Unterbauung / Keller im Bauverbot

  • Guten Tag allerseits,


    Es dreht sich um ein Grundstück in Baden-Württemberg.

    Ich würde gerne den existierenden Keller erweitern. Also defacto den Garten unterbauen.

    Es besteht in diesem Bereich jedoch ein Bauverbot.

    Wie ist die Rechtslage da zu verstehen?

    Gilt das Bauverbot nur für die Bebauung oder für sämtliche Bauten?

    Gibt es da Erfahrungswerte bezüglich Ausnahmegenehmigungen? Eine explizite Beeinträchtigung von Nachbarn etc. besteht durch eine Unterbauung ja nicht.

    Eine 50cm Erdüberdeckung wäre realisierbar, dann müsste es ja auf die Flächenausnutzung keine Auswirkung haben.


    Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße


    GreenGT