Muss man sein Grundstück anheben zum Grundstück des Nachbarn?

  • Hallo,


    uns beschäftigt folgende Frage (in Brandenburg) – siehe auch Skizze im Anhang:


    Wir besitzen das mittlere, rot markierte Grundstück B. Das Grundstück wurde so mit Erde aufgeschüttet, dass es an der Rückseite zum Nachbarn auf gleicher Höhe endet. Es hat also ein sehr geringes Gefälle von vorne nach nach hinten vorhanden. Das Gefälle fällt wegen der Grundstücklänge nicht insoweit ins Gewicht, als das Regenwasser nach hinten hin auf das rückseitige Nachbargrundstück abfließen könnte.


    Unser Nachbar A links von uns hat bereits ebenfalls seine Außenanlage machen lassen. Dabei hat er sein Grundstück waagerecht in selber Höhe des Straßenbordsteins ausgerichtet. Da alle hinteren Grundstücke eine niedrigere Grundstückshöhe aufweisen, liegt die Grundstückshöhe von Nachbar A demnach höher, als die von seinem dahinterliegenden Nachbarn. Deswegen hat Nachbar A selber Randsteine gesetzt, damit das Regenwasser nicht direkt zum rückseitigen Nachbarn fließt.


    Nachbar C rechts möchte nun ebenfalls mit seinen Außenanlagen, inklusive der Grundstücksbodenanhebung beginnen. Grundsätzlich hätte er geplant, ebenfalls das Grundstück wie Grundstück A vom Straßenbordstein aus waagerecht nach hinten zu ziehen und ebenfalls dann Randsteine zum rückseitigen Nachbarn wegen dem Höhenunterschied zu setzen. (Grundstück A und C werden durch denselben Gartenbauer gemacht).


    Nun stellen sich folgende zwei Fragen:


    1) Trifft uns (Grundstück B) irgendeine Verpflichtung, stets die Grundstückshöhe waagerecht zum Straßenbordstein auszurichten (wie Grundstück A) oder besitzen wir die Freiheit, das Grundstück mit unserem Gefälle und unserer Grundstückshöhe beizubehalten, sodass Nachbar A und C dafür sorgen müssten, dass ihr Regenwasser nicht auf unser Grundstück fließt (z.B. durch Randsteine)?


    2) Wir wären laut Baurecht dafür zuständig, einen Zaun zwischen unseren Grundstück B und Grundstück C zu setzen. Können wir den Zaun inkl. Gefälle so bauen, sodass er zwar faktisch parallel auf unserem Grundstück mit Gefälle steht, jedoch zum Grundstück C durch den Höhenunterschied schräg/nicht parallel zu seinem Grundstücksboden steht?

  • Hi,

    Ich kann dir leider nicht sagen was Gestz und Anforderung ist. Aber wir haben es genau so. Links und rechts ca 50cm tiefer wie die Nachbarn da wir von der Terrasse eine Treppe in den Garten haben und die Nachbarn nicht. Wichtig ist hier, das Thema Zaun frühzeitig mit den Nachbarn zu klären.

    Ein Nachbar wollte eine Sichtschutzwand. Die ist auf der Grenze aber von der Höhe limitiert (auf der Basis der originalen Höhe) und damit war es dem Nachbarn nicht mehr hoch genug (er steht ja höher).

    Wenn man das erst nach der Installation klärt, gibt es schnell Böses Blut 🩸

    • Offizieller Beitrag

    1) Trifft uns (Grundstück B) irgendeine Verpflichtung

    nein, es sei denn die Baugenehmigung oder der Bebauungsplan gäben sowas vor, was ich mir nicht vorstellen kann.


    Vielmehr sind die aufschüttenden Nachbarn in der Verantwortung idie durch sie erzeugte Böschung zu sichern.

    sodass Nachbar A und C dafür sorgen müssten, dass ihr Regenwasser nicht auf unser Grundstück fließt (z.B. durch Randsteine)?

    Du musst keine Böschung auf deinem Grund dulden. Du musst keine herabgespülte Erde dulden.

    "wild abfließendes" Regenwasser musst du nur insofern dulden, als es auch ohne die Eingriffe vorhanden wäre.

    Siehe § 37 WHG - Wasserabfluss - dejure.org und § 54 WHG - Einzelnorm

    Den Nachbarn zum setzen von Randsteinen als "Damm" wirst du nicht durchsetzen können. In der Praxis wird es da wohl kaum zu nennenswerten Wassermengen kommen, also würde ich da locker bleiben. Welchen Boden habt ihr? Sandig, Lehmig? Ist der Bereich sumpfig?


    2) Wir wären laut Baurecht dafür zuständig, einen Zaun zwischen unseren Grundstück B und Grundstück C zu setzen. Können wir den Zaun inkl. Gefälle so bauen, sodass er zwar faktisch parallel auf unserem Grundstück mit Gefälle steht, jedoch zum Grundstück C durch den Höhenunterschied schräg/nicht parallel zu seinem Grundstücksboden steht?

    Der Zaun wird auf der Grenze errichtet. Die Grenze bleibt unverändert, denn die Böschung beginnt ja erst auf dem Grundstück des Nachbarn. Insofern folgt der Zaun dem natürlichen / vorhandenen Geländeverlauf.



    Was ihr euch grundsätzlich überlegen solltet, ob ihr es toll findet im "Loch" zwischen euren Nachbarn zu sitzen.

    Um welche Höhen geht es da eigentlich?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Lageplan ist das für mich etwas unverständlich.


    Grundsätzlich sind Aufschüttungen über 30 m² in Brandenburg genehmigungspflichtig (BbgBO § 61, 9.). Liegen die entsprechenden Baugenehmigungen der Grundstücke A-C vor?


    Für Bodenerhöhungen gilt außerdem das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG), Zitat:

    "§ 26

    Bodenerhöhungen

    (1) Der Boden eines Grundstücks darf nicht über die Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks erhöht werden, es sei denn, es wird ein solcher Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten oder es werden solche Vorkehrungen getroffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz, Abschwemmung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist.


    (2) Geländeoberfläche ist die natürliche Geländeoberfläche, soweit nicht gemäß § 9 Abs. 2 des Baugesetzbuches oder in der Baugenehmigung eine andere Geländeoberfläche festgesetzt ist."


    (Ich durfte erst kürzlich eine nachträgliche Baugenehmigung für einen ähnlichen Fall bearbeiten, wo der Nachbar die Abgrabungen und Aufschüttungen bei der Bauaufsicht angezeigt hat. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter, aber das kann nach hinten losgehen.)

  • Super, zunächst danke für eure Hilfe.

    Zitat

    Was ihr euch grundsätzlich überlegen solltet, ob ihr es toll findet im "Loch" zwischen euren Nachbarn zu sitzen.

    Um welche Höhen geht es da eigentlich?

    Zum Nachbargrundstück A (links von uns) sind es unbedeutende 3 bis ganz nach hinten 10cm (maximal) Unterschied, damit können wir leben. Würden mit ihm trotzdem mal sprechen, ob er da nicht nochmal Steine setzen möchte, wobei wir annehmen, dass das insgesamt für uns keine großen Nachteile auf Dauer bedeuten wird.
    Nachbargrundstück C würde nach aktueller Planung ca. 10-20 (maximale Höchsthöhe (Pflastersteine direkt an der Grundstücksgrenze zu uns) cm höher liegen als bei uns.
    Das grundsätzliche "im Loch" liegen, wäre für uns ggf. gar nicht so bemerkenswert,

    Uns stellt sich zurzeit noch die Frage, was die "natürliche Geländeoberfläche" ist. Könnten A und C nicht argumentieren, dass sie ihre Grundstück waagerecht/als Verlängerung zur Straßenhöhe gezogen haben? Wir wiederum haben ab der Straßenhöhe begonnen, haben dann aber an die rückseitigen Grundstücke angeglichen. Die rückseitigen Grundstücke von uns liegen allesamt wieder an einer Straße, die offensichtlich nicht auf gleichem Höhenniveau wie unsere Straße ist. Das heißt die Höhe unserer Straße (in der Skizze ganz links) ist höher gelegen, als die Höhe der Straße, an die die rückseitigen Grundstücke angrenzen. Würde man also eine Schnur zu beiden Straßen spannen, würde diese ebenfalls ein Gefälle aufweisen.

    Ich habe hier noch zur Höhenfeststellung des Vermessungsbüros zu unserem Baugrundstücke folgendes gefunden, ggf. hilft das weiter:

    - "Ursprungsgelände im Baubereich: 58,30 im Mittel; 58,13 bis 58,46 wurden ermittelt
    - Richtung Nachbargrundstück A: 58,28 bis 58,13
    - Richtung Nachbargrundstück C: 58,45 bis 58,07

    - Richtung Nachbargrundstück hinter uns (rückseitig): 58,24 (6cm tiefer als Ursprungsgelände)
    - Richtung Straßenseite: 58,60 (30cm über mittleres Ursprungsgelände)

    Außerdem habe ich den Lageplan mit den eingezeichneten Grundstücken eingefügt. Ich als Laie sehe, dass die rückseitigen Grundstücke alle (wenn auch nur gering) eine niedrigere Höhe aufweisen, die Straßenhöhe bei uns vorne. Demnach ist bereits laut Lageplan ein Geländegefälle vorhanden. Wir haben uns ja nur an das Gefälle gehalten.

    • Offizieller Beitrag

    Uns stellt sich zurzeit noch die Frage, was die "natürliche Geländeoberfläche" ist.

    Das sind die Höhen im Lageplan. Ich sehe da ca. 60 cm Höhenunterschied bei Euch (58.60 - 58.03 hinten). Mittlere Höhen interessieren hier nicht, falls nicht im B-Plan irgendwelche Vorgaben sind, außer für die Festlegung/Beurteilung der Gebäudeklasse.


    Ein ganzes Grundstück auffüllen sind auf jeden Fall mehr als 30 m² und genehmigungspflichtig, an den Grundstücksgrenzen mit Nachbarzustimmung. Das betrifft Alle!


  • Uns stellt sich zurzeit noch die Frage, was die "natürliche Geländeoberfläche" ist. Könnten A und C nicht argumentieren, dass sie ihre Grundstück waagerecht/als Verlängerung zur Straßenhöhe gezogen haben?

    Die natürliche Geländeoberfläche ist der gewachsene Boden. Also nicht künstlich durch Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert worden.


    A und C können argumentieren wie sie wollen, aber den natürlichen Geländeverlauf haben sie verändert...

    • Offizieller Beitrag

    10cm... lasst doch die Kirch im Dorf, das sind doch Peanuts. Am Ende wird Rasen sanden auch noch als Aufschüttung verstanden.


    Warum wegen so geringen Gefällen extra aufschüttet verstehe ich nicht...


    Ich würde mich zurücklehnen, dem Nachbar den §26 geben und sagen er soll 30cm Abstand halten oder Randsteine setzen (Fundamente bitte komplett auf eigenem Grund !)

  • 10cm... lasst doch die Kirch im Dorf, das sind doch Peanuts. Am Ende wird Rasen sanden auch noch als Aufschüttung verstanden.


    Warum wegen so geringen Gefällen extra aufschüttet verstehe ich nicht...


    Ich würde mich zurücklehnen, dem Nachbar den §26 geben und sagen er soll 30cm Abstand halten oder Randsteine setzen (Fundamente bitte komplett auf eigenem Grund !)

    10 cm, damit können wir auch grds. leben, sofern nicht das Niederschlagswasser bei Starkregen regelmäßig auf unser Grundstück gelangt, da C 9m entlang unserer Grundstücksgrenze (B) pflastern möchte. dort könnte der Regen also nur noch zu uns fließen. Zumal C ja bis zum rückseitigen Grundstück durch die waagerechte Verlängerung von Straße<->zu seinem rückseitigen Grundstück alles waagerecht aufschütten lassen möchte. Das bedeutet, dass an unserer Grundstücksgrenze wiederum (B<->C) hinten ein großer Höhenunterschied von ggf. fast 20cm entstehen wird.

    Habe ich es im Ergebnis richtig verstanden, dass gemäß der Höhenangaben im Lageplan kein seitlicher Nachbar sein Grundstück komplett waagerecht aufschütten lassen dürfte, da gemäß Lageplan von der Straßenfront zu den rückseitigen Grundstücken ein leichtes Gefälle sein müsste?

    Ich möchte nachher im Sinne einer guten zukünftigen Nachbarschaft irgendeine angemessene Lösung für alle finden. Ich sehe gegenwärtig aber nur die Möglichkeit, dass C sich entsprechend an unserem Gefälle orientiert oder, sofern er sein Grundstück durchweg waagerecht aufschüttet möchte, entsprechend hohe Randsteine auf seine Grundstückshälfte errichtet, damit alles auf seinem Grundstück verbleibt.

    Wir würden dann ein paar Wochen später einen Doppelstabmattenzaun hinter die Randsteine auf unser Grundstück entlang unseres Gefälles setzen (eigentlich ja sogar auf die Grundstücksgrenze direkt), wodurch er Pech hätte, da der Zaun von seiner Grundstücksseite aus schief gesetzt aussieht. Der GaLa von ihm meinte schon zu uns, dass er die Ansicht vertritt, dass wir einen geraden Zaun setzen müssten..

    PS: Danke an all die für uns sehr hilfreichen Antworten bis hierhin!

  • Habe ich es im Ergebnis richtig verstanden, dass gemäß der Höhenangaben im Lageplan kein seitlicher Nachbar sein Grundstück komplett waagerecht aufschütten lassen dürfte, da gemäß Lageplan von der Straßenfront zu den rückseitigen Grundstücken ein leichtes Gefälle sein müsste?

    Kann man so pauschal nicht sagen. Was steht dem im Bebauungsplan zu Abgrabungen und Aufschüttungen?


    Aber ganz ehrlich, 10-20cm ist ja wirklich nichts. Aber ich verstehe auch nicht warum man einen 100% flachen Garten braucht.

    • Offizieller Beitrag

    da C 9m entlang unserer Grundstücksgrenze (B) pflastern möchte.

    Das ist eine wichtige Information ! Denn sobald Wasser auf eine bebaute / versiegelte was auch immer Fläche trifft, wird es zu "Niederschlagswasser" im Sinne des WHG. Und schon... darf davon nichts mehr auf dein Grundstück geleitet werden. ! Da muss also ein entsprechendes Gegengefälle oder Randsteine her.
    Die braucht er sowieso, denn sobnst rutscht sein Pflaster die Böschung herunter.


    Ist das überhaupt zulässig? Die Pflasterung an der Grenze? Terrasse wäre es erstmal nicht...

    Der GaLa von ihm meinte schon zu uns, dass er die Ansicht vertritt, dass wir einen geraden Zaun setzen müssten..

    was für ein Quatsch...

  • Im B-Plan steht dazu gar nichts. Da sind zwar diverse Vorgaben zu Zaunhöhen, Garagen Bepflanzungen usw., aber sonst nichts weiter.

    Ich habe eben bei der Verwaltung meiner Gemeinde, Fachbereich Bau, Tiefbau, angerufen. Dort teilte mir der Mitarbeiter mit, dass im Ergebnis immer derjenige der sein Grundstück höher anlegt, dafür Sorge tragen muss, dass das Regenwasser nicht zum Nachbarn fliest. Demnach scheinen wir uns tatsächlich entspannt zurücklehnen zu können.

    @ SirSydom: Ich glaube, es ist legitim mit der Bepflasterung, weil genau dort zwei Kfz-Stellplätze (laut Bauplan 2x5m) errichtet werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    @ SirSydom: Ich glaube, es ist legitim mit der Bepflasterung, weil genau dort zwei Kfz-Stellplätze (laut Bauplan 2x5m) errichtet werden müssen.

    auch noch ein Stellplatz! Dann ist es mit einem "normalen" Randstein eh nicht möglich. Schließlich muss das halten, wenn da ein 3,5to KW 20cm von der Grenze parkt.
    Bei dem Höhenunterschied - und sofern du keine Rückstütze auf deinem Grund haben willst - muss der Nachbar eh L-Steine oder sowas in der Art setzen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, es ist legitim mit der Bepflasterung, weil genau dort zwei Kfz-Stellplätze (laut Bauplan 2x5m) errichtet werden müssen.

    Die müssen aber nicht waagerecht sein.


    Im Ernst, Ihr habt ein "Gefälle" von 2,5 % von der Straße bis zum tiefsten Punkt hinten. 2 % werden für Terrassen empfohlen, und da schwappt wahrlich nicht der Kaffee aus der Tasse. Warum muss man das mit aller Gewalt ausgleichen?

    Wir würden dann ein paar Wochen später einen Doppelstabmattenzaun hinter die Randsteine auf unser Grundstück entlang unseres Gefälles setzen...

    Stabmattenzaun im Gefälle sieht allerdings wirklich geschossen aus. Sollen da alle Felder und Pfosten schief stehen? Sowas wird üblicherweise abgetreppt.

  • Von unserer Grundstücksseite sehen ja alles Zaunfelder gerade aus. Aber wenn Nachbar sein Grundstück ebenerdig machen möchte, ohne Gefälle, sieht der Zaun natürlich nicht mehr gerade von ihm aus betrachtet aus. Was meinst Du mit "Abtrennen"?


    Wir wollen unser Gefälle ja nicht ausgleichen. Aber wenn im hinteren Bereich der Grundstücke der Nachbar 20cm über unserer Grundstückshöhe ist, könnte ich mir schon vorstellen (weiß es aber nicht), dass auch mal gerne bei Starkregen einiges auf unser Grundstück schwappt. Vielleicht habe ich auch nur eine verkorkste Vorstellung