Schaden im Bad/ Fließen verfärben sich

  • Hallo zusammen,

    falls ich in falschen Forum bin, bitte teilen Sie mir mit. Ich bin hier, da wir folgendes Problem haben:eek:

    Wir haben im Jahr 2014 ein Haus neu gebaut. Also genau jetzt wohnen wir 7 Jahre, also die Garantie auf Fenster/ Fußboden ist schon nicht mehr gültig, so zu sagen. Wir haben mit Architekten gebaut, also alles ging sehr gut, wir haben alle Arbeiten gesehen etc.

    Nach 7 Jahren habe ich im Bad unter der Dusche gemerkt, dass die helle Fließen verdunkeln (dort wo mehr Wasser kommt). Ich habe zuerst recherchiert und auf so was gestoßen: Kleine Mängel mit Folgen Wasseraufnahme von Natur­werk­­steinfliesen - Deutsche BauZeitschrift

    Der Bekannte ist Fliesenleger und stellte fest, dass leider Fließen falsch verlegt wurden, hinter kommt Wasser und deswegen die Fließen verfärben sich. Es soll in nächsten halben Jahr die Dusche neu gemacht werden. Ich bin natürlich in Panik geraten: nach 7 Jahren ... und nicht 17. Hinter der Fließen ist auch Innenwand, und keine Leitung.


    Wir haben uns an Versicherung gewandt und warten wir auf Antwort.


    Meine Frage in die Runde, hatte jemand von euch so was gehabt? Kann ich mich an den Fliesenleger von damals wenden, oder da 5 Jahre um sind, bringt es nicht?


    Über Eure Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen,

    Martha

  • 1. Die Dinger heissen FLIESEN, die fließen ja nicht (im Gegensatz zu Wasser)

    2. Zeig lieber mal ein Bild (mit maßstanbgebenden Elementen) statt irgenwelcher links

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Das Bild sieht mehr nach keramischen, glasierten Fliesen aus, oben steht aber ein link wg. Natursteinfliesen. Was stimmt denn nun?

    Gibt es unter den Fliesen (aus was auch immer) eine Abdichtungsebene


    Auf dem Bild unten sieht man eine helle Fuge (Silikon?), darüber unter den Wandfliesen scheinbar ein verfärbte (offene) Fuge. Fugmasse abgerissen?

    Meine Beiträge sind Meinungsäusserungen

  • Wenn die Abdichtung im Duschbereich dilletantisch ausgeführt wurde, sind unter Umständen Mangelansprüche gegen den Fliesenleger und/oder Architekten möglich.


    Beim Fliesenleger müsste man dem nachweisen, dass er den Mangel kannte und verschwiegen hat oder sich bewusst unwissend hielt (Organisationsverschulden).

    Beim Architekten ist es grundlegend genauso. Nur wenn der auch mit LPh 9 beauftragt wurde wird es da einfacher, weil dann seine Gewährleistungsfrist (sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder eine Teilabnahme durchgeführt wurde) noch nicht abgelaufen ist.

    Die Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung dürfte aber insgesamt eher gering sein. Mir wären da meine Nerven zu schade.


    Da sowieso eine neue Dusche vorgesehen ist, besser alles zurück auf Anfang und ordentlich gemacht.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Anbei welche Versicherung habt ihr euch gewandt? (nicht den Namen der Gesellschaft, die Art der Versicherung meine ich!)

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Hallo, Gewährleistungsfrist ist nur 5 Jahre und der ist abgelaufen.

    Was kann der Architekt dafür? Arbeit sieht gut aus, was dahinten steckt, weiß nur der Mitarbeiter/Bauarbeiter/Fliesenleger. Wir waren mit Architekt und der Projektleiter sehr zufrieden, Termine wurden angehalten, wir haben uns 2 mal in der Woche auf der Baustelle getroffen um alles zu sehen, bzw wir waren täglich. Aber wir konnten nicht auf die Hände von Handwerker schauen, da wir uns nicht auskennen. Mir würde auch Nerven, wenn mir jemand bei der Arbeit zuguckt.


    Neue Dusche war nicht jetzt vorgesehen, normalerweise vielleicht in 10 Jahren, wenn man neue Geschmack bekommt. Aber jetzt müssen wir machen, wurde uns gesagt.

  • Was kann der Architekt dafür?

    Naja, der wird unter anderem dafür bezahlt, dem Handwerker tatsächlich ständig auf die Finger zu schauen und nicht, um dem Bauherren den Bauch zu pinseln.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Das Bild sieht mehr nach keramischen, glasierten Fliesen aus, oben steht aber ein link wg. Natursteinfliesen. Was stimmt denn nun?

    Gibt es unter den Fliesen (aus was auch immer) eine Abdichtungsebene


    Auf dem Bild unten sieht man eine helle Fuge (Silikon?), darüber unter den Wandfliesen scheinbar ein verfärbte (offene) Fuge. Fugmasse abgerissen?

    Auf dem Bild sieht man Fliessen die verdunkeln sich, es gibt keine offene Fugenmasse!

    • Offizieller Beitrag

    Ja bei HUK kann man alles versichern und unter anderen Haushaltsversicherung!

    Meinst Du eine "Hausratsversicherung", wirklich eine "Haushaltsversicherung" oder etwas anderes?

  • Naja, der wird unter anderem dafür bezahlt, dem Handwerker tatsächlich ständig auf die Finger zu schauen und nicht, um dem Bauherren den Bauch zu pinseln.

    Ja, aber er kann nicht ganzen Tag stehen und schauen, wie der Handwerker arbeitet. Architekten haben mehreren Baustellen, so weit ich weiß, genauso wie wir haben mehreren Aufgaben in der Arbeit.

    Tatsächlich, als Fußboden Fliessen verlegt waren, war ich an dem Tag mit der Projektleiter da und haben wir gesehen, wie die Person arbeitet. Die andere Fließen wurden verlegt. Im Bericht kann der Fliesenleger schreiben was er möchte, niemand wird schauen hinter der Fließen wie er verklebt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, der wird unter anderem dafür bezahlt, dem Handwerker tatsächlich ständig auf die Finger zu schauen und nicht, um dem Bauherren den Bauch zu pinseln.

    ersteres nein, zweiteres schon. Er soll nicht ständig daneben stehen, sondern alle wesentlichen Arbeiten überwachen. Dabei ist ausdrücklich keine ständige Kontrolle aller Arbeiten gefordert, sondern nur eine angemessene vor allem der potentiell schadensträchtigen Arbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Hausratversicherung war gemaint

    Die wird ganz gewiss nicht leisten, da es sich bei Fliesen nicht um Hausrat handelt.

  • Hausratversicherung ist mit Gebäudeversicherung bei HUK verbunden. Man informiert und bekommt man Auskunft weiter. also es ist an richtige Versicherung vermittelt worden.

    • Offizieller Beitrag

    Hausratversicherung ist mit Gebäudeversicherung bei HUK verbunden.

    Also wollt ihr die Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Von bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser sehe ich hier aber nichts, auch keinen Elementar- oder Feuerschaden.


    Der Kollege steht da maximal anteilig neben dem Fliesenleger in der Haftung. Mir ist allerdings noch nicht so ganz klar, was im Detail die Ursache der Verfärbungen ist und ob es sich dabei um eine natürliche Eigenschaft des Steins handelt (wenn es denn einer ist) und dieser damit möglicherweise an sich ungeeignet wäre oder um einen Verarbeitungsfehler.

    mit Gruß aus Berlin, der Skeptiker


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  • Also ein Fliesenleger war bei uns und hat die Feuchtigkeit gemessen und auch an die Fliessen geklopft und sagte, dass hinten wurde zu wenig, nicht gründlich verklebt, oder wie auch immer das heisst. Hinter der Fließen ist einfach feucht.


    Oben habe ich einen Link geschickt, wo auch so was passierte, anscheint die Fugen sind nicht richtig dicht. Wie gesagt, persönlich war ich bei jede Abnahme, aber was dahinten steckt, weiß keine. Das ist wie beim Putzen: sauber ist, aber wie hat das derjenige gemacht: alles mit eine Lappe durch dem Haus oder für jede Tätigkeit wurde neue Lappen genommen, weiß keiner.

  • Mir ist allerdings noch nicht so ganz, was im Detail die Ursache der Verfärbungen ist.

    Rein vom Bild wäre meine erste Vermutung Feuchtigkeit die die glasierte Steingutfliese von hinten (bzw. von unten aufsteigend) durchfeuchtet.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

  • Ist es eine? Die Frage ist ja (leider) unbeantwortet

    Die wird auch unbeantwortet bleiben müssen. Für die Antwort müsste man wissen, dass es da zwischen Naturwerkstein, Steingut, Steinzeug, Feinsteinzeug zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Wenn die/der TS nicht gerade in die Rechnung schaut und es dort rausliest, wird er/sie die Frage wohl nicht beantworten können.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18