Brandschutzwände zwischen 2 Nutzungseinheiten in einem Gebäude mit 800 qm - nur Erdgeschoss

  • hallo!

    Folgende Frage:

    Bei einem früheren „Aldimarkt“ soll eine Nutzungsänderung erfolgen. Bisher bestehen schon 2 Nutzungseinheiten. Die eine Nutzungseinheiten soll von der anderen noch ca. 60 qm hinzubekommen. Es ist geplant, entsprechende Trockenbauwände einzuziehen, die über die bestehende Decke (abgehängte „OWA-Decke“) geführt werden. Die OWA-Decken sind feuerhemmend ausgeführt.

    Jetzt stellt sich die entscheidende Frage: Sind diese Trennwände (neue Aufteilung der Nutzungseinheiten) als Brandschutzwände auszuführen oder nicht?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn 1 Nutzungseinheit über 400 m² Nutzfläche hat, ist das Gebäudeklasse 5.


    Die Anforderungen an Trennwände, Decken, Dächer usw. finden sich in der BayBO. Der zugehörige Brandschutznachweis muss von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt oder von der Bauaufsicht geprüft werden.


    Es empfiehlt sich daher, schon am Anfang der Planung einen qualifizierten Brandschutzplaner hinzuzuziehen. Wer das in Bayern ist, weiß evtl. einer der ortsansässigen Planer im Forum.

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    Gruß aus Oranienburg
    Thomas

  • soll eine Nutzungsänderung erfolgen

    Zukunft?

    Antrag auf Nutzungsänderung ist erforderlich. Die zugehörigen Unterlagen müsen von einr bauvorlageberchtigten Person erstellt werden.

    Also bitte Planer einbinden. Der kann auch zur Brandschutzplanung was sagen, falls er es nicht selbst kann/macht.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18