Lichtschranke an Schiebetoren

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein elektrisches Schiebetor zu meinem Betriebshof. Dieses Tor wird automatisch auch durch uns unseren Kunden mittels EIngabe eines PIN Codes geöffnet. Die Kunden erhalten keine besondere Einweisung. Der PIN Code muss sowohl bei Einfahrt (außen) als auch bei der Ausfahrt (innen) eingegeben werden.


    Der Flügel ist mit einer Sicherheitskontaktleiste und einer außenliegenden Lichtschranke ausgerüstet.


    Nun erhalte ich von zwei Sachkundigen eine unterschiedliche Aussage.


    Sachkundiger A sagt mir, dass das Tor mit einer zweiten innenliegenden Lichtschranke ausgestattet werden muss.

    Sachkundiger B sagt mir, eine Lichtschranke ist ausreichend.


    Kann mir jemand sagen ob nur eine Lichtschranke ausreichend ist oder ob zwei Lichtschranken gefordert sind. Leider finde ich in der NORM und in der ASR keine entsprechende Regelung.


    Vielen Dank

  • ASR A1.7

    "Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen ... vorhanden sein. ..."


    Sofern die Gefährdung nur an der Schließkante besteht, reicht schon die Schließkantensicherung aus.

    Sollte auch im seitlichen Bereich eine Gefährdung bestehen, so muss auch diese Gefahrenstelle abgesichert werden. Am einfachsten, indem man den ungehinderten Zugang verwehrt.

    Verflucht sei, wer einen Blinden irren macht auf dem Wege!

    5.Mose 27:18

    • Offizieller Beitrag

    Sachkundiger A sagt mir, dass das Tor mit einer zweiten innenliegenden Lichtschranke ausgestattet werden muss.

    Sachkundiger B sagt mir, eine Lichtschranke ist ausreichend.

    mit welcher Norm, und welcher Normstelle begründen die Sachverstädnigen denn ihre jeweilige Forderung?