Ich bin etwas verwirrt. Viele Gemeinden in Bayern haben Abstandsflächensatzungen nach BayBO Art. 81 Abs. 6 aufgestellt.
Ein Beispiel dafür wäre diese hier.
Können diese Satzungen in Bereichen von qualifizierten B-Plänen wie dem im Anhang überhaupt angewendet werden? Es gibt doch nach wie vor BauGB § 30 Abs. 1: "Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist."
In diesem B-Plan gibt es gar keinen Hinweis darauf, wie mit Abständen umzugehen ist, außer die Baufenster. Auch kein Verweis auf die BayBO.