Einhausung von Gaszähler und Druckregler zulässig?

  • Kurze Frage zum Gasanschluss: Ist es zulässig, den Gaszähler (und den Druckregler) zur Schalldämmung einzuhausen?

    Unser HLS-Planer hat den Hausanschluss in einem Kellerbereich angeordnet, der akustisch nicht vom Wohnbereich (EG) abgeschlossen ist (keine Tür). Gaszähler machen immer etwas Geräusch, daher die Frage, ob es zulässig ist, die Anschlussinstallation in einen kleinen Trockenbau zu verbannen. Leider sind die TRGI nicht öffentlich ...

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens dürfen entlang Leitungsnalgen für brennbare / explosive Gase keine undurchlüfteteten Hohlräume bestehen. Also:

    • entweder keine Hohlräume um die Anlage (bei Zähler unmöglich)
    • oder gute natürliche Durchlüftung (und damit auch akustische Offenheit)
    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Einhausung, der Zähler bleibt ja weiterhin zugänglich. Ich würde vorher nachschauen, ob es die Forderung nach einer Durchlüftung noch gibt (vermutlich ja, da bin ich jetzt nicht auf dem aktuellen Stand).

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die aktuelle TRGI auch nicht.

    Ist nicht mehr mein Tätigkeitsbereich.

    Aber ich würde nie auf die Idee kommen, dass die Pflicht zur Durchlüftung von Hohlräumen um gasführende Geräte und Leitungen entfallen sein könnte.

    Hat sich an der Brennbarkeit und Explosivität von Erdgas irgendwas geändert?


    PS: Sorry Ralf, hatte, ohne es zu merken in Deinen Beitrag reingeschrieben. Habe versucht, wieder rückgängig zu machen.

  • JA das geht, sollte aber zwei Öffnungen haben (querschnitt muss ich nachlesen) um keine Gasansammlung zu fördern.

    Außerdem muss dabei beachtet werden das die Umhausung so gebaut wird das man JEDERZEIT schnell und ohne Werkzeug an alle Bauteile ran kann. Ergo, so ein kleines Türchen mit 20x20 cm ist nicht.

    Wenn dahinter des Gashauptabsperrhahn ist, muss dieser klar gekennzeichnet sein. (Gelb und mit Sichtbarer Aufschrift.)


    Aber wenn das Ding in einem Wohnbereich reinkommt, frag ich mal wieder nach der PLANUNG. die total aus dem ruder läuft.

    Ich müsste nachlesen ob der Hausanschluss generell überhaupt im Wohnbereich sein darf.

    Wir haben Chaos und Bürokratie, Made in made in Germany, Propaganda und Poesie, Made in Germany

    Wir können am Glücksrad die Geschichte drehen, auf Stelzen über Leichen gehen, Bis zum Mittelmeer mit Feuer spucken, die Eins am Schießstand und Autoscooter...Made in Germany

    • Offizieller Beitrag

    Ich müsste nachlesen ob der Hausanschluss generell überhaupt im Wohnbereich sein darf.

    Er darf. Du meinst vielleicht eher Aufenthaltsräume, aber das darf er natürlich auch.

    ... frag ich mal wieder nach der PLANUNG. die total aus dem ruder läuft.

    Wieso läuft Planung für ein EFH aus dem Ruder wenn ein Gaszähler innerhalb von Wohnräumen hängt? In B war das das bis in die 1970er Jahre Standard.

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich an der Brennbarkeit und Explosivität von Erdgas irgendwas geändert?

    Sicherlich nicht, aber wer weiß schon, was in der langen Zeit in den "Normen" geändert wurde. Vielleicht hat man auch "nur" aus 5cm² dann 50cm² gemacht oder was weiß ich. Deswegen, einfach nachschauen.



    PS: Sorry Ralf, hatte, ohne es zu merken in Deinen Beitrag reingeschrieben. Habe versucht, wieder rückgängig zu machen.

    Kein Problem, die Welt dreht sich noch. ;)

  • Danke für die Beiträge. Es ist nicht nur das klack-klack des Gaszählers, das stören würde. Auch optisch passt der Zähler da nicht wirklich hin, selbst mit einer hübschen Kiste drumherum. Der Wasserzähler soll da auch noch hin .... Aber die Planung ist ja noch nicht abgeschlossen.

  • Wieso läuft Planung für ein EFH aus dem Ruder wenn ein Gaszähler innerhalb von Wohnräumen hängt? In B war das das bis in die 1970er Jahre Standard.

    Weil


    nicht nur das klack-klack des Gaszählers, das stören würde. Auch optisch passt der Zähler da nicht wirklich hin, selbst mit einer hübschen Kiste drumherum. Der Wasserzähler soll da auch noch hin

    ....

    Das dann noch sehr viel gegensätzliches läuft.

    INteressiert das die HLS-Planungsbüros nicht, in welche Räume da die Technik eingeplant wird?

    Können die nicht lesen? Geschweige den Tellerrand noch nie gesehen oder darüber hinausgeschaut?

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  • Sicherlich nicht, aber wer weiß schon, was in der langen Zeit in den "Normen" geändert wurde. Vielleicht hat man auch "nur" aus 5cm² dann 50cm² gemacht oder was weiß ich. Deswegen, einfach nachschauen.

    Neben den Normen koennte auch ein Blick in die (M)LAR dienlich sein...wenn die Verbindungstreppe (?) Keller/WE als notwendige Treppe gem. BauO gelten sollte.