Hallo,
ich habe eine 60 m2 Dachwohnung auf dem Land geerbt, die in einer alten Lagerhalle eingebaut wurde. Nur ein Raum ist mit einem kleinen Fenster versehen. Der zweite Raum ist fensterlos. Eine Dachloggia schien mir die Lösung. Da auch eine Teilüberdeckung (etwa 30 m2) des Daches mit PVC Wellplatten notwendig war, konnte der Loggiaeinbau im Rahmen der Überdeckung des Daches erfolgen. Über eine Handwerker - Webseite fand ich eine kleine Firma (Gerüstebau, Dachdecker) die sofort bereit war, die Loggia einzubauen. Er setzte etwa ein zweiwöchiges Zeitfenster an. Eine Baugenehmigung sei nicht nötig, da es keine Erweiterung am Haus darstelle und auch die Nachbarschaft nicht störe, da Aussiedlerhof.
Es wurde ein Bauvertrag abgeschlossen und eine Pauschale von 15.000,- Euro festgelegt, die in Abschlagszahlungen erfolgen sollte.
Der Handwerker erwies sich als sehr unzuverlässig. Nach etwa 4 Monaten waren 10 m2 des Daches überdeckt und die Loggia im Groben eingebaut. Die restliche Dachüberdeckung von 20 m2 wurde nicht mehr erledigt. Terminvereinbarungen wurden nicht eingehalten, Nachfragen ignoriert. Es wurde unzumutbar. Ich trat vom Bauvertrag zurück. Die Pauschale von 15.500 ,- Euro hatte er im Laufe der 4 Monate komplett erhalten. Über einen Anwalt forderte ich die Abschlagszahlungen zurück, da der Vertrag aufgehoben wurde und Kosten für Baumaterialien berechnet wurden, die nie verbaut wurden. Fa. X reagierte nicht.
Im Laufe der nächsten regen- und schneereichen Monate wies der Loggiaboden erhelbliche Mängel auf: Das Gebälk der darunterliegenden Lagerhalle wurde nass.
Zunächst schien Fa.X gewillt, den Loggiaboden zu reparieren, zumal im Bauvertrag eine Mängel - Garantieleistung für 3 Jahre formuliert wurde. Aber wie erwartet, erschien die Fa. nicht zu den vereinbarten Terminen und ignorierte Nachfragen.
Wie sich im Nachhinein über Recherche bei der zuständigen Handwerkskammer herausstellte, darf die Fa. lediglich Gerüste verleihen und aufbauen.
Nun meine Fragen:
- Sind bei Rücktritt vom Bauvertrag zunächst die Abschlagszahlungen zurückzuzahlen?
- Wird die Frage der Baugenehmigung auch Thema der Verhandlungen?
- Könnte es zur Forderung des Rückbaus der Loggia kommen?
- Wird in diesem Zusammenhang die Handwerksfirma oder der Auftraggeber in die Verantwortung gezogen?
Über sachliche Antworten freue ich mich. Bitte keine Schuldzuweisung - mir ist mein unüberlegtes laienhaftes Vorgehen in dieser Sache absolut einsichtig.
Beste Grüße und vielen Dank.
Tika