Hallo,
ich hoffe, dass die Frage hier richtig ist. Bei mir geht es um einen Schornstein, der sowohl für den Abzug der Ölheizung als auch Kamin genutzt wird. Der Kamin ist ausser Betrieb und daher soll dieser eine Abzug verschlossen werden. Dazu habe ich vor Monaten eine Firma beauftragt, die bisher aber keine Zeit dazu hatte.
Das Problem ist, dass der Bezirksschornsteinfeger eine Frist zur Reinigung bis Ende Juni gesetzt hat, unabhängig davon, dass der Kamin aufgrund der Feinstaubregelung gar nicht mehr genutzt werden darf. Auch wurde der Kamin in 2021 bereits von einem Schornsteinfeger gereinigt. Rein rechtlich darf der Kamin ja nicht genutzt werden und wurde nach Inkrafttreten auch gereinigt und ein Verschliessen des Abzugs beauftragt. Was macht man denn in dieser Situation? Die beauftragte Firma habe ich bereits 3 Mal angerufen und es wurde immer gesagt, dass man das noch hinbekommt.
Danke