Abstandsflächen zu einer Fremdgarage

  • Hallo zusammen,


    wir habe einige Fragen zum Thema Abstandsflächen bei denen wir eure und Ihre Hilfe benötigen. Zur Verdeutlichung haben wir eine Skizze angefertigt, auf die wir uns beziehen (Skizze_Abstandsflächen.pdf). Wir wohnen in einem Reiheneckhaus (Haus A) in München mit zwei angrenzenden Garagen (A= eigene Garage und fremd). Das Baufenster ist sehr großzügig bemessen, sodass neben der Garage fremd noch ein Streifen mit 4,2m Breite bebaut werden kann, bis zur Baugrenze. Unsere Idee ist, dass dort noch ein weiteres Haus PLAN realisierbar wäre. Jedoch wissen wir nicht, ob dies baurechtlich möglich ist. Zu den Häusern jenseits des öffentlichen Weges können wir die Abstandsflächen unter Zuhilfenahme des 16m Privilegs einhalten ½*H = 3,77m. Ist das korrekt?


    Wie verhält es sich nun aber in Bezug auf die Garage fremd? Sind hier Abstandsflächen zu beachten? Eine Garage hat ja keine Abstandsfläche und kann direkt an ein Haus angebaut werden. Kann umgekehrt das Haus PLAN direkt an die Garage fremd angebaut werden? Und ist dazu eine Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?


    Zudem ist uns nicht klar, ob das Haus PLAN eine Fortführung der Hausreihe bedeutet, da wir es direkt an das Haus A „anbauen“ (durch den Schenkel im Westen)? Müssen hier die Abstandsflächen zwischen Haus PLAN und Haus A beachtet werden? Und ist dafür die Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?


    Falls die Abstandsflächen eingehalten werden müssen, gibt es eventuell eine Ausnahmeregelung bzw. eine Ausgleichsregelung/Güterabwägung, die uns den Nachteil, der uns durch die Fremdgarage mitten im Grundstück und damit die deutliche Einschränkung von Bauvorhaben kompensiert? Zumal im Bebauungsplan (von 1983) keine Garagen, sondern ein weiteres an Haus A angrenzendes Haus vorgesehen war.


    Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und alles Gute! :thumbsup:


    Herzliche Grüße,


    Matthias P.


    Hier noch einmal die Skizze: Skizze_Abstandsflächen.pdf

  • Da Ihr anscheinend auch den "Anbau" plant, braucht Ihr eh einen "Planer".


    Fragt den (gegen Geld), ob es so möglich ist.


    Wir haben hier nur Eure (vermutlich) unvollständigen Angaben. Der Begriff "Baufenster" deutet auf einen B-Plan hin. Der enthält dann zwingendes Baurecht.


    Hier mal für lau eine Vorplanung (LPh 1 HOAI) abgreifen ist zumindestens bei mir nicht drin.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Vor allem weil man noch Infos über den Grad der Bebaubarkeit auf dem Grundstück bräuchte. Kann sein, dass die Möglichkeiten schon ausgeschöpft wurden, kann sein, dass man nur einen Teil des Restes noch bebauen kann usw. Frag deinen Archi vor Ort, der die Gegebenheiten kennt.

    Du musst immer einen Plan haben. Denn wenn Du keinen hast, dann wirst Du Teil eines anderen Planes...

    • Offizieller Beitrag

    Mis sind die Eigentumsrechte am Grundstück nicht klar:


    Wo verlaufen die Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenzen?

    Ist die Fläche von "Haus Plan" ein eigenständiges Grundstück?

    Wem gehören die Grundflächen unter den Garagen und deren Zufahrt?

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Uns geht es gar nicht darum, eine umfassende Vorplanung/Beratung zu erhalten. Wir würden uns jedoch über Anregungen freuen, die uns bei der Entscheidung helfen, ob es überhaupt Sinn macht, diese Idee weiterzuspinnen und in ein für uns megagroßes Projekt umzuwandeln.

    Vor allem weil man noch Infos über den Grad der Bebaubarkeit auf dem Grundstück bräuchte. Kann sein, dass die Möglichkeiten schon ausgeschöpft wurden, kann sein, dass man nur einen Teil des Restes noch bebauen kann usw.

    Im Bebauungsplan sind keine speziellen Regelungen zu den Abstandsflächen getroffen worden. In diesem aktuell gültigen B-Plan sind die Garagen erst gar nicht eingezeichnet, sondern ein weiteres Reihenhaus (ursprünglich waren wohl 4*2 Häuser versetzt geplant B-Plan.pdf).


    Mis sind die Eigentumsrechte am Grundstück nicht klar:


    Wo verlaufen die Grundstücks- bzw. Flurstücksgrenzen?

    Ist die Fläche von "Haus Plan" ein eigenständiges Grundstück?

    Wem gehören die Grundflächen unter den Garagen und deren Zufahrt?

    Die Flurstücke sind folgendermaßen aufgeteilt (dazu noch einmal ein Auszug aus dem Münchner Kartendienst Flurstücke_2021.pdf:( Das Flurstück von Haus A ist C-förmig mit einer GRZ von 0,4. Das aktuell bestehende Haus überbaut lediglich ca. 14 %, sodass dies kein Hinderungsgrund wäre. Die Flurstücke Garage A und Garage fremd sind jeweils eigenständige Flurstücke, die zu den beiden Häusern gehören und die gemeinsame Zufahrt ist ein weiteres Flurstück, welches hälftig Haus A und hälftig Haus fremd zugeteilt ist (Miteigentumsanteil 1/2). Haus fremd, Garage fremd und der hälftige Miteigentumsanteil der Zufahrt gehört unseren Nachbarn. Haus A, Garage A und der zweite Anteil an der Zufahrt uns.


    Herzlichen Dank für die Mühe und einen guten Wochenstart!


    Viele Grüße aus München