Guten Tag!
Ich bin in ein Wohnhaus gezogen mit 13 Wohnungen. (habe eine ETW gekauft) In der Tiefgarage gibt es 15 Parkplätze. Einige Wohneinheiten haben zwei Parkplätze gekauft.
Aber laut der GaStellV in Bayern braucht es bei 13 Wohnungen 1,3 Besucherparkplätze, also einen. Den gibt es aber in der Tiefgarage nicht. Im Eingangsbereich gibt es zwei Parkplätze, aber die sind auf öffentlichem Grund. Wie kann ich hier nun weiter verfahren? Dem Bauträger hab ich es schon mitgeteilt, aber keine Reaktion. Oder liege ich hier mit meiner Annahme falsch?
GaStellV: Anlage - Bürgerservice (Punkt 1.2)