Hallo zusammen,
ich wohne in Berlin Friedrichshain in einem 2012 ausgebautem Dachgeschoss. Leider verfügt die Wohnung nicht über einen Balkon oder ähnlichem, daher habe ich den Wunsch auf dem Flachdach über der Wohnung eine Dachterrasse/Dachgarten zu errichten.
Das Gebäude steht allerdings unter Denkmalsschutz, warum ich gerne hier im Forum versuchen wollte zu eruieren, ob ein solcher Aufbau überhaupt eine Change hat genehmigt zu werden.
Kann mir jemand dazu etwas sagen bzw. welche Faktoren spielen bei der Entscheidung über eine Genehmigung in einem solchen Fall eine Rolle?