Balkenschuh an Leichtbeton: Tragkraft einschätzen

  • moin,


    gibt es hier Bau-Ing's, die mir zur Tragkraft von einem, mit 4 A4-Schrauben befestigten Balkenschuh Typ-A an bewehrten 10-12 cm Leichtbetonplatten Einschätzungen geben können - oder Hinweise wie/wo die zu berechnen?


    Unter einem Dachüberstand (Foto) sollen 5 m lange 80-100 kg-Balken fixiert werden (Ständer für Fassadengrün). Der Balkenschuh soll jew. als "Hülse" dienen, in die die Balken 3-4 cm eingeführt werden.

    Seitliche Kräfte können durch Anfahren des Balkens auftreten, Wind kann an der Konstruktion "ruckeln".


    Den Balkenschuh kann man in die Leichtbetonplatten mit

    mit vier 5 mm Schrauben in (fischer)Dübel im Leichtbeton befestigen oder

    mit vier 10 mm Sechskantschrauben.


    Die ca. 50 Jahre alten Leichtbetonplatten sind rel. hart und lassen sich ohne Schlagbohr kaum bohren und machen mir ein rel. stabilen Eindruck, wenn gleich es an einigen wenigen Stellen auch alte Abplatzungen gibt.


    Was sollte man für Dübel nehmen?


    Danke,

    Grüße, geo

  • Wenn ichs richtig verstanden habe, dann will er Balkenschuhe an eine auskragende Decke dübeln und darin Balken als "Stalagtiten" einbauen.

    Und das mit Plastedübeln :rb:

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

    • Offizieller Beitrag

    und darin Balken als "Stalagtiten" einbauen.

    Das war auch mein erster Gedanke. Denkbar wäre auch, dass die Balkenschuhe die Balken nur gegen (Um)kippen sichern sollen, und die Balken selbst irgendwo auf dem Boden stehen. Er schreibst ja nur von "fixieren", und von 3-4cm eingeschoben. Beides interpretiere ich jetzt weniger mit einer Befestigung bzw. Aufhängung.

  • genau! :)


    Stalagmiten. Es steht ja: "... Balkenschuh soll jew. als "Hülse" dienen, in die die Balken 3-4 cm eingeführt werden." Die hängen nicht.


    Eine quadratisch in 10 cm Abstand durchschraubte Leichtbetonplatte könnte auch platzen. Da sehe ich gefühlt keinen Vorteil.


    Danke für die Kommentare.



    Einen Unterschied zwischen ner Verwendung von 5 oder 10 mm Schrauben für die BSchuhbefestigung ist hier wohl nicht wesentlich?

    Haben gedübelte Schrauben nicht eine übliche oder mindest-Tragkraft? Da steht auf manchen Verpackungen: in Leichtbeton 50, 70 oder 100 Kg? Wenn 4 Stk. den BSchuh andrücken und ein seitl. Schlag passiert ...


    Unten sind die Balken eigentlich richtig fest - in Boden und an 1 m-Sockel, ragen dann aber 4 m drüber raus.

    Kann man schätzen oder ausrechnen, wieviel Druck bei einem leichten Kfz-Anfahren im unteren Balkenbereich (Einparken, halböffentlicher Bereich) oben im Balkenschuh ankommt und seitlich auf die vier Schrauben wirkt? - und gehalten werden muss? Was hält solch ein poriger Leichtbeton aus?


    mich irritiert ja, dass ein Testständer ganz gut und fest mit Balkenschuh steht, aber von einigen Seiten eine dauerhafte Standfestigkeit angezweifelt wird. Klar, wenn ein beladener Lkw dagegenrollt ... aber dann kippen auch Laternen um. Man weiß nicht, womit zu rechnen ist und mit welchen Kräften.

    Und wie sieht es bei Wind-Vibrationen aus? Auch per Vandalismus: vielleicht bekommt man einen Ständer so los ...


    Die halten nat. Druck-Ausnahmeereignissen wesentlich weniger Stand als porenloser Beton mit "normalem" Kieszuschlag?

    Hier könnten bei hohem Druck dann eher die Schrauben oder der Balkenschuh verbiegen?


    Oder bekommt ("macht") man allg. an den Leichtbetonplatten nichts dauerhaft fest? Die eignen sich halt nur zum abdecken - hier als Dach?


    Kann man, bzw. berechnen Bau-Ing's überhaupt Kräfte oder greifen sie eher auf Erfahrungswerte und Tabellen zurück?

    Wie und womit kann ich beschriebene Konstruktion bewerten - spez. den BSchuh mit 4 Schrauben in Leichtbeton?



    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Kann man schätzen oder ausrechnen, wieviel Druck bei einem leichten Kfz-Anfahren im unteren Balkenbereich (Einparken, halböffentlicher Bereich) oben im Balkenschuh ankommt und seitlich auf die vier Schrauben wirkt?

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das ausrechnen lässt. Stichwort: Anpralllast


    Nicht sicher bin ich mir, ob man dafür einfach beliebige Annahmen machen darf, ich glaube dafür gibt es Tabellen, Bsp.: xxkN in 50?cm Höhe

    Ist nun bekannt, dass beispielsweise mit 50kN in 50cm Höhe gerechnet werden muss, dann müsste man auch berechnen können, wwelche Kräfte an der Spitze des Balkens auf den Balkenschuh und die Schrauben wirken.


    Ob es zulässig ist, dass man hier einfach ein Beispielfahrzeug heranzieht, sagen wir mal mit 3 to Gewicht, und eine Geschwindigkeit von xxkm/h, das weiß ich nicht. Das ist Sache der Statiker. Es würde mich wundern, wenn jeder die Umgebungsbedingungen so lange abschwächen darf, bis es ihm in den Kram passt.

  • Hört sich insgesamt nach eine Carport an. Dann sind 10 kN in 50 cm Höje über dem Belag anzusetzen, wenn die Gesamtstandsicherheit des Bauwerks gefährdet ist.

    So wie sich die Beschreibungen anhören, wird es aber nicht möglich sein, den Balkenschuh bzw. die Dübel für diese Last auzulegen. Selbst die Stütze könnte bei 4,00 m schon schwierig werden.

    Also entweder einen Anprallschutz vorsehen oder den Carport so planen (lassen), dass das Tragwerk nach ausfallen der Stütze nicht direkt einstürzt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)

  • Ob es zulässig ist, dass man hier einfach ein Beispielfahrzeug heranzieht, sagen wir mal mit 3 to Gewicht, und eine Geschwindigkeit von xxkm/h, das weiß ich nicht. Das ist Sache der Statiker. Es würde mich wundern, wenn jeder die Umgebungsbedingungen so lange abschwächen darf, bis es ihm in den Kram passt.

    Nein, ist es in aller Regel nicht. In den Normen gibt es entsprechende Lastannahmen.

    Abweichungen hiervon können zulässig sein, da Normen ja in der Regel keinen Gesetescharakter haben sonder als ardT Empfehlungen geben.

    Der Ingenieur kann hiervon abweichen, muss dies, im Extremfall vor Gericht, aber gut Begrünsen können, warum die Abweichung im Komkreten Fall sinnvoll und richtig war.

    Randnotiz: Der Aufsteller der Statik haftet in strafrechtlicher Sicht und bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz auch in zivilrechtliche Sicht persönlich. Da ist es auch egal, wer sonst noch mit welchen Zusätzen als Firmenvertreter mit unterschreibt.

    Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine. (Johann Wolfgang von Goethe, Wilhelm Meisters Wanderjahre)