Click-Designbelag: Sichtbare Unterschiede durch verschiedene Chargen zu akzeptieren?

  • Hallo liebes EFB,


    ich bin neu hier und habe die Suchfunktion schon bemüht, ich bin jedoch leider nicht fündig geworden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir mit eurer Meinung helfen würdet.


    Bei uns wurde durch Fachhandwerker ein Designboden (Vinyl) mit Clickverfahren verlegt. Der Belag war recht teuer und weist auch eine große Belastbarkeit auf. Leider ist uns jetzt aufgefallen, dass bestimmte Planken im Zimmer deutlich stärker glänzen als andere. Ein Bild findet ihr anbei.


    Vermutlich stammen entweder die Pakete aus verschiedenen Chargen oder auch innerhalb einer Charge variiert der Auftrag der letzten Nutzschicht. Da ich die Verpackungen nicht habe und auch nicht gesehen habe, kann ich keine Chargennummern überprüfen.


    Man muss dazu sagen, dass dieser Unterschied im Glanz nur bei der Betrachtung von der Seite auffällt, farblich passen alle Planken sehr gut zusammen (von oben betrachtet kein Unterschied erkennbar).


    Wir hatten neulich Besuch, der meinte, wir sollten abklären, ob diese Unterschiede im zu akzeptierenden Rahmen liegen oder ob ein Mangel seitens Hersteller / Handwerker vorliegt. Die Unterschiede sind wie beschrieben nicht gravierend, aber bei dem hohen Preis sollte so eine Abweichung natürlich nur dann akzeptiert werden, wenn sie aus fachlicher Sicht "im Rahmen" liegt.


    Es wäre Klasse, wenn ihr mir eure Meinung zu dem Thema sagen könntet.


    Viele Grüße

  • Streiflicht - und das scheint auf dem Foto vorzuliegen - ist keine Beurteilungsgrundlage.

    Vielen Dank für deine/Ihre Meinung zu dem Thema. Es ist das Licht, das den ganzen Tag durch das Terrassenfenster in den Raum scheint, also vermutlich kein ganz klassisches Streiflicht. Man sieht die Unterschiede im Glanz, wenn man einen Betrachtungswinkel von unter 45° einnimmt, also schon etwas von der Seite blickend (stehend) aber eben nicht auf dem Fußboden knieend o.ä.


    Viele Grüße

  • Ich persönlich aus der fachlichen Sicht kann deine Unsicherheit nachvollziehen.

    Aus meiner Erfahrung von mehreren hundert Quadratmetern verlegten Parkett-, Dielen-und Laminatböden als Handwerker würde ich sagen, der Unterschied wäre zu tolerieren. Alleine ein möglicher Umstand, dass beim Verlegen selbst evtl. nur oder vorwiegend Kunstlicht verfügbar war, und ich nicht davon ausgehe, dass deine Handwerker hier mutwillig irgendwelche Altbestände mit Neulieferung gemischt haben, zeigt mir, dass man als Handwerker nicht alles mit Kundenauge sehen kann.


    Allerdings auch klar formuliert: ich habe keine Kenntnisse in Sachen Normenauslegung/Toleranzen bei Streiflicht o.ä.....

  • Optische Eindrücke sind immer subjektiv, Von daher gibt es da kein klares Soll.


    Beauftragt man einen Sachverständigen mit der Beurteilung, so wird dieser, wenn er objektiv und unabhängig ist, eine Abweichung unter dem Einfluss von Streiflicht (das bautechnisch relevante Streiflicht) nicht als Mangel bewerten. Einfach weil dies keine zulässige Beurteilungsgrundlage ist.


    Wenn diese Auffälligkeit nur Streiflicht sichtbar wird, wie soll der Handwerker dies dann bei der Verlegung erkennen? Und wie reklamiert er es beim Hersteller?


    IMHO: Kein Mangel, der reklamiert werden sollte. Wenn überhaupt, dann beim Hersteller versuchen.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Vielen Dank für eure Meinungen!


    Ich favorisiere auch nicht, gegen den Handwerker vorzugehen. Ich habe das Thema nicht mal angesprochen, da ich mir unsicher bezüglich der Mangelhaftigkeit war. Ihm ist da nichts zu unterstellen, es sei denn, er hat nicht kontrolliert, ob die Ware aus einer Charge kam. Der Bodenbelag wurde extra für uns beim Großhändler bestellt und angeliefert. Allerdings stellt sich mir auch die Frage, wie man die Einheitlichkeit der Charge sicherstellen kann. Irgendwann ist halt eine Palette alle und man muss eine neue öffnen. Sonst wären ja irgendwann nur noch angefangene Chargen im Lager...

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings stellt sich mir auch die Frage, wie man die Einheitlichkeit der Charge sicherstellen kann. Irgendwann ist halt eine Palette alle und man muss eine neue öffnen. Sonst wären ja irgendwann nur noch angefangene Chargen im Lager...

    So ist es. Deshalb sind laut fast jeder Verarbeitungsanleitungen Materialien unterschiedlicher Chargen immer für die Verlegung in der Fläche zu mischen.

  • Das Tageslicht ist aber mit "Beleuchtungsart" nicht gemeint. Da geht es um Streiflichtbeleuchtung die z.B. in einer Produktion oder Qualitätskontrolle gebrauchsüblich ist.

    War denn das Tageslicht am Einbautag überhaupt so vorhanden, wie es jetzt der Fall ist? Bei bedeckten Himmel wird es vermutlich kaum zu erkennen sein.

    Ob ein Mensch klug ist, erkennt man viel besser an seinen Fragen als an seinen Antworten. 8o

  • Das Tageslicht ist aber mit "Beleuchtungsart" nicht gemeint. Da geht es um Streiflichtbeleuchtung die z.B. in einer Produktion oder Qualitätskontrolle gebrauchsüblich ist.

    War denn das Tageslicht am Einbautag überhaupt so vorhanden, wie es jetzt der Fall ist? Bei bedeckten Himmel wird es vermutlich kaum zu erkennen sein.

    Das lässt sich leider nicht genau rekonstruieren. Der Unterschied ist aber auch bei bedecktem Himmel zu sehen. Aber vermutlich ist das Ganze dann einfach im Rahmen der Toleranz...

  • Hallo liebes Forum,


    ich wollte nochmal ein Update zum Thema geben. Ich habe beim Hersteller angefragt, wie es zu solchen Oberflächenunterschieden im Belag kommen kann. Das Material selbst war sehr teuer und sollte damit qualitätsmäßig im hohen Bereich liegen.


    Der Hersteller hat schriftlich versichert, dass innerhalb einer Charge keine solchen Unterschiede in der Oberfläche vorliegen können. Es wurden laut Hersteller verschiedene Chargen vom Meisterbetrieb verwendet. Die Kontrolle der Chargengleichheit obliegt laut Hersteller dem ausführenden Handwerker und es dürfen laut Verlegeanweisung auch keine Chargen innerhalb eines Raumes gemischt werden.


    Daher habe ich noch eine ziemliche Ungewissheit, wie ich jetzt mit diesem Mangel umgehe. Sollte ich den Handwerker auf den Umstand hinweisen und um Nachbesserung bitten (dann müsste vermutlich der gesamte Boden inkl. Sockelleisten entfernt und neu verlegt werden, da es die Chargen ja nicht mehr gibt) oder eine Preisminderung einfordern? Oder ist der Mangel unerheblich und ich sollte die Sache auf sich beruhen lassen?


    Ich will wie gesagt keinen "in die Pfanne hauen", aber ich beauftrage ja einen Profi, damit er es eben besser macht als ich es könnte. Ich habe selbst schon öfter Laminat verlegt und habe immer auf die Chargen geachtet. Jetzt stellt sich die Frage, welcher Reaktion meinerseits als angemessen erscheint.


    Über eure abschließende Meinung zu dem Thema wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst ja den Mangel beim Handwerker anzeigen, mit Verweis auf die Verlegeanleitung und die Aussage des Herstellers.

    Die Einhaltung der Verlegeanleitung des Herstellers ist aus meiner Sicht auch ohne explizite Vereinbarung geschuldet (mittlere Art und Güte).

    Legitim wäre eine solche Mangelanzeige aus meiner Sicht.

    Dann siehst du schon was passiert.

    Wenn der Handwerker nicht will, naja, dann kannst du es immer noch sein lassen - oder zum Anwalt gehen.

    Der kann erstmal einen Brief schreiben, und wenn er dann immer noch nicht will, klagen.

    Aber du kannst ja jederzeit aufhören und musst nicht eskalieren.


    Die Preisminderungskarte würde ich nicht spielen. Wenn sie der Handwerker von sich aus in Spiel bringt, ok, aber damit schwächst du deine Position ungemein!

    Bestehe auf eine Beseitigung.

  • Vielen Dank für deine Meinung und Rückmeldung! Wenn noch jemand Gedanken dazu hat, würde ich mich über eure Rückmeldung freuen.