Pfusch beim Schallschutz = unzureichender Brandschutz?

  • In einem MFH Bj 2013 mit 10 Parteien wurde beim Schallschutz gepfuscht (aller Lärm aus den Wohnungen breitet sich über die Wände und Böden in alle Zimmer gleichermaßen aus, auch bei geschlossenen Zimmertüren, aus allen Richtungen und Stockwerken und von den Dachterrassen).


    Das begrünte Flachdach wurde seit Bezug wg. Feuchtigkeit in den Wohnungen + Treppenhaus über Jahre stellenweise geflickt, bis es endlich nach 7 J. komplett neu gemacht wurde (wurde erstritten), ebenso das Vordach über der Hauseingangstür. Aktuell ist die Wand unterhalb meiner Dachterrasse feucht, Fachmann konnte keine Ursache erkennen. Im Keller gab es auch schon einen Wasserschaden (nicht durch ein Verschleißteil sagte der Fachmann).


    Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Mängel der Brandschutz unzureichend ist?


    Kann ein Laie das irgendwie selbst erkennen?

    • Offizieller Beitrag

    Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Mängel der Brandschutz unzureichend ist?

    Nein, denn beides hat nichts miteinander zu tun.

    Kann ein Laie das irgendwie selbst erkennen?

    Nein.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Ist es wahrscheinlich,

    Die Vielzahl der aufgeführten Mängel hinsichtlich Schall- und Feuchteschutz lässt eine mangelhafte Planung/Ausführung/Überwachung vermuten.

    Insofern ist es für mich schon "wahrscheinlich", dass auch beim baulichen Brandschutz nicht fachgerecht gearbeitet wurde.


    Der Laie hat da aber kaum eine Chance, Mängel zu erkennen.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Der Laie hat da aber kaum eine Chance, Mängel zu erkennen.

    Ob der Fachmensch OHNE zerstörende Eingriffe in die Substanz mehr Chancen hat/hätte, bleibt fraglich. Meist wird der (Nicht)Brandschutz durch "Schönheit" verdeckt

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Der Fachmann kann zumindestens abschätzen, wo Schotte sein müssten. Wenn da dann kein Kuckuck klebt ist das schon mal ein Hinweis ;)

    Ähnliches gilt für Brand- und Rauchschutztüren.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Ist es wahrscheinlich, dass aufgrund dieser Mängel der Brandschutz unzureichend ist?

    Nein. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist äußerst gering. Es gibt Konstellationen, da kann ein Mangel beim Brandschutz auch zu einer Beeinträchtigung beim Schallschutz führen (beispielsweise Installationsschächte o.ä.), doch Du beschreibst kein lokal begrenztes Phänomen sondern nach Deiner Aussage ist der Schallschutz im kompletten Gebäude mangelhaft. Es könnte sich also eher um ein grundsätzliches Problem der Bausubstanz handeln (Material, Verarbeitung).



    Kann ein Laie das irgendwie selbst erkennen?

    Da sehe ich keine Chance, denn wie geschrieben, scheint es sich um ein grundsätzliches Problem des Gebäudes zu handeln.


    Bist Du Mieter oder Eigentümer? Für die Ursachenforschung bräuchte ein sachverständiger Akustiker Zugang zu allen Bereichen (Wohnungen), und wenn man tiefer in die Details gehen muss, beispielsweise Bauteileöffnung, dann geht das nicht ohne Zustimmung des/der Eigentümer(s).


    Die Aussage, dass der Schallschutz mangelhaft ist, ist meist subjektiv, deswegen braucht es zur Untermauerung Messergebnisse. Bei einem MFH mit 10 Parteien ist das nicht in wenigen Stunden erledigt, dementsprechend fallen auch Kosten an, und es sollte geklärt sein, wer diese Kosten übernimmt (Auftraggeber).


    Die von Dir noch beschriebenen Mängel mit der Durchfeuchtung wären wieder ein anderes Thema.

  • Ich habe aufgrund der Schallschutzmängel die Miete gemindert und wir sind vor Gericht. Das Gericht hat jetzt einen SV bestellt, der lt. Webseite Bauakustik, Raumakustik, Schallimmissionsschutz und Thermische Bauphysik macht. Laut Gericht nach Rü mit selbigem SV ist Brandschutz nicht sein Sachgebiet.


    Wir müssen begründen, warum ich den Brandschutz in Frage gestellt habe. Ich fürchte, ein von oben bis unten verpfuschtes Haus wird als Begründung nicht ausreichen, wenn ich eure Antworten lese. Ich hatte die Hoffnung, man könnte das ableiten.

  • Wir müssen begründen, warum ich den Brandschutz in Frage gestellt habe. Ich fürchte, ein von oben bis unten verpfuschtes Haus wird als Begründung nicht ausreichen, wenn ich eure Antworten lese. Ich hatte die Hoffnung, man könnte das ableiten.

    Das reicht als Begründung mit Sicherheit nicht aus. Zudem sind Mängel am baulichen Brandschutz ein Sicherheitsproblem und müssen beseitigt bzw. durch andere Maßnahmen kompensiert werden.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Wir müssen begründen, warum ich den Brandschutz in Frage gestellt habe.

    Das würde mich auch interessieren. Wie kommt man auf die Idee das miteinander zu verknüpfen?



    Ich habe aufgrund der Schallschutzmängel die Miete gemindert

    War der mangelhafte Schallschutz ein Bauchgefühl oder gab es dafür schon zumindest irgendwelche messtechnischen Anhaltspunkte?


    Schall kann ein Mensch nicht in Absolutwerten (Pegel) zuordnen, ohne Vergleich ist es ihm nicht möglich zu sagen, ob ein Pegel nun 35dB(A) oder 45dB(A) beträgt, das hängt auch von seiner persönlichen Erfahrung und der Art des Geräusches ab. Wir ordnen unterschiedlichen Geräuschen oftmals automatisch unterschiedliche "Lautstärken" zu, obwohl die Pegel identisch sind. Der Mensch kann bei einem direkten Vergleich zwar Pegeldifferenzen sehr genau wahrnehmen, aber eine absolute Zuordnung gelingt ihm selbst mit viel Erfahrung nicht. In Der Praxis gibt es auch Geräusche die empfinden wir als angenehm, andere wiederum als störend.


    Wir lassen uns auch von der Akustik eines Raumes beeinflussen. Eine Maschine in einer großen Halle klingt anders als in einem kleinen Raum, selbst wenn der Schallpegel im Abstand x identisch ist.


    Das Gericht hat jetzt einen SV bestellt, der lt. Webseite Bauakustik, Raumakustik, Schallimmissionsschutz und Thermische Bauphysik macht. Laut Gericht nach Rü mit selbigem SV ist Brandschutz nicht sein Sachgebiet.

    Das kann ich gut verstehen, sind auch zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es gibt wie immer Berührpunkte zwischen solchen "Fachgebieten", ein Beispiel hatte ich oben genannt, aber letztendlich bleiben das Äpfel und Birnen.

  • Wir müssen begründen, warum ich den Brandschutz in Frage gestellt habe. Ich fürchte, ein von oben bis unten verpfuschtes Haus wird als Begründung nicht ausreichen, wenn ich eure Antworten lese. Ich hatte die Hoffnung, man könnte das ableiten.

    Dazu müssten zunächst die beim Bau des Gebäudes geltenden Regelungen (LAR, LüAR, FeuVO,...),die Baugenehmigung, BS-Nachweis usw. bekannt sein. Unwahrscheinlich, das man als Mieter darauf einen Zugriff hat.

    Anschliessend müsste der Ausführungsstand mit dem Regelwerk abgeglichen werden. Das dürfte einen Laien übernhaupt nicht gelingen, selbst Fachleute haben da so ihre Schwierigkeiten. Bsp. die beschriebene Flachdachsanierung...welche Anforderungen an evtl. vorhandene Dacheinläufe legt man zu Grunde, die aus der Bauzeit? Die zur Zeit der Sanierung geltenden?

    Ob es für Laien offensichtliche Mängel zu sehen gibt, kann man aus der Ferne wohl schwerlich beurteilen...manche Punkte, wie offene oder mangelhaft verschlossenen Installationsschächte, Leitungsverlegung in notwendigen Treppenhäusern,... sind mitunter schon sehr gut sichtbar. Der Rest verbirgt sich irgendwo hinter Vorwänden, Decken, Verkleidungen oder im Keller.

    • Offizieller Beitrag

    Ob es für Laien offensichtliche Mängel zu sehen gibt, kann man aus der Ferne wohl schwerlich beurteilen...manche Punkte, wie offene oder mangelhaft verschlossenen Installationsschächte, Leitungsverlegung in notwendigen Treppenhäusern,... sind mitunter schon sehr gut sichtbar. Der Rest verbirgt sich irgendwo hinter Vorwänden, Decken, Verkleidungen oder im Keller.

    Auch schon die sichtbaren Elemente sind nur in vollständiger Kenntnis des zugrundeliegenden Brandschutzkonzeptes und der anzuwendenden technischen Regeln verlässlich zu bewerten. Nicht umsonst machen das in den meisten Bundesländern schon lange nicht mehr die Baubehörden selbst, sondern hoch qualifizierte Prüfingenieure.


    Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, das als Laie ohne sehr intensive Auseinandersetzung mit der Materie auch nur grob einschätzen zu können.


    Kurz: Dafür braucht es mind. einen Fachplaner (m/w/d) für Brandschutz, der / die sich das am Objekt anschaut. Dabei müssten auch mehrere Wohnungen betreten werden.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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