Handwerker +: Mangel ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Nr. 1 [definition=48,0]VOB[/definition]/B ( gilt entsprechend auch beim BGB-Bauvertrag ) = AN hat die " gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen " einzuhalten; anderenfall ist sein Werk mangelhaft. Grund: er schuldet einen Erfolg und der Erfolg besteht u.a. darin, dass die Behörden dem BH nicht " an den Karren pinkeln " können.
Sorry wenn ich das Thema nochmal aufwärme, als Laie bin ich aber nicht sicher ob ich die Auslegung zu 100% verstehe bzw. welche Anforderungen es geben muss, damit man dies auch genau so auslegen kann.
Kurz zu unserem Fall:
- Wir haben eine Terrassenüberdachung bei drei Firmen angefragt: Keine Firma hat uns auf mögliche Einschränkungen im Bebauungsplan oder LBO hingewiesen. Uns selbst war nur die LBO in BW bekannt, nach derer Überdachungen unter 30m2 verfahrensfrei sind. Aber auch diese Info war nie Thema. Heißt wir haben nie nachgefragt und es wurde uns auch nie gesagt oder geschrieben (Die Überdachung wurde außerhalb des Baufensters gebaut, nicht in der Abstandsfläche zum Nachbarn, aber eben auch nicht erlaubt
- Am Ende haben wir eine der Firmen ausgewählt. Bauordnungsamt kam 1 Jahr später vorbei, es landete vor Gericht und die Aussage der Richterin war: "Wie naiv kann man als Bauherren sein, darauf zu vertrauen, dass eine Fach-Firma einen schon über alles informieren würde (also zumindest mal einen Hinweis geben). Die wollen ja nur den Auftrag bekommen"
- Danach haben wir die Fachfirma informiert: die war völlig überrascht und auf Nachfrage ob sie sich mit dem Thema Bebauungsplan nicht beschäftigen, hieß es auch, dass das für sie bisher nie ein Thema war, weil sich nie jemand beschwert hätte.
Aber nach einer Recherche gibt es glaub kein Gericht in D, was eine Terrassenüberdachung direkt am Haus außerhalb vom Baufenster erlaubt. War uns nicht bekannt wie gesagt, aber so gesehen, hätten 2-3 kurze Checks ausgereicht, um zu erkennen, dass es nicht erlaubt ist, ähnlich wie im Fall der Farbe der Dachziegel
Aber sind Terrassenüberdachungen eventuell nicht vergleichbar, weil man nicht wie beim Dachdecker eine bestimmte Ausbildung haben muss? Oder muss im Vertrag etwas bestimmtes stehen? Dort steht nur im Angebot: Sie liefern, bauen auf und schließen an. Keine Haftungseinschränkung o.ä., aber auch keinen Hinweis ob bestimmte Dinge eingehalten werden.
Warum haben wir gegen Bauordnungsamt geklagt: Anwälte rieten dazu, da der Bebauungsplan potentiell hinfällig geworden ist. Im Nachhinein muss ich sagen, der Anwalt hat uns nicht gut beraten und wollte wohl auch nur den Auftrag, zum 2. Mal naiv gewesen (waren aber insgesamt 6 Familien, die alle gescheitert sind)
Danke euch schonmal
(Dieser Beitrag stand ursprünglich in einem anderen Faden. Er wurde mit den darauf Bezug nehmenden Posts dort abgetrennt und hierher verschoben, siehe Beitrag #10)