Wir haben ein Haus bauen lassen. Der Bauträger hat die Genehmigung für das Haus mit dem Standartgrundriss eingereicht. Nach Übergabe des Hauses an uns ist aufgefallen, dass durch ein Versetzen der Wand im Kinderzimmer das Fenster zu klein für den Raum als Wohnfläche ist. Nachdem wir diesen Fehler mitgeteilt haben, wurde erst auf Zeit gespielt, weil man hinter unserem Rücken sich für das Fenster eine Genehmigung erschleichen wollte. Dabei war das Haus an uns Übergeben und wir waren auch schon im Grundbuch eingetragen. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben, weil wir dem Bauamt mitgeteilt haben, dass wir damit nicht einverstanden sind. Wir haben zwar die Zusage vom Bauträger, dass wir einen Betrag von 2500 Euro bekommen können für den Einbau des bodentiefen Fensters, aber darin sind die Fassadenarbeiten nicht berücksichtigt. Wir wollen, dass der Bauträger das Fenster einbauen lässt und damit auch die Gewährleistung übernimmt. Das Problem ist, wenn wir das Haus wieder verkaufen möchten, dann müssen wir angeben, dass das Zimmer als Nutzfläche gilt, was den Preis drückt. Unser Anwalt aber sagt, dass wir kein Recht haben, dass die es nachrüsten, weil im Kaufvertrag nur eine pauschale Wohn- und Nutzfläche angegeben ist. Wir fühlen uns betrogen weil man es bei zwei anderen Häusern, die auch die Wand gleich versetzt haben, korrigiert hat für einen Anteil von 1000 Euro und auch nach Fertigstellung, da dieser Fehler eine Wertminderung des Hauses bedeutet.
Hat vielleicht jemand einen Rat für uns?