Hallo miteinander,
wir sind gerade in der finalen Phase und haben gestern unseren Bauträgervertrag vom Anwalt prüfen lassen. Dabei meinte er der unten genannte Absatz wäre für uns mit ein Risiko verbunden und sollte gestrichen werden. Wenn ich ihn jetzt richtig verstanden habe, würden wir dem Verkäufer eine Vollmacht geben in beliebiger Höhe. Er meinte, wenn der sich dann mehr Geld nehmen würde und vlt. insolvent wird wir dann auch noch seine zusätzlichen Kosten tragen müssten. Wir haben das jetzt bei dem Notar gemeldet, dass es gestrichen werden soll.
Mich würde mal interessieren, ob ihr das auch so seht und vlt stand das so ähnlich in den einen oder anderen Vertrag mit drin. Habt ihr damit dann schlechte Erfahrungen gemacht. Unser Anwalt meinte, das wäre nicht so gebräuchlich. Natürlich vertraue ich unseren Anwalt, mir geht es nur darum wenn der Verkäufer das nicht streichen wird was wir dann eingehen.
Danke für ein Feedback. LG
Dem Käufer ist bekannt, dass der Verkäufer zur Errichtung des Bauvorhabens Finan-zierungsmittel in Anspruch nimmt, die in Abteilung III des Grundbuchs abzusichern sind. Zu diesem Zweck bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer, die Eintragung von Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich und einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundpfandrechtsbetrages im Rang vor der gem. § 12 dieses Vertrages zugunsten des Käufers noch einzutragenden Auf-lassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen. Des Weiteren ist er bevoll-mächtigt, entsprechende Anträge, Bewilligungen sowie auch Rangänderungserklä-rungen unter Befreiung von der Beschränkung aus der Vorschrift des § 181 BGB beim Grundbuchamt zu beantragen.