Kaminabzug im Schornstein verschliessen

  • Hallo,

    ich hoffe, dass die Frage hier richtig ist. Bei mir geht es um einen Schornstein, der sowohl für den Abzug der Ölheizung als auch Kamin genutzt wird. Der Kamin ist ausser Betrieb und daher soll dieser eine Abzug verschlossen werden. Dazu habe ich vor Monaten eine Firma beauftragt, die bisher aber keine Zeit dazu hatte.

    Das Problem ist, dass der Bezirksschornsteinfeger eine Frist zur Reinigung bis Ende Juni gesetzt hat, unabhängig davon, dass der Kamin aufgrund der Feinstaubregelung gar nicht mehr genutzt werden darf. Auch wurde der Kamin in 2021 bereits von einem Schornsteinfeger gereinigt. Rein rechtlich darf der Kamin ja nicht genutzt werden und wurde nach Inkrafttreten auch gereinigt und ein Verschliessen des Abzugs beauftragt. Was macht man denn in dieser Situation? Die beauftragte Firma habe ich bereits 3 Mal angerufen und es wurde immer gesagt, dass man das noch hinbekommt.


    Danke

  • Bei mir geht es um einen Schornstein, der sowohl für den Abzug der Ölheizung als auch Kamin genutzt wird.

    Also ein "doppelzügiger" Schornstein?

    Der Kamin ist ausser Betrieb und daher soll dieser eine Abzug verschlossen werden.

    Wo verschlossen, auf dem Dach/abgedeckt?

    Das Problem ist, dass der Bezirksschornsteinfeger eine Frist zur Reinigung bis Ende Juni gesetzt hat, unabhängig davon, dass der Kamin aufgrund der Feinstaubregelung gar nicht mehr genutzt werden darf.

    Und mit welcher Begründung hat der Bezirksschornsteinfeger eine Frist zur Reinigung bis Ende Juni angeordnet?

    Auch wurde der Kamin in 2021 bereits von einem Schornsteinfeger gereinigt.

    Dann gibt es doch sicher einen Nachweis (Kehrbescheinigung oder wie auch immer das genannt wird) darüber?

  • Es geht nicht darum mit welcher Begründung der Bezirksschornsteinfeger etwas macht, er hat nunmal seine rechlichen Vorgaben, die in dem Feuerstättenbescheid referenziert werden. Dass er da völlig unberücksichtigt hat, dass bereits in 2021 gereinigt wurde liegt vermutlich daran, dass der Schornsteinfeger wohl eine Information an den Bezirksschornsteinfeger schicken muss, damit dieser diese Arbeit abhaken muss. Bis zum heutigen Tag ist das leider nicht passiert. Dieser Schornsteinfeger hat in 2020 übrigens kein einziges Mal den Schornstein/Kamin gereinigt und kam Anfang 2020 nur vorbei, der der Hausverwalter deswegen nachgehakt hat.


    Es sind mdst. zwei Abzüge im Schornstein, einer davon für den Kamin. Dieser Abzug soll verschlossen werden, was formell u. vom Ablauf her unprobematisch ist. Das Problem ist nur, dass das aus Zeitgründen der Dachdeckerfirma noch nicht passiert ist und ich damit gezwungen bin solange einen Schornsteinfeger den Kamin reinigen zu lassen, obwohl ich a) diesen nicht benutze und rechtlich auch nicht nutzen darf und b) ich kurzfristig einen neuen Schornsteinfeger suchen müsste der den ungenutzten Kamin reinigt.


    Rein vom Logischen sollte es ja eigentlich so sein, dass der Bezirksschornsteinfeger keine Reinigung eines Kamins verlangen kann, der aufgrund der Staubschutzverordnung gar nicht genutzt werden darf. Rechtlich kann so ein Feuerstättenbeschein gar nicht gültig sein, da mir damit ja per sé eine Straftat/Ordnungswidrigkeit unterstellt wird.

  • Dass er da völlig unberücksichtigt hat, dass bereits in 2021 gereinigt wurde liegt vermutlich daran, dass der Schornsteinfeger wohl eine Information an den Bezirksschornsteinfeger schicken muss, damit dieser diese Arbeit abhaken muss.

    Hast du solch eine Bescheinigung beim letzten Kehren bekommen? Wer hat die Rechnung des Schornsteinfegers bekommen und bezahlt? Da waere doch dein Nachweis....

    Dieser Schornsteinfeger hat in 2020 übrigens kein einziges Mal den Schornstein/Kamin gereinigt und kam Anfang 2020 nur vorbei, der der Hausverwalter deswegen nachgehakt hat.

    ??? Das ergibt keinen Sinn, ein Schornsteinfeger, der nichts macht aber doch irgendwas gemacht hat?

    Das Problem ist nur, dass das aus Zeitgründen der Dachdeckerfirma noch nicht passiert ist und ich damit gezwungen bin solange einen Schornsteinfeger den Kamin reinigen zu lassen, obwohl ich a) diesen nicht benutze und rechtlich auch nicht nutzen darf und b) ich kurzfristig einen neuen Schornsteinfeger suchen müsste der den ungenutzten Kamin reinigt.

    Ja. Aber das ist nun dein Problem, Schornstein schliessen, Feuerstaette ertuechtigen, Filter einbauen oder was auch immer...

    Rein vom Logischen sollte es ja eigentlich so sein, dass der Bezirksschornsteinfeger keine Reinigung eines Kamins verlangen kann, der aufgrund der Staubschutzverordnung gar nicht genutzt werden darf.

    Der Schornstein und auch der Kamin ist aber nunmal da. Und anscheinend auch "nutzungsfaehig". Ob die Nutzung erlaubt waere, ist ja eine andere Frage.


    Rechtlich kann so ein Feuerstättenbeschein gar nicht gültig sein, da mir damit ja per sé eine Straftat/Ordnungswidrigkeit unterstellt wird.

    Naja, ein Schornstein ist anscheinend im "nutzungsfaehigen" Zustand vorhanden. Eine Feuerstelle (Kamin) auch. Was soll der Bezirksschornsteinfeger denn dazu sagen? Vertrauen das er nicht benutzt wird ist gut. Kontrolle ist besser.

  • >> ??? Das ergibt keinen Sinn, ein Schornsteinfeger, der nichts macht aber doch irgendwas gemacht hat?

    das war ein Typo, ich meinte natürlich bei der ersten Aussage 2020, danach 2021, da wie ich bereits in der Fragestellung schrieb 2021 ja gereinigt wurde.


    >> Ja. Aber das ist nun dein Problem, Schornstein schliessen, Feuerstaette ertuechtigen, Filter einbauen oder was auch immer...

    Nur geht es in dieser Frage nunmal genau darum. Es ist eine Firma beauftragt, die fachmännisch den Abzug schliesst und dem Bezirksschornsteinfeger den gewünschten Nachweis erbringt. Da kann nicht einfach ich den Schornstein auf Gutdünken schliessen.


    >> Was soll der Bezirksschornsteinfeger denn dazu sagen? Vertrauen das er nicht benutzt wird ist gut. Kontrolle ist besser.

    Mal ehrlich, sofern es rechtlich nicht erlaubt ist einen Kamin zu nutzen würde man mit solch einem Bescheid quasi Rechtsbruch unterstellen. Das hat nichts mit Kontrolle zu tun. Vielen Dank für deine vielen Nachfragen aber helfen tut mir das nicht wirklich.

  • Mal ehrlich, sofern es rechtlich nicht erlaubt ist einen Kamin zu nutzen würde man mit solch einem Bescheid quasi Rechtsbruch unterstellen. Das hat nichts mit Kontrolle zu tun.

    Nein. Es ist gelebtes Leben. Kamin vrhanden = Nutzung möglich.

    Anzunehmen das er, nur weil es verboten ist, nicht genutzt wird ist naja....

    Dann gäbe es weder Ordnungswidrigkeiten noch Straftaten ;)


    Sofern Du einen "freien" Schornsteinfeger mit der Reinigung beauftragt hast, kannst du dem "zuständigen" Bezirksschornsteinfegermeister die Bescheinigung ja übermittelt. = Alles geklärt.


    Wenn der von Dir zur Schlie0ßung beauftragte Unternehmer noch nichts gemacht hat, ist das DEIN Problem. Entweder Unternehmer unter Druck setzen oder wechseln.



    P.S.: Das Thema WEG habe ich hier bewusst "vernachlässigt". Es würde das Thema hinsichtlich Zuständigkeit nur verklompizieren, inhaltlich aber nichts ändern.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Anzunehmen das er, nur weil es verboten ist, nicht genutzt wird ist naja....

    Dann gäbe es weder Ordnungswidrigkeiten noch Straftaten ;)

    Ob es Straftaten gibt hängt nicht von der Art des Rechtssystems ab, was in D erstmal davon ausgeht, dass sich Menschen an geltendes Recht halten und sie nicht per sé vorverurteilen. Aber ob der Schriebs nun rechtens war oder nichts ändert auch nichts, momentan.


    >> Sofern Du einen "freien" Schornsteinfeger mit der Reinigung beauftragt hast, kannst du dem "zuständigen" Bezirksschornsteinfegermeister die Bescheinigung ja übermittelt. = Alles geklärt.


    Stimmt, leider ist die Sache nicht so einfach, da die Beauftragung seit vielen Jahren über die Verwaltung geht und dort i.d.R. Ende des Jahres eine Gesamtrechnung eingeht, bei mir selbst gar nichts. Aber ich habe mit dem Bezirksschornsteinfeger geredet, er meint, dass er vom Schornsteinfeger direkt eine "Meldung" über eine Reinigung erhält. Vielleicht ist das mit der Bescheinigung gemeint und passiert noch bis Ende Juni.


    >> Wenn der von Dir zur Schlie0ßung beauftragte Unternehmer noch nichts gemacht hat, ist das DEIN Problem. Entweder Unternehmer unter Druck setzen oder wechseln.


    Genau deshalb habe ich Anfang des Jahres umgehend die Firma beauftragt und mehrmals nachgehakt, auch viele andere Unternehmen telefonisch angefragt. Es ist nichts machbar, alle ausgebucht oder nicht erreichbar. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich nur hoffen kann, dass die Firma bald Zeit hat oder diese "Bescheinigung" irgendwann beim Bezirksschornsteinfeger noch eingeht und ich andernfalls nachhake, wieso der Kamin gereinigt wurde ohne diese "Bescheinigung".

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist der Kamin mit dem Schornstein verbunden?

    Da kann nicht einfach ich den Schornstein auf Gutdünken schliessen.

    Lassen wir das drumherum mal beiseite, dann geht es doch "nur" darum, dass der Kamin an diesem Schornsteinzug nicht mehr betrieben werden darf. Dafür genügt es, wenn Kamin und Schornstein dauerhaft getrennt sind, also eine Verbindung nicht mehr einfach herstellbar ist.

    Bei einem Kaminofen würde man das Rauchgasrohr entfernen und die Öffnung im Schornstein verschließen. Vielleicht lässt sich etwas ähnliches auch hier einfach umsetzen. Das kannst Du evtl. auch selbst machen, zumindest temporär, bis die Firma kommt. Dann dem BSFM mitteilen und ihm anbieten, dass er sich das auch vor Ort anschauen kann.


    Ob dann eine Abdeckung auf den Schornsteinzug kommt, etwas früher oder später, das ist dann nebensächlich.


    Da wäre eine schnelle Lösung mit der vielleicht alle Parteien leben können. Viele "Probleme" lassen ich auch durch Kommunikation entschärfen und man findet einen Kompromiss.


    Ansonsten bleibt halt


    Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich nur hoffen kann, dass die Firma bald Zeit hat oder diese "Bescheinigung" irgendwann beim Bezirksschornsteinfeger noch eingeht und ich andernfalls nachhake, wieso der Kamin gereinigt wurde ohne diese "Bescheinigung".

  • Bei einem Kaminofen würde man das Rauchgasrohr entfernen und die Öffnung im Schornstein verschließen. Vielleicht lässt sich etwas ähnliches auch hier einfach umsetzen. Das kannst Du evtl. auch selbst machen, zumindest temporär, bis die Firma kommt. Dann dem BSFM mitteilen und ihm anbieten, dass er sich das auch vor Ort anschauen kann.


    ...


    Da wäre eine schnelle Lösung mit der vielleicht alle Parteien leben können. Viele "Probleme" lassen ich auch durch Kommunikation entschärfen und man findet einen Kompromiss.

    Danke. Die Kommunikation und ein möglicher Kompromiss nach einigen Telefongesprächen mit dem Bezirksschornsteinfeger sehen halt so aus, dass er erwartet, dass der Abzug fachgerecht durch eine Firma geschlossen wird, samt Belege, wie es durchgeführt wurde. Rauchgasrohr entfernen geht in diesem Fall nicht, da es solch ein Kassettenkamin ist und dieses Rohr hinter einer Mauerung.

    • Offizieller Beitrag

    nach einigen Telefongesprächen mit dem Bezirksschornsteinfeger sehen halt so aus, dass er erwartet,

    Schade, da wurde wohl schon einiges an Porzellan zerdeppert. Grundsätzlich hätte er die Möglichkeit das einfach zu begutachten um es abzusegnen. Das ist jetzt keine Arbeit für die man hochkomplexe Berechnungen oder Messungen bräuchte.

    Wenn es halt keine einfache Möglichkeit gibt den Kamin stillzulegen, dann musst Du abwarten. Das ist jetzt nichts was zig Tage in Anspruch nehmen würde, keine Ahnung warum keine Firma sich darauf einlässt. Vermutlich ist der Auftrag nicht lukrativ, dann werden gerne mal andere Projekte vorgezogen an denen man mehr Geld verdienen kann.

  • Schade, da wurde wohl schon einiges an Porzellan zerdeppert. Grundsätzlich hätte er die Möglichkeit das einfach zu begutachten um es abzusegnen. Das ist jetzt keine Arbeit für die man hochkomplexe Berechnungen oder Messungen bräuchte.

    Die nicht gewünschte Weiternutzung vom Kamin wurde vor Ort geschildert und er hat erklärt wie das gehandhabt werden sollte. Wie ich oben schon schrieb erwartet er (nachvollziehbar), dass es am Schornstein fachmännisch verschlossen wird. Daraufhin habe ich umgehend eine Firma beauftragt, die nunmal zur langen Winterzeit solche Arbeiten nicht durchführt und jetzt eben ausgebucht ist. Ich hätte nicht viel anderes machen können.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe da kein Problem oder Versäumnisse. Ich habe auch noch nie erlebt, dass ein BSFM mit der Pistole vor der Tür stand weil irgendeine Frist nicht eingehalten wurde. Worst case kostet das ein paar Euro weil ein ungenutzer Schornsteinzug noch einmal gereinigt wird.


    Dachdecker haben jetzt bei dem schönen Wetter alle Hände voll zu tun, da einen kurzfristigen Termin zu kriegen ist so gut wie unmöglich.

  • keine Ahnung warum keine Firma sich darauf einlässt.

    Naja, da kommen locker 200,- € raus.

    Der Gewinnanteil ist dabei gering. Der mögliche Imageverlust (der will ja nur Geld schneiden) aber sehr hoch.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde dem bBSFM Kopien der Kommunikation mit dem DD zukommen lassen. Dann sieht er ja, dass Du dran bist. Aber bei denen gibt’s auch verschiedene ( ich arbeite für einen, bin aber selbst keiner) Manche sind super genau, andere sind entspannter.


    Mal eine Frage: Wieso macht das ein anderer Kaminkehrer und nicht der bBSFM?