Mir geht es um unbebaute Grundstücke im Außenbereich (Bayern).
Grünland, Brachland, Ödland, Wald, Ackerland.... etc pp.
1) Frage:
Die Bezeichnungen oben - auf welcher Rechtsgrundlage sind diese festgelegt?
Flächennutzungsplan? Per Definition? Oder geht es um die tatsächliche Nutzung?
Was darf ich da, oder was darf ich nicht? Gebäude wohl eher nicht, wenn keine Landwirtschaftliche oder Gartenbauliche Privileg. vorliegt.
Aber was ist mit gärtnerischer Gestaltung? Ist da alles erlaubt? Obstbäume oder sonstige Gehölze ? Schwarzdorn-Brombeer-Dickicht?
Teich anlegen?
Hochbeete ?
Terrassierung? Mit Stützmauern?
Gewächshaus (wohl eher nicht)?