Hallo,
folgende Frage bitte:
In den Bauvorlagen meines Nachbars (Bauträger) hat dieser unter seine grenzständige Wand, Fundamente gezeichnet die mittig unter dieser grenzständigen Wand sind. Daraus folgt, dass Teile dieses Fundaments sich auf meinem Grundstück befinden. Ich würde gerne die Baugenehmigung anfechten. Deshalb die Frage: Lt. Bauvorlagenverordnung müssen die Fundamente ja eingezeichnet werden. Aber müssen diese genau (in ihren Ausmaßen) gezeichnet werden, oder wird das eher so verstanden, dass eben nur die Stelle gekennzeichnet wird wo das spätere Fundament sich befinden wird. Danke für Antworten !!!