Hallo,
Ich möchte gerne nassen Putz von einer kellerwand eines Altbaus entfernen, damit die Wand trocknen kann. Durch corona habe ich hier FFP2 Masken rumfliegen, reichen diese?
Könnte ja theoretisch Asbest enthalten sein.
Hallo,
Ich möchte gerne nassen Putz von einer kellerwand eines Altbaus entfernen, damit die Wand trocknen kann. Durch corona habe ich hier FFP2 Masken rumfliegen, reichen diese?
Könnte ja theoretisch Asbest enthalten sein.
Könnte ja theoretisch Asbest enthalten sein.
Was da praktisch alles enthalten ist, willst Du gar nicht wissen.
Analyse machen lassen, dann herrscht Klarheit - auch über die Art der Maske.
Was da praktisch alles enthalten ist, willst Du gar nicht wissen.
Analyse machen lassen, dann herrscht Klarheit - auch über die Art der Maske.
ich mach doch keine Putzanalyse um 2 qm Putz abzutragen… ich möchte einfach nur wissen ob FFP2 ausreicht?!
ich mach doch keine Putzanalyse um 2 qm Putz abzutragen…
Ja ne, is klar. Lieber frönst Du Deiner Paranoia. Wenn ich sehe, wie die getragen werden, dann reicht auch keine FFP 3 Maske. Die sind eh alle gegen AUSATMEN von Teilchen gedacht, schützen also andere vor DEINEN Aerosolen.
Könnte ja theoretisch Asbest enthalten sein.
Schon sehr theoretisch.
Sieht nach leicht versottetem Putz an einem Kamin aus.
Ich würde hier keine Belastung mit irgendwelchen Fasern erwarten. Wer's genau wissen will, macht eine Analyse.
Wer nicht, der lässt es bleiben.
ich möchte einfach nur wissen ob FFP2 ausreicht?!
Ist bei dem feuchten Putz mehr als ausreichend.
Aber nicht bei pösem Asbest
Die 1-2m² fallen wohl unter Arbeiten mit geringem Umfang, und somit geringer Exposition, da wäre auch eine FFP2 zulässig. Die dürfte bis 150.000 Fasern/m³ eingesetzt werden, die genauen Grenzwerte müsste ich aber auch nachschauen.
Die dürfte bis 150.000 Fasern/m³
Dazu müsste man aber die genaue Konzentration je cm³ kennen und den Wert gibt nur eine (nicht gewünschte) Analyse. Katze und Schwanz. Der TE will nur ein Ruhekissen für sein Gewissen.
Bei dem bisschen Putz kann man wohl auch ohne Analyse davon ausgehen, dass eine hohe Konzentration nicht erreicht wird. Woher sollte diese Fasermenge auch kommen?
STOP! Wenn Asbest drin ist, muss es eine Fachfirma machen, egal wie viele qm, auch wenn es nur zwei sind. Du machst dich strafbar, wenn Du trotz besserem Wissen, das Du nun hier bekommst, es trotzdem selbst machst. Im Internet kannst Du gucken welcher Aufwand getrieben wird, um Asbest fachgerecht abzutragen und zu entsorgen.
muss es eine Fachfirma machen,
Nein. Es ist ein bisschen komplizierter. Ich empfehle einen Blick in die Leitlinie (LV45) zur Gefahrstoffverordnung (die genau genommen für private Haushalte sowieso nicht gilt). Gefährdung Dritter ist ebenso ein Thema. Weiterhin sollte man noch klären, ob die Entsorgungsstelle asbesthaltige Abfälle von Privatpersonen annimmt, und ob es eine Mengenbegrenzung gibt. Es versteht sich (hoffentlich) von selbst, dass auch für den Transport Vorschriften einzuhalten sind.
Pauschal zu behaupten, dass er für die 2m² eine Fachfirma beauftrgen muss ist schlichtweg falsch. Das Thema und die Details dazu hatten wir schon so oft, das muss ich jetzt hoffentlich nicht alles wiederholen.
Menno, jetzt fragt er bestimmt bald was ist, wenn Asbestfasern in der Kleidung sind. Das hätten wir uns ersparen können, wenn er eine Fachfirma genommen hätte...
Es versteht sich (hoffentlich) von selbst, dass auch für den Transport Vorschriften einzuhalten sind.
Eigentlich schon, nur gerade das ist oftmals ein Problem.
Meine Frau hatte gerade das "Problem", dass ein örtlich bekanntes und fachkundiges Unternehmen mit dem Aushub einer Baugrube beauftragt wurde. (Boden max. Z 1.3 nach LAGA )
Das Unternehmen wurde angezeigt, Bodenaushub unzulässigerweise gelagert zu haben. Meine Frau war plötzlich als Auftraggeber in der Verantwortung.
Rein juristisch vermutlich korrekt. Hat sich im konkreten Fall auch alles aufgeklärt. Nur sind nach aktueler Rechtslage für den fachgerechten Ausbau, den fachgerechten Transport und die fachgerechte Entsorgung zunächst einmal der ABFALLERZEUGER (=Bauherr) verantwortlich. Das unabhängig davon, ob er überhaupt eine Kontrolle ausüben kann.
(Im vorgenannten Beispiel hätte meine Frau den Aushub und den Transport konkret überwachen müssen. Also max. ein LKW der durch die Gegend fährt und wo meine Frau dann Däumchendrehend mitfährt.)
Ein Bauherr trägt mehr Verantwortung als er ahnt, und nicht alles kann man delegieren. Deswegen ist es auch wichtig zu überlegen, gegen welche Risiken man sich durch eine Versicherung absichern sollte.
Ähnliches Thema hatten wir hier schon einmal, da ging es, soweit ich mich erinnern kann, um die Sicherung der Baustelle (Gerüst etc.). Nur weil man eine Firma beauftragt hat bedeutet das noch nicht, dass man automatisch von jeglicher Haftung befreit ist.
Aber im obigen Fall geht es nur um ein bisschen Putz den der TE entfernen möchte, von dem noch nicht einmal bekannt ist ob er überhaupt Gefahrstoffe enthält, oder in irgendeiner Form eine Gefahr für Dritte darstellt.
...und von dem der TO auch keine Probe entnehmen will um überhaupt sicher zu sein was es ist.
So langsam wird eh jeder gaga und vermutet in allem Asbest. Leitet Google jetzt alle Hypochonder und mit Paranoia hier her?
Leitet Google jetzt alle Hypochonder und mit Paranoia hier her?
Vermutlich. Leider ist das ein sich-selbst-verstärkendes Problem.
Alles anzeigenEigentlich schon, nur gerade das ist oftmals ein Problem.
Meine Frau hatte gerade das "Problem", dass ein örtlich bekanntes und fachkundiges Unternehmen mit dem Aushub einer Baugrube beauftragt wurde. (Boden max. Z 1.3 nach LAGA )
Das Unternehmen wurde angezeigt, Bodenaushub unzulässigerweise gelagert zu haben. Meine Frau war plötzlich als Auftraggeber in der Verantwortung.
Rein juristisch vermutlich korrekt. Hat sich im konkreten Fall auch alles aufgeklärt. Nur sind nach aktueler Rechtslage für den fachgerechten Ausbau, den fachgerechten Transport und die fachgerechte Entsorgung zunächst einmal der ABFALLERZEUGER (=Bauherr) verantwortlich. Das unabhängig davon, ob er überhaupt eine Kontrolle ausüben kann.
(Im vorgenannten Beispiel hätte meine Frau den Aushub und den Transport konkret überwachen müssen. Also max. ein LKW der durch die Gegend fährt und wo meine Frau dann Däumchendrehend mitfährt.)
Wie ist das denn dann aber bspw. bei Mutterboden geregelt? Den bekommt man ja vielfach geschenkt oder kauft ihn bei Unternehmen, die ihn auch wieder von anderen Bauherrren annehmen. Wird der getestet? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn da bspw der Nachbar sein Eternitdach kärchert oder flext und dann (weil es niemanden interessiert) den Boden abträgt, den zur Firma X liefert und die ihn weiter verkauft? Dann hat im schlimmsten Fall ja die Person, die bei Firma X wieder Muterboden kauft, kontaminierten Boden,oder? Ist ja auch blöd und lässt sich dann ja nicht mehr zurück verfolgen.
Den bekommt man ja vielfach geschenkt oder kauft ihn bei Unternehmen
Ist meines Wissens schon lange verboten, weil der Bodenempfänger damit einen Entsorgungsbetrieb (ungenehmigt) betreiben würde - auch bei schadstofffrei getestetem Boden
Der Boden ist in dem Augenblick Abfall, wo der Bauherr ihn loswerden will oder muss.
Wenn den ein Unternehmen annimmt und deponiert, muss diese Deponie über die erforderlichen erlaubnise verfügen. Andernfalls wäre es eine illegale Müllentsorgung des Bauherren.
Angenommen, der Unternehmer durfte deponieren, so ist in dem Augenblick der Unternehmer Eigentümer.
Wenn er dann den Boden weiter verkauft muss er auch sicher stellen, dass da nichts anderes drin ist als "drauf steht".
Ist meines Wissens schon lange verboten, weil der Bodenempfänger damit einen Entsorgungsbetrieb (ungenehmigt) betreiben würde - auch bei schadstofffrei getestetem Boden
Wenn man mal ebay schaut, gibt es zig Angebote zum verschenken von Mutterboden.
Der Boden ist in dem Augenblick Abfall, wo der Bauherr ihn loswerden will oder muss.
Wenn den ein Unternehmen annimmt und deponiert, muss diese Deponie über die erforderlichen erlaubnise verfügen. Andernfalls wäre es eine illegale Müllentsorgung des Bauherren.
Angenommen, der Unternehmer durfte deponieren, so ist in dem Augenblick der Unternehmer Eigentümer.
Wenn er dann den Boden weiter verkauft muss er auch sicher stellen, dass da nichts anderes drin ist als "drauf steht".
und die Deponien testen dann?oder wie fällt denen auf,wenn was nicht stimmt?
Ich hab schon von einigen im Umfeld gehört, dass der neue Mutterboden,gekauft bei einem dafür geeigneten Unternehmen, (Keramik-)-scherben, kleine Ziegelsteine usw enthielt. Oder darf das wiederum sein?
Na und? Du kannst hier in D auch ganz legal Radarwarner kaufen, Nur betreiben darfst sie nicht. Und bei der Bucht findest Du bestimmt auch Angebote für Wellasbestzementplatten.
Na und? Du kannst hier in D auch ganz legal Radarwarner kaufen, Nur betreiben darfst sie nicht.
ZitatWir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Whistler Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.
Aus der wiederholten Beobachtung einer bestimmten Handlung kann nicht deren Legalität in D abgeleitet werden. ("rote Ampel", überhöhte Geschwindigkeit, Halten im Halteverbot, Überholen von Radfahrerenden mit seitlichem Abstand < 1,5 m ...)
Kaufen darfst Du. Export z.B.
Betreiben auf jeden Fall Nein.
Reines besitzen (in der Schublade z.B.) = ???
Also mal langsam:
Wenn kein begründeter Verdacht besteht, dass ein Boden belastet sein könnte (also etwa Wiesenboden aus geogen unbelastetem Bereich) oder wenn der Verdacht ausgeräumt ist (Analyse Laga Z0) ist der Boden frei verwertbar.
Für Boden, der untersucht und leicht belastet ist (Laga Z 1.1 oder Z 1.2) bedarf es einer Genehmigung der UWB, wenn er wieder eingebaut werden soll. Die wird idR erteilt, wenn das Material unter technischen Bauwerken oder mit ausreichend Abstand zum Grundwasser eingebaut wird.
Laga Z 1.3 gibt es nicht.
Für all diese Materialien braucht man keinen Entsorgungsnachweis.
Boden Laga Z2 oder >Z2 muss idR deponiert werden. In Einzelfällen kann der auch z.B. in Lärmschutzwällen oder so mit Sondergenehmigung wieder eingebaut werden.
Deponien nehmen das Zeug nur, wenn es getestet ist und machen stichprobenartig zusätzlich eigene Untersuchungen.
Also mal langsam:
Wenn kein begründeter Verdacht besteht, dass ein Boden belastet sein könnte
Das ist es ja,wenn der Nachbar also seinen Mutterboden abträgt oder abtragen lässt, nachdem er vorher sein Asbestdach bearbeitet hat und ihn zur Deponie bringt,dann fällt das nie jemanden auf und der nächste hat dann Pech. Besteht ja keine begründeter Verdacht.
Und wie ist das mit (Glas/Keramik)Scherben, Zeigelsteinen usw im Boden. Darf das sein im Mutterboden? Das kommt sogar von einer Deponie.
Sag mal, machst Du bei Q-Anon mit?
ich bin dafür, ab sofort alle Beiträge, in denen das Wort "Asbest" vorkommt, umgehend auf der virtuellen Sondermülldeponie dieses Forums endzulagern. Alles andere ist für Laien zu gefährlich (Stichwort Paranoia)
Reines besitzen (in der Schublade z.B.) = ???
Ist bei solchen elektronischen Artikeln (meist) zulässig. Es gibt nur sehr wenige elektronische Artikel bei denen bereits der Besitz strafbar ist, das hängt dann normalerweise von deren Funktion ab.
Vor dem Besitz steht aber der Kauf, und vor dem Kauf oft auch der Import in die EU. Das wurde vermehrt zum Problem, seitdem auch Privatleute sich online Waren in Asien bestellen und diese dann in die EU einführen (wollen). Die wundern sich dann wenn ihre Waren beim Zoll einbehalten werden. Bei den vielen Waren die ständig über den Globus transportiert werden, kann aber kein Land alles überprüfen, und so denken manche, dass das legal wäre, nur weil ihre Lieferung jetzt nicht gestoppt wurde. Wer so ein Produkt bei sich zuhause in der Schublade hat, muss davon ausgehen, dass auch der Besitz nicht zulässig ist.
Noch komplizierter wird es, wenn ein Produkt legal importiert wird, dann aber so verändert wird, dass es in der EU oder einem Mitgliedsland nicht mehr legal ist (beispielsweise für den Export).