Hi,
ein guter Freund von mir beabsichtigt derzeit ein geerbtes (voll erschlossenes) [definition=52,1]Grundstück[/definition] zu bebauen und hat sich diesbezüglich an ein Architekturbüro gewandt. Dieses bieten ihm nun einen Architektenvertrag über die LP 1-9 an, der lt. Passus dann nichtig wird, wenn er das Bauvorhaben mit einem bestimmten, im Vertrag namentlich genannten [definition=32,0]GU[/definition] realisieren lässt. Es wird also in diesem Fall kein Honorar für den Architekten fällig. Er findet die Lösung grundsätzlich recht reizvoll, da er davon ausgeht einerseits die Freiheit der Planung mit einem Architekten auf der anderen Seite mit dem Festpreis eines GUs kombinieren zu können. Budget: ~250.000
Ich persönlich bin weder vom Fach, noch habe ich diesbezüglich Erfahrungen vorzuweisen, habe aber derzeit folgende Bedenken/Fragen:
1) Sollte der Vertrag durch meinen Freund aus nicht zwingenden Gründen ("Chemie") gekündigt werden, könnte der Architekt auch die bisher nicht erbrachten LP abrechnen (vermindert um seine nicht entstandenen Aufwendungen). Korrekt?
2) Bei fixiertem Budget und Festpreis durch den [definition=32,0]GU[/definition], spielt die Planung durch den Architekten doch im Grunde kaum noch eine Rolle, da er im Prinzip jeden Wunsch des Bauherrens vorab mit dem [definition=32,0]GU[/definition] abklären müsste. Oder wie würdet ihr den Spielraum/Nutzen des Architekten in diesem Fall einschätzen?
3) Ausgehend von der Annahme, dass der Architekt von Beginn an auf die nötige "Passform" für die Umsetzung durch einen bestimmten [definition=32,0]GU[/definition] hinarbeitet: Welchen "Wert" haben die Pläne dieses Architekten dann noch im Rahmen einer weiteren Verwendung, sollte sich der Bauherr entschließen die Zusammenarbeit zu beenden?
4) Ist das ein "übliches" Konstrukt? Welche Vor-/Nachteile sehr ihr dabei?
...und weil ich deswegen nicht extra ein neues Thema aufmachen möchte: Welche Haftpflichtversicherungssumme (des Architekten) haltet ihr für ein solches Projekt für erforderlich? Im Vertrag wird lediglich auf den Mindessatz von 250.000 für Sachschäden Bezug genommen.
Besten Dank im Voraus!