln

  • Wir haben durch eine Baufirma (Innenausbau) unsere Wohnung renovieren lassen, da wir selbst absolute Laien sind. Vorab haben wir eine "Wunschliste" erstellt und u.a. geschrieben, dass der Boden in allen Räumen ausgeglichen werden soll und danach Vinyl verklebt wird.

    Im Angebot stand später "Boden spachteln" .


    Wir als Laien haben wie gesagt keine Ahnung, und jetzt leider einen geklebten Boden, der wellig und uneben ist, so sehr dass Tisch und Stühle wackeln und man teilweise mit bloßem Auge die Buckelpiste erkennen kann.


    Außerdem fehlt unserem Boden nun Masse, sodass die Handwerker überall zu Balkon und Türzargen dicke Silikonwürste (es sind keine Fugen mehr) gezogen haben.


    Meine beiden Fragen nun

    A) Wer hat eine Idee wie wir eine glatten Boden bekommen, der so hoch ist dass er zur Wohnung passt?

    B) welche Rechte haben wir? Haben wir ein falsches Angebot angenommen oder wurden wir getäuscht, weil wir nicht den Unterschied zwischen spachteln und ausgleichen kennen müssen bei Beauftragung einer Fachfirma?


    Vielen Dank für die Unterstützung.

  • Die Silikon(?)fugen sind optisch nicht schön, aber ob das reicht, die zu bemängeln? Ich glaub eher nicht

    Und die Welle im Boden dürfte eher unter (nicht bewertungsrelevantes) Streiflicht fallen. Welche Oberflächenqualität war denn vereinbart? Mach mal oder genauer

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    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das Streiflicht erst mal nicht schlecht, um hier im Forum zu sehen, was los ist.


    Aber Ralf Dühlmeyer stimme ich zu. Ist erst mal KEIN Kriterium.


    Mich würde ein Bild von dem Boden von Tisch und Stühlen interessieren ( weil Du geschrieben hast, dass die wackeln) und die Silikonnähte etwas weiter weg mit einem Meterstab , dass man das von der Größe besser abschätzen kann. So schauen sie zwar nicht besonders schön, aber auch nicht zum bemängeln aus.

  • Nunja, unsere Türen schweben leider auch. Es fehlt einfach an Masse.

    Der Knick auf dem Bild ist auch kein Lichtfehler. Wir können wie gesagt keinen Stuhl oder Tisch stellen ohne dass er wackelt.

    Vereinbart war mit einer offiziellen Beauftragung einer Fachfirma das Ausgleichen und Legen des Bodens. Ich als Laie würde davon ausgehen, dass ich einen glatten Boden erwarten darf, wenn ich es eben nicht selbst mache.

    Liege ich hier falsch?

  • glatten Boden

    Im Sinne einer Spiegeloberfläche? NEIN!

    Wenn das die ganze Vereinbarung war, dann ist nix vereinbart gewesen. Es fehlt auch nicht Masse, sondern Höhe. Dazu hätte aber eine Höhe vereinbart gehört. Erwartungen sind NICHT vertragsrelevant.

    Blöd, ist aber so.

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  • Herr Dühlmeyer, das würde aber ja bedeuten, dass nahezu jede handwerkliche Beauftragung nichtig ist. Wieviel Bauwissen wird denn von mir als Laie verlangt? Muss ich tatsächlich eine Bodenaufbauhöhe kennen?


    Wenn ich ein Auto kaufe, muss ich doch auch kein Ingenieur sein?

  • Beim Autokauf wird anhand eines Kataloges ja auch jede Kleinigkeit des Autos entschieden und beauftragt. Ähnlich ist es auch bei Handwerkerleistungen. Da reicht es nicht einfach zu sagen mach mal. Man muss auch sagen was genau gemacht werden soll, wie eine Oberfläche aussehen soll, wie hoch der Boden sein soll und nicht nur mach mal mehr Masse. Er mag mehr Masse rein gebracht haben, aber nicht in gewünschter Höhe die er nicht kannte. Die Arbeit sieht nicht schön aus, keine Frage, aber für Ansprüche hätte der Handwerker mehr Infos haben müssen.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

  • Absolut, ich bin total bei Ihnen. Jedoch kann ich bei einem Auto ja auch davon ausgehen, dass ich es mit dichten Scheiben geliefert bekomme, ohne dass ich das extra bestelle.


    Also, long story short.

    Mir ist es ein absolutes Rätsel, wie ich eine Firma beauftragen kann, die dann solche Arbeit abliefert, und das soll ich dann akzeptieren.

    Eine grundsanierte Wohnung, ein nigelnagelneuer Boden, und dann steht kein Möbel gerade, finde ich äußerst suspekt.

  • Der Vergleich mit dem bestellen eines fabrikneuen Autos hinkt gewaltig.

    Eher hast Du deine alte Schrottkarre mit kapitalem Hagelschaden zur Werkstatt gebracht und denen den Auftrag "mach' mal TÜV und außerdem die Karrosserie wieder etwas hüscher" gegeben. Und dich hinterher beschwert, dass Du kein neues Auto bekommen hast.

  • Ähnlich ist es auch bei Handwerkerleistungen. Da reicht es nicht einfach zu sagen mach mal. Man muss auch sagen was genau gemacht werden soll, wie eine Oberfläche aussehen soll, wie hoch der Boden sein soll und nicht nur mach mal mehr Masse. Er mag mehr Masse rein gebracht haben, aber nicht in gewünschter Höhe die er nicht kannte. Die Arbeit sieht nicht schön aus, keine Frage, aber für Ansprüche hätte der Handwerker mehr Infos haben müssen.

    Das mag im Bereich der VOB ja zutreffen.

    Aber im Bereich BGB, wo ein zumeist ahnungsloser Endverbraucher auf einen (naja, zumindest in der Theorie) tief in der Materie stehenden Handwerker, eine Fachkraft oder dergleichen trifft, ist der Ansatz m.M. nach fehl am Platze.

    Wenn der Handwerker mehr, andere, vielleicht detailiertere Informationen benoetigt, ist es zunaechst mal seine Pflicht, danach zu fragen.

  • Wenn der Handwerker mehr, andere, vielleicht detailiertere Informationen benoetigt, ist es zunaechst mal seine Pflicht, danach zu fragen.

    Das mag juristisch so sein, aber was hilft das, wenn er ungefragt einfach macht. Genau nichts. Und dann kommen die Anwälte und am Ende irgendwas, mit dem keiner wirklich glücklich ist.

    Wieviel Bauwissen wird denn von mir als Laie verlangt?

    o,0 Es gibt Fachleute (m/w/d), die sich damit auskennen und das für Dich machen. Das Dumme dabei: Die wollen für Ihr Wissen Geld.

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    • Offizieller Beitrag

    Nunja, unsere Türen schweben leider auch.

    Wie groß ist der Spalt? (Abstand Unterkante Türblatt zu Bodenbelag, an mehreren Stellen messen)


    Falls es keine gesonderte Vereinbarung gibt, beispielsweise weil die Tür besonders dicht schließen soll, oder ein Spalt zwecks Luftaustausch (KWL) vereinbart ist, würde ich den Handwerker mal fragen, ob das fachgerecht ist. Ich kann mich noch dunkel an ein ähnliches Thema im Forum erinnern, da wurde auf eine DIN verwiesen, aus der sich eine maximale Spalthöhe von 7mm ergab.


    Hier findet sich ein Verweis:


    Einbau-von-Türen-Schreiner_Ansicht_04.pdf


    Ob die Info aus dem pdf heute noch aktuell ist das müsste man verifizieren. In dem file ist von einer DIN18101 die Rede, wobei ich die 7mm zzgl. +-2mm Toleranz schon etwas großzügig finde. Das mag vielleicht bei dicken langflorigen Teppichböden eine Rolle spielen, oder im Altbau mit einem Boden aus dem 18. oder 19. Jhd. aber bei einem Neubau oder einer umfangreichen Sanierung kann man schon etwas genauer arbeiten.



    dicke Silikonwürste

    Sieht zwar nicht schön aus, aber ich wüsste jetzt nicht, wie man hier einen Mangel begründen könnte. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass die Lebensdauer höher ist als wenn das Silikon (oder Acryl) zu knapp abgezogen wäre. Nachdem die Abmessungen der zu schließenden Fuge nicht bekannt sind kann man hier nur spekulieren. Es wäre ja denkbar, dass die Zarge etwas sehr hoch gesetzt wurde (würde auch zum Luftspalt passen), und somit auch eine Menge Silikon erforderlich war um die Fuge wieder zu füllen.


    das Ausgleichen und Legen des Bodens.

    Auch hier gibt es Toleranzen die zulässig sind. Ob das bei Deinem Boden erfüllt ist, das zeigen die Bilder leider nicht, man kann auch hier nur vermuten.

    Diese Toleranzen sind aber nicht die einzige Beurteilungsgrundlage.


    Für eine genaue Beurteilung müsste man die Ebenheit messen, aber das ist nicht so einfach, das sollte dann besser ein SV vor Ort machen. Es genügt halt nicht, dass man einfach mal eine Wasserwaage auf den Boden legt.


    Wenn ich mir das Bild so anschaue, dann befürchte ich, dass hier die Grenzen eingehalten sind. Ob es einen weiteren Mangel gibt, beispielsweise durch falsche Verarbeitung des Belags, das sieht man so nicht.


    Hier noch ein paar Infos.


    Mängel und Schäden an Bodenbelägen und Designbelägen


    Man beachte, es kommt nicht nur auf die o.g. Toleranzen an.

  • Woher kommt denn die Aussage mit der "fehlenden Masse"?

    Was ist den von Grund auf Neu gekommen? Farbe und Bodenbeläge?

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

  • Woher kommt denn die Aussage mit der "fehlenden Masse"?

    Was ist den von Grund auf Neu gekommen? Farbe und Bodenbeläge?

    Ich vermute mal aus dem Foto in #6.

    Nur da liegt es vermutlich an einem zu kurzen Türblatt.

    Zumal man die tatsächliche Höhe des Bodenspalts nicht wirklich schätzen kann.


    Es gibt oft eine Differenz zwischen den Erwartungen der Auftraggeber und den tatsächlich umsetzbaren Lösungen. Gute Firmen klären sowas im Vorfeld. Leider muss dieser Aufwand bezahlt werden, so dass bei "Geiz ist geil" der Auftrag oft an die nicht ganz so guten Firmen geht.


    P.S.: Der im Streiflicht sichtbare Schlag müsste vor Ort bewertet werden. Er könnte durchaus noch im zulässigen Bereich liegen.

    Hinsichtlich der behaupteten wackelnden Stühle und Tische gab es ja trotz mehrfacher Nachfragen keine weiteren Informationen/Nachweise. Wäre dem tatsächlich so, könnte ein zu beanstandender Mangel vorliegen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal aus dem Foto in #6.

    Nur da liegt es vermutlich an einem zu kurzen Türblatt.

    Das ist auch meine Vermutung. Der TE denkt anscheinend, dass zu wenig "Masse" auf den Boden aufgebracht wurde, und daher der Luftspalt so groß ist. Ich kenne es nur so, dass Zimmertüren gesetzt werden nachdem der Boden fertig ist. Die Zarge wird bei Bedarf angepasst, eher selten muss auch das Türblatt angepasst werden.