Paragraph unschlüssig- Grundpfandrecht

  • Hallo miteinander,


    wir sind gerade in der finalen Phase und haben gestern unseren Bauträgervertrag vom Anwalt prüfen lassen. Dabei meinte er der unten genannte Absatz wäre für uns mit ein Risiko verbunden und sollte gestrichen werden. Wenn ich ihn jetzt richtig verstanden habe, würden wir dem Verkäufer eine Vollmacht geben in beliebiger Höhe. Er meinte, wenn der sich dann mehr Geld nehmen würde und vlt. insolvent wird wir dann auch noch seine zusätzlichen Kosten tragen müssten. Wir haben das jetzt bei dem Notar gemeldet, dass es gestrichen werden soll.


    Mich würde mal interessieren, ob ihr das auch so seht und vlt stand das so ähnlich in den einen oder anderen Vertrag mit drin. Habt ihr damit dann schlechte Erfahrungen gemacht. Unser Anwalt meinte, das wäre nicht so gebräuchlich. Natürlich vertraue ich unseren Anwalt, mir geht es nur darum wenn der Verkäufer das nicht streichen wird was wir dann eingehen.


    Danke für ein Feedback. LG


    Dem Käufer ist bekannt, dass der Verkäufer zur Errichtung des Bauvorhabens Finan-zierungsmittel in Anspruch nimmt, die in Abteilung III des Grundbuchs abzusichern sind. Zu diesem Zweck bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer, die Eintragung von Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundpfandrechtsbetrages im Rang vor der gem. § 12 dieses Vertrages zugunsten des Käufers noch einzutragenden Auf-lassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen. Des Weiteren ist er bevoll-mächtigt, entsprechende Anträge, Bewilligungen sowie auch Rangänderungserklä-rungen unter Befreiung von der Beschränkung aus der Vorschrift des § 181 BGB beim Grundbuchamt zu beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Zu dem Zeitpunkt wo der Verkäufer (Bauträger) das macht, gehört ihm ja das Grundstück.

    Er trägt darauf Grundpfandrechte ein und beleiht diese (in unbegrenzter Höhe), im Rang vor eurer Auflassung.


    So - und das ist das Problem:


    Wert der fertigen Immobilie: 500.000€

    Nehmen wir an, ihr zahlt in Abschlägen bis zur Abnahme die komplette Summe, also 500.000€ (das wird Vorraussetzung für die Übergabe sein).

    Gleichzeitig hat der Bauträger nemen wir an 600.000€ Kredite aufgenommen und durch das Grundstück besichert.

    Er haut mit dem Geld ab, bzw. versenkt es und ist insolvent.


    Dann stehst du da. denn das Haus kannst du nehmen, aber die Bank wird es pfänden.

    Du kannst das Haus auch nicht nehmen (weil ja noch Grundpfandrechte drauf sind), aber deine Kohle ist weg.



    Ich frag mich bei der Geschichte: Warum muss der BT soviel auf das Grundstück beleihen? Er bekommt doch Abschlagszahlungen.

    Aus meiner Sicht - völlig inaktzeptabel.


    Würde mich auch wundern, wenn EURE Bank das aktzeptiert. Die schaut ja im Zweifel auch in die Röhre und will ihrerseits ihren Kredit ja auch besichert haben.




    Hm. Les mal hier:

    Baufinanzierung: Infos zur Freistellungsverpflichtungserklärung

    Zitat

    Schutz für den Käufer


    Erwerben Sie eine Eigentumswohnung bereits während der Bauphase, müssen Sie vor der Fertigstellung Teilzahlungen leisten. Diese Zahlungen darf der Bauträger zu Ihrem Schutz nur entgegennehmen, wenn seine Bank nach § 3 MaBV durch die Ausstellung einer Freistellungserklärung sicherstellt, dass Ihre Wohnung nach der Erstattung des vollen Kaufpreises von der Globalschuld freigestellt wird.

  • Der Käufer des Grundstücks ermächtig den Verkäufer ... was soll denn da laufen? Da bedarf es nicht einmal eines Awalts, sondern nur des gesunden Menschenverstands.


    P.S.: Selbst in einem Bauträgervertrag gehört dann ein Rücksicherung rein.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Zur Finanzierung des BT dienen die Abschlagszahlungen, einem Bauträger, der die Vorleistungen nicht aus dem EK stemmen kann, stünde ich äußerst skeptisch gegenüber. Das Grundstück wird in der Regel vom Käufer zu Gunsten seiner finanzierenden Bank beliehen. Wie wollt Ihr denn den Kaufpreis finanzieren, wenn der BT Eure wichtigste Sicherheit schon selbst verpfändet hat.

    Fazit: Hört auf Euren Anwalt, dafür bezahlt ihr ihn.

    Der gesunde Verstand ist die bestverteilte Sache der Welt, denn jedermann meint, damit so gut versehen zu sein, dass selbst diejenigen, die in allen übrigen Dingen sehr schwer zu befriedigen sind, doch gewöhnlich nicht mehr Verstand haben wollen, als sie wirklich haben. ~ René Descartes