Hallo zusammen,
Wir haben Mitte 2020 einen Werkvertrag mit einem GU zur Errichtung eines EFH geschlossenen. In dem Vertrag war ein Standardzahlungsplan angegeben inkl. Bankbürgschaft iHv 20%. Da wir die Bürgschaft nicht wollten und unsere Bank dies auch nicht mitmacht, gab es die Möglichkeit einen alternativen Zahlungsplan ohne Bankbürgschaft zu vereinbaren. Das haben wir dann auch getan. Der Zahlungsplan hat insgesamt 16 kleinstückelige Teilzahlungen und keine abschließende Zahlung iHv 10% nach Fertigstellung. Vor einigen Wochen wieß uns unserer Bauträger daraufhin, dass der Zahlungsplan nicht dem geltenden Recht entspreche (abschließende Teilzahlung nach Fertigstellung iHv 10% fehlt). Er möchte daraufhin einen neuen Zahlungsplan vereinbaren.
Meine Frage: die Novellierung des 650 m BGB fand zum 01.01.2018 statt. Muss soetwas nicht der Bauträger wissen wenn 2020 ein Vertrag unterschrieben wird? Müssen wir den neuen Zahlungsplan akzeptieren oder ist der alte weiterhin gültig?
Vielen Dank im Voraus