Liebe Bau-Experten,
ich habe eine Laienhafte Frage zu dem Wärmebrückenzuschlag bei der EnEV 2016.
Bei den Werten eines Energieausweises bzw. Wärmeschutznachweises macht es sicher einen gewissen Unterschied ob der Wärmebrückenzuschlag mit pauschal 0,1 W/m²K angenommen wird oder ob von einer Ausführung nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgegangen wird und somit mit 0,05 W/m²K gerechnet wird.
1. Wenn Balkone thermisch nicht entkoppelt sind, kann dann pauschal mit dem verringerten Wärmebrückenzuschlag in Höhe von 0,05 W/m²K überhaupt gerechnet werden? Wenn nein, müsste eine differenzierte Betrachtung stattfinden oder müssten pauschal die 0,1 W/m²K angenommen werden?
2. Was kann ich mir als Laie unter der DIN 4108 Beiblatt 2 vorstellen?
3. Kann man abschätzen in wie weit sich Werte der Transmissionswärmeverluste negativ verändern werden wenn mit 0,1 bzw. 0,005 W/m²K gerechnet wird? Sind wir im Bereich von z. B. weniger als 1 % Unterschied, mehr als 1 % etc.?
Danke vorab und euch ein schönes Wochenende!