...in dem Fall dürfte die Behörde aber Recht haben.
Das hat mir zu denken gegeben.
Die Unterstützung der lokalen Politiker ist in jedem Fall hilfreich, nur wenn die genehmigenden nicht wollen kommt manchmal trotzdem Blödsinn raus.
Den Fall haben wir gerade aktuell.
Der rot markierte Bereich ist der Friedhof. Die Freifläche darüber wird vom Landkreis als Außenbereich im Innenbereich deklariert. Kein Baurecht ohne B-Plan.
Blödsinn hoch 10. Da helfen auch keine politischen Stellungnahmen.
Bisher war ich da eher der Auffassung von SirSydom
was Innen- und was Außenbereich ist, entscheidet nicht nach Gutdünken das LRA, sondern das Gesetz oder die Kommune, die die Planungshoheit hat.
Zur Not muss man sein Recht halt durchsetzen.
Rose24 ,
kannst Du Deine Einschätzung bitte mal erläutern?
§ 34 (1) BauGB
"(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."
Im konkreten Fall geht es um die Bebauung mit Eigenheimen.
Eine weitere "Zersiedelung" ist durch die westlich gelegene Straße und Bebauung, durch die östlich gelegene Bebauung und durch den südlich liegenden Friedhof nicht zu befürchten.
Die Gemeinde unterstützt die Bebauung uneingeschränkt.
Warum sollte hier nicht § 34(1) BauGB greifen könnte?